Sehr <
< Antragsteller:in >>
in Bezug auf Ihre Anfrage [#217307] kann ich Ihnen nun das Folgende mitteilen:
1. Informationen über die Kriterien zur Wahl der eingesetzten Plattform für die Online-Lehre, insbesondere Videokonferenzen. Darunter sind auch Details zur Ausschreibung und dem Vergabeverfahren aufzuführen. Welche Angebote lagen vor bzw. wurden eingeholt und aus welchen Gründen im Hinblick auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Kosten ausgewählt. Nicht zuletzt: Gab es Preisnachlässe o.ä. auf Grund bestehender Verträge?
Die HSD setzt für die Onlinelehre verschiedene Plattformen und Werkzeuge ein, z.B. Moodle, verschiedene Microsoftprodukte, ZOOM. Die Plattformen und Werkzeuge wurden nach verschiedenen Kriterien ausgewählt, die sich aus organisationsnotwendigen Überlegungen, Bedürfnissen der Lehre und der Forschung, der IT-Sicherheit und dem Datenschutz sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ergeben.
Sämtliche Preisinformationen sind als vertraulich eingestuft und können nach einer Abwägung der Belange gem. § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden.
2. Außerdem wünsche ich eine minuziöse Aufschlüsselung der Vertragsbedingungen über das derzeit eingesetzte Microsoft 365; insbesondere Details über Anpassungen der Auftragsverarbeitung (DPA) auf Grundlage der Empfehlung des Europäische Datenschutzausschusses (EDSA). Hierbei sollen auch die bisherigen Kosten aufgeführt und eine Prognose für die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2021 angegeben werden.
Die Vertragsbedingungen von Microsoft sind öffentlich im Internet unter
https://www.microsoft.com/en-us/Licensing/product-licensing/products<https://nam06.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.microsoft.com%2Fen-us%2FLicensing%2Fproduct-licensing%2Fproducts&data=04%7C01%7Cchristian.arnold%40microsoft.com%7C164f7cd4637f43dffbe908d962d65374%7C72f988bf86f141af91ab2d7cd011db47%7C1%7C0%7C637649495852549273%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C2000&sdata=XNFWUPkbjqmS9U08M%2FHwNF%2Fn2ySNYm4ggTQZPnjx1Ho%3D&reserved=0> verfügbar, insofern werden wir Ihnen diese Informationen gem. § 5 IV IFG NRW nicht zur Verfügung stellen. Ich möchte Sie bitten, sich dort selbst zu informieren. Die Regelungen zur Auftragsverarbeitung werden regelmäßig angepasst, zuletzt am 09.12.2020. Wir möchten Sie auch noch auf die öffentlich zugänglichen Informationen von Microsoft unter
https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-datenschutz-von-a-bis-z/ und unter Microsoft Trust Center - Microsoft Trusted Cloud - Startseite<
https://www.microsoft.com/de-de/trust-center?rtc=1> hinweisen.
Eine Aufschlüsselung der Kosten ist nicht möglich, da Preisinformationen als vertraulich eingestuft sind und nach einer Abwägung der Belange gem. § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden.
3. Schließlich sollte auch transparent gemacht werden wie steigenden Angriffen auf Cloud-Dienste [1] bei einer Digitalen Lehre, welche durch die getroffene Wahl vollständig abhängig ist, begegnet wird. Dabei ist insbesondere herauszustellen, wie eine ungewollte Konto-Übernahme überhaupt erkannt werden kann und warum trotz solcher Risiken keine Datenschutzfolgeabschätzung (DFA) vorliegt.
[1]
https://www.heise.de/news/Grossteil-der-MS-365-Konten-2020-erfolgreich-uebernommen-5990195.html
Eine öffentliche Darstellung des Sicherheitskonzepts innerhalb der IT der HSD widerspricht dem Sinn und Zweck eines Sicherheitskonzepts und dem effektiven und effizienten Schutz vor Angriffen. Es handelt sich um ein Betriebsgeheimnis der HSD, das nach einer Abwägung der Belange gem. § 8 IFG NRW nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Die HSD hat in Bezug auf die Nutzung der Plattformen und Tools in der Onlinelehre alle datenschutzrechtlich notwendigen Dokumente erstellt.
Gebühren werden nicht erhoben.
Mit freundlichen Grüßen