Ausschreibungen der FH Aachen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stellen Sie mir tabellarisch die Daten über Ausschreibungen der FH Aachen in den Jahren 2010-2020 bereit:
- Welche Ausschreibungen gab und gibt es?
- Welche davon sind noch offen?
- Welche wurden vergeben und sind erfüllt worden?
- Welche sind vergeben und (noch) nicht erfüllt worden? Was ist der Status dieser?
- Wann wurde die Ausschreibung begonnen?
- Für abgeschlossene Ausschreibungen: Wann wurde die Ausschreibung erfüllt?
- Wie oft wurde die jeweilige Ausschreibung verändert?
- Welche internen Kosten wurden durch die Ausschreibung erzeugt?
- Über welchen Betrag geht die jeweilige Ausschreibung?
- Handelt es sich um fortlaufende oder einmalige Ausschreibungen?
- Zu welchem Themenbereich gehört die Ausschreibung? (It, Verwaltung,...)
- Wer hat die Ausschreibung gewonnen?
- Ist der Gewinner Fh-Aachen intern oder ein externer Dienstleister?
- Von welcher Kostenstelle wird die Ausschreibung gezahlt?
- Wer hat die Ausschreibung genehmigt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Juli 2020
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11. August 2020
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