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Ausschreibungen - Scientology Schutzerklärung mangelhaft !

bitte direkt an Herr Dr Söder:

Herr Dr Söder,

diese Schutzerklärung

https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/vergabe/erkl_scientology.pdf

wurde vor vielen Jahren verfasst und bedarf einer dringenden Verbesserung , bis die Sekte hier verboten ist.

DIe Ausführungen in 2.2 verbiezen ja nicht dass Scientologen diese Aufträge durchführen !!
!!

Sie sagen ja nur , er darf in der Zeit nichts lehren.

DH er kann ja pausieren oder wie auch immer er das nennt.
Urlaub ....und die Sekte wird ihm da schon die Freiheit geben.

Eine Nachprüfung ist doch da nicht mehr durchzuführen.!

DIese Schutzerklärung ist keine ! Sie bietet keinen Schutz!

Es wurde so verfasst ,dass die Sekte nicht ausgeschlossen werden kann.

2)

Es heisst nur : "die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet"

Das kann sein ,dass die bereits viele andere neue Technologiern anwenden.!

Mitglied einer Subsekte sind. !

Der Buddismus soll ja momentan so nahe bei ihnen liegen und sie dort
die Kunden rekrutieren....!

Richtig wäre zB :

......die Technologie von L. Ron Hubbard , der Scientology Kirche, Partnern , Untergruppen ,
ähnliche Technologien anwendet,

FALSCH : "während der Vertragsdauer" (kann keine Sau nachprüfen !)

Richtig : "werden generell nicht zugelassen."

3)

Bitte senden sie mir dazu alle Besprechungsprotokolle, wie dieses Dokument
"Schutz für Scientology" entstanden ist, wer es verfasst hat und ob es dazu Beschlüsse gab im Bundestag etc....?

4)
Ich gehe davon aus , dass sie das Dokument sofort ändern lassen.

Danke vorab für Rückinfo.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. September 2018
  • Frist
    7. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte direkt an H…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibungen - Scientology Schutzerklärung mangelhaft ! [#33327]
Datum
7. September 2018 05:52
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte direkt an Herr Dr Söder: Herr Dr Söder, diese Schutzerklärung https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/vergabe/erkl_scientology.pdf wurde vor vielen Jahren verfasst und bedarf einer dringenden Verbesserung , bis die Sekte hier verboten ist. DIe Ausführungen in 2.2 verbiezen ja nicht dass Scientologen diese Aufträge durchführen !! !! Sie sagen ja nur , er darf in der Zeit nichts lehren. DH er kann ja pausieren oder wie auch immer er das nennt. Urlaub ....und die Sekte wird ihm da schon die Freiheit geben. Eine Nachprüfung ist doch da nicht mehr durchzuführen.! DIese Schutzerklärung ist keine ! Sie bietet keinen Schutz! Es wurde so verfasst ,dass die Sekte nicht ausgeschlossen werden kann. 2) Es heisst nur : "die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet" Das kann sein ,dass die bereits viele andere neue Technologiern anwenden.! Mitglied einer Subsekte sind. ! Der Buddismus soll ja momentan so nahe bei ihnen liegen und sie dort die Kunden rekrutieren....! Richtig wäre zB : ......die Technologie von L. Ron Hubbard , der Scientology Kirche, Partnern , Untergruppen , ähnliche Technologien anwendet, FALSCH : "während der Vertragsdauer" (kann keine Sau nachprüfen !) Richtig : "werden generell nicht zugelassen." 3) Bitte senden sie mir dazu alle Besprechungsprotokolle, wie dieses Dokument "Schutz für Scientology" entstanden ist, wer es verfasst hat und ob es dazu Beschlüsse gab im Bundestag etc....? 4) Ich gehe davon aus , dass sie das Dokument sofort ändern lassen. Danke vorab für Rückinfo.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Staatskanzlei
Ihr Schreiben vom 07.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie ein Antwortschreiben der Bayeri…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihr Schreiben vom 07.09.2018
Datum
14. November 2018 14:41
Status
Warte auf Antwort
149,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie ein Antwortschreiben der Bayerischen Staatskanzlei in Form einer pdf-Datei. Um diese lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenlos im Internet unter http://www.adobe.de/ herunterladen können. Mit freundlichen Grüßen
Bayerische Staatskanzlei
Scientology-Schutzerklärung Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben des Bayerischen Staatsmi…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Scientology-Schutzerklärung
Datum
3. Dezember 2018 11:43
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit der Bitte um Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Bayerische Staatskanzlei
E2-1651-6-21 Ihre Anfrage an den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Markus Söder i. S. Scientology vom 07…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
E2-1651-6-21 Ihre Anfrage an den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Markus Söder i. S. Scientology vom 07.09.2018
Datum
5. Dezember 2018 08:41
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Sachgebiet E2. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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AW: E2-1651-6-21 Ihre Anfrage an den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Markus Söder i. S. Scientology vo…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E2-1651-6-21 Ihre Anfrage an den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Markus Söder i. S. Scientology vom 07.09.2018 [#33327]
Datum
12. Februar 2019 19:49
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dieser Frage habe ich eine Zwischenfrage, möchte aber nicht eine neue extra aufmachen. Bitte schreiben sie an ADOBE, welche Daten die Firma bei Installation auf Windows an Adobe überträgt und später evtl bei Updates etc. Haben sie diese Datenschutzangaben auf ihrer Homepage vermerkt, bzw auch in ihren email etc wo sie diesen Hinweis teilen? Die Stadt München verweist auch auf Adobe Reader. Gibt es dazu eine Vereinbarung? Oder eine Anordnung , dass dies so drin stehen muss? Es gäbe ja noch andere PDF Reader. Könnte es sein , dass sie Kunde sind bei ADOBE? Die Stadt München ja schon vermutlich. Sollte es ein Versehen sein ihrer Behörde gewesen sein dieses Thema noch nicht zu besprechen , dann stelle ich hiermit gleich den Antrag , dass sie die Angaben auf "neutral" ausbessern . Ebenso bitte für Word Dokumente. Denn die kann man heute auch mit NICHT-Microsoft Produkten ( = Anti Dieter Reiter Produkte) bearbeiten oder nur lesen. Dazu empfehle ich hier den Lesern dann noch den PDF Reader "Evince " oder Foxitreader. Da wurden zwar auch schon Bugs gefunden , aber viel weniger wie bei ADOBE. Weiterhin ist Evince offene Software. Um das mal deutlicher zu sagen : Natürlich ist es möglich ,dass MS und Adobe gemeinsam Lücken offen lassen , um wie gehabt die Welt per PDF zu hacken. Doch diese Lücken finden auch andere und daher bauen sie sich meist selbst das Grab, die "Top Spezialisten " die nun für Dieter arbeiten... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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