Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen"

- Die letzten Ausschreibungen aller Regionen zu den "IT-Experten Schulen". (Wie hier nur bitte aktuell, im Original und ohne Auslassungen: https://ausschreibungen-deutschland.de/474782_IT-Experten_Schulen_2019Referenznummer_der_Bekanntmachung_2018-SenBJF-ZS-04_2018_Berlin)

- Die Vergabeunterlagen aller aktuell engagierten Partner.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen" [#257457]
Datum
19. August 2022 20:25
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die letzten Ausschreibungen aller Regionen zu den "IT-Experten Schulen". (Wie hier nur bitte aktuell, im Original und ohne Auslassungen: https://ausschreibungen-deutschland.de/474782_IT-Experten_Schulen_2019Referenznummer_der_Bekanntmachung_2018-SenBJF-ZS-04_2018_Berlin) - Die Vergabeunterlagen aller aktuell engagierten Partner.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257457/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihre folgende Anfrage: "bitte senden Sie mir Fo…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW SenBJF: Anfrage Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen" [#257457]
Datum
26. August 2022 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihre folgende Anfrage: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die letzten Ausschreibungen aller Regionen zu den IT-Experten Schulen. (wie hier nur bitte aktuell, im Original und ohne Auslassungen: http://ausschreibungen-deutschland.de /474782_IT-Experten_Schulen_2019Referenznummer_der_Bekanntmachung_2019_SenBJF-ZS-04_2018_Berlin) - Die Vergabeunterlagen aller aktuell engagierten Partner.", die Sie mit Mail vom 19. August 2022 an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gestellt haben. Für die von Ihnen benannte Ausschreibung gab es im Jahr 2018 eine Vergabeunterlage mit mehreren Losen für alle Bewerber. Allerdings ist im Berliner Informations-Freiheitsgesetz die Übersendung von Akten nicht vorgesehen. Alternativ biete ich Ihnen - eine Aktenauskunft (z. B. telefonisch) oder - eine Einsichtnahme in die Vergabeunterlagen in den Räumen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an. Bezüglich der entstehenden Kosten kann ich derzeit keine Auskunft geben, da diese vom Umfang des Aufwandes (je nachdem welche Alternative Sie wählen) abhängig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Aussage > Allerdings ist im Berliner Informations-Freiheitsgesetz die Über…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SenBJF: Anfrage Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen" [#257457]
Datum
29. August 2022 04:56
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Aussage > Allerdings ist im Berliner Informations-Freiheitsgesetz die Übersendung von Akten nicht vorgesehen. steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu §13 (6) des IFG Berlin: > (6) Sofern die Einsicht von Daten begehrt wird [...] ist dem Antragsteller oder der Antragstellerin [...] auf Antrag eine elektronische Kopie zu überlassen. Ich gehe davon aus, dass angefragten Vergabedokumente bei ihnen als Dateien vorliegen und ich bekräftige hiermit meinen Antrag auf Überlassung einer elektronischen Kopie vom 19. August. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257457/
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> in unserem heutigen Telefonat haben Sie erklärt, dass es sich bei dem Nam…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
SenBJF: Anfrage Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen" [#257457], AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
29. August 2022 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in unserem heutigen Telefonat haben Sie erklärt, dass es sich bei dem Namen "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" nicht um Ihren tatsächlichen Namen handelt, Sie das Verfahren aber unter diesem Namen durchführen wollen. Nach Rücksprache mit dem Rechtsreferat meines Hauses stelle ich hierzu fest: Die Durchführung eines individuellen Antragsverfahrens, wie es im Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vorgesehen ist, lässt ein Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und meiner Behörde entstehen, das hinreichende Sicherheit über die Identität des Antragstellers voraussetzt. Eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung sieht das IFG BE nicht vor. Ich bestehe daher auf Ihrer Identifikation und die Angabe einer Postadresse, damit ich Ihnen einen Ihrem Antrag stattgebenden Bescheid zusenden kann. Erst nach Eintritt der Bestandskraft dieser Entscheidung kann dann die Akteneinsicht durchgeführt werden (§ 14 Abs. 2 Satz 4 IFG BE). Der telefonisch vereinbarte 15. September 2022 lässt diese Regelung unberücksichtigt. Es gilt mithin einen neuen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Soweit Sie davon ausgehen, die Regelung in § 13 Abs. 6 IFG BE gewähre Ihnen - losgelöst von der Akteneinsicht - einen Anspruch auf Übersendung von Unterlagen, geht dies fehl. Die Vorschrift präzisiert lediglich die Durchführung der Akteneinsicht bei der öffentlichen Stelle, die die Akten führt. Sollten Aktenbestandteile elektronisch geführt sein, ist dem Antragsteller ein Ausdruck zu überlassen. Die von Ihnen bezeichneten Verwaltungsvorgänge halte ich hier in Papier vor. Sie können mithin ohne weiteres eingesehen und ggf. fotokopiert werden. Der Umstand, dass die Unterlagen mitunter auch in Dateiform vorhanden sind, begründet keinen neben die Akteneinsicht oder -auskunft tretenden Anspruch auf direkte Aktenübersendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen"“ [#257457]
Datum
30. August 2022 01:29
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257457/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Rechte der Informationsfreiheit stehen nach §3 (1) allen Menschen zu und eine persönliche Identifikation ist weder vorgesehen noch notwendig. Auch die Auslegung, dass § 13 Abs. 6 IFG keine Übersendung vorsehen würde, ist aus meinr Sicht unzutreffend. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257457.pdf Anfragenr: 257457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257457/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. September 2022 18:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> auf Empfehlung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informations…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW SenBJF: Anfrage Ausschreibungen und Vergabeunterlagen "IT-Experten Schulen" [#257457]
Datum
20. September 2022 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Empfehlung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übersende ich Ihnen ausnahmsweise die begehrten Vergabeunterlagen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht. Mit freundlichen Grüßen