Ausschreibung / Verortung Messleitkomponente

Wie ist der Stand der Ausschreibung der Messleitkomponente? Gibt es hier ein Ergebnis?

Wo sollen die Fahrzeuge künftig stationiert werden? Bzw. an welchen Maßstäben orientiert sich die Stationierung?

Wann erfolgt die Auslieferung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist der Stand der Auss…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibung / Verortung Messleitkomponente [#223589]
Datum
17. Juni 2021 10:42
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist der Stand der Ausschreibung der Messleitkomponente? Gibt es hier ein Ergebnis? Wo sollen die Fahrzeuge künftig stationiert werden? Bzw. an welchen Maßstäben orientiert sich die Stationierung? Wann erfolgt die Auslieferung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223589/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Erlauben Sie mir …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Ausschreibung / Verortung Messleitkomponente [#223589]
Datum
9. Juli 2021 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass das Beschaffungsamt des BMI für diese Ausschreibung/das Verhandlungsverfahren federführend und zuständig ist. Das BBK ist lediglich der Bedarfsträger. Vor diesem Hintergrund beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: Zu 1. Wie ist der Stand der Ausschreibung der Messleitkomponente? Die Beschaffung der Leistung "Messleitkomponente" wurde im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Aktueller Sachstand ist, dass derzeit das Verhandlungsverfahren noch läuft. Zu weiteren Details kann bei Bedarf ggf. das für die Ausschreibung/das Verhandlungsverfahren federführende und zuständige Beschaffungsamt des BMI Auskunft erteilen. Zu 2. Gibt es hier ein Ergebnis? Aktueller Sachstand ist, dass derzeit das Verhandlungsverfahren noch läuft. Insofern liegt noch kein Ergebnis vor. Zu weiteren Details kann bei Bedarf ggf. das für die Ausschreibung/das Verhandlungsverfahren federführende und zuständige Beschaffungsamt des BMI Auskunft erteilen. Zu 3. Wo sollen die Fahrzeuge künftig stationiert werden? Bzw. an welchen Maßstäben orientiert sich die Stationierung? Die vom Bund finanzierten Fahrzeuge, Ausstattungen und Geräte für den ergänzenden Katastrophenschutz werden nach einem zwischen Bund und Ländern im Jahr 2007 abgestimmten Ausstattungskonzept in entsprechender Anzahl für die Länder beschafft und seitens des Bundes ausschließlich an die Innenressorts der Länder zur weiteren Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Somit kann diesseits derzeit keine nähere Auskunft zur künftigen Stationierung der Fahrzeuge gemacht werden. Da derzeit aktuell in den Ländern noch keine Bundesfahrzeuge "Messleitkomponente" vorhanden sind, werden die ersten Fahrzeuge nach Fertigstellung und Auslieferung an den Bund voraussichtlich - und vorbehaltlich späterer, aktuellerer Abstimmungen mit den Ländern - im Rahmen einer Erstverteilung gleichmäßig auf alle Länder verteilt werden. Im Weiteren wird die Verteilung dann - voraussichtlich im üblichen, mit den Ländern abgestimmten Verfahren - nach einem Soll-Ist Vergleich ermittelt werden und schrittweise erfolgen, je nach dem welches Bundesland dann aktuell den größten Bedarf bei diesem Fahrzeugtyp aufweist. Zu 4. Wann erfolgt die Auslieferung? Aktueller Sachstand ist, dass derzeit das Verhandlungsverfahren noch läuft. Es liegt noch kein Ergebnis vor. Der Auftrag ist somit noch nicht vergeben. Daher kann zur Auslieferung an den Bund bzw. die Länder derzeit noch keine Angabe getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen