Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz

die Ausschreibungen zur Vergabe der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#46706]
Datum
20. Januar 2019 22:02
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausschreibungen zur Vergabe der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#46706]
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#46706]
Datum
20. Januar 2019 22:02
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
30,9 KB
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a.…
Von
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#46706]
Datum
15. Februar 2019 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V sind Anträge schriftlich (unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift) oder zur Niederschrift zu stellen. Die Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Für eine ordnungsgemäße Antragstellung in elektronischer Form, also einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, ist gegenwärtig noch kein Zugang vorgesehen (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz M-V). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag in schriftlicher Form einzureichen, wobei ein per Fax übersandter unterzeichneter Antrag mit zustellungsfähiger Anschrift genügt. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort im Internet ist als Absender nur das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz zu benennen. Ich bitte dies zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage ist Ihnen soeben per Fax zugegangen. ... Mit freundlichen Grüße…
An Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#46706]
Datum
15. Februar 2019 14:22
An
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage ist Ihnen soeben per Fax zugegangen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Bescheid IFG-02/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 1…
Von
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Bescheid IFG-02/2019
Datum
28. Februar 2019 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,2 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 15.02.2019 hinsichtlich der Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz (#46706). Der Bescheid wird heute ebenfalls per Post versandt. Mit freundlichen Grüßen