Ausschreibung/Vergabe eines Auftrages an "Redeker Sellner Dahs"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Verwaltungsstreitsache Animal Rights Watch e. V. ./. Kreis Steinfurt, die unter dem Aktenzeichen VG 1 K 505/18 vor dem Verwaltungsgericht Münster geführt wird, interessiert mich, warum und zu welchen Honorarsätzen der Kreis Steinfurt die renommierte (und vermutlich hochpreisige) Anwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ mit der Rechtsvertretung beauftragt hat.

Im Einzelnen bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen:
• Ihre interne Begründung, warum eine externe Kanzlei beauftragt wurde und keine Vertretung durch die im Haus beschäftigten Juristen möglich ist,
• die Ausschreibungsunterlagen bzw., sofern die Vergabe freihändig erfolgte, die Begründung für die freihändige Vergabe,
• die Honorarvereinbarung mit o. g. Anwaltskanzlei.
o Sofern die Honorare nach RVG überschritten werden, die Begründung, warum dies erforderlich ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach § 5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, zur Verwaltungsstreitsa…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibung/Vergabe eines Auftrages an "Redeker Sellner Dahs" [#29751]
Datum
14. Mai 2018 19:04
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, zur Verwaltungsstreitsache Animal Rights Watch e. V. ./. Kreis Steinfurt, die unter dem Aktenzeichen VG 1 K 505/18 vor dem Verwaltungsgericht Münster geführt wird, interessiert mich, warum und zu welchen Honorarsätzen der Kreis Steinfurt die renommierte (und vermutlich hochpreisige) Anwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ mit der Rechtsvertretung beauftragt hat. Im Einzelnen bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen: • Ihre interne Begründung, warum eine externe Kanzlei beauftragt wurde und keine Vertretung durch die im Haus beschäftigten Juristen möglich ist, • die Ausschreibungsunterlagen bzw., sofern die Vergabe freihändig erfolgte, die Begründung für die freihändige Vergabe, • die Honorarvereinbarung mit o. g. Anwaltskanzlei. o Sofern die Honorare nach RVG überschritten werden, die Begründung, warum dies erforderlich ist. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach § 5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification Benachrichtigung &#252;ber v…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification
Datum
30. Mai 2018 16:28
Status
Warte auf Antwort
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20,2 KB


Benachrichtigung &#252;ber verschl&#252;sselte Nachricht / Encrypted mail notification *{margin:0;padding:0} em{font-weight:700;font-style:normal} img{border:0} html,body{color:#000000;background:#fff;font-family:Calibri,Verdana,Arial;font-size:16px;text-decoration:none;font-weight:400;line-height:1.1em;} table{width:100%;border-spacing:0;border:1px solid #d2d6d9;border-collapse:collapse} table td{padding:10px;width:50%} table td#content{border-top:10px solid #C01B1B} #content{padding:10px 40px 20px; background: #F8F8F8;} #logo{padding:10px 40px 20px; } h1{color:#000;font-weight:700;font-size:1.375em;padding-bottom:0.5em;padding-top:1em} p{margin:0.5em 0} #important,#Value{font-weight:700} #logo {padding-left: 40px; text-align: Left; background-color: #ffffff} Benachrichtigung &uuml;ber verschl&uuml;sselte Nachricht <<E-Mail-Adresse>> m&ouml;chte Ihnen eine verschl&uuml;sselte Nachricht zukommen lassen. Sie haben die folgenden zwei M&ouml;glichkeiten auf die Nachricht zuzugreifen. Wenn Sie ein S/MIME Zertifikat besitzen, dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail und signieren die Nachricht mit Ihrem Zertifikat. Sie k&ouml;nnen ebenso ein Passwort auf unserem Web Portal hinterlegen. Die E-Mail wird Ihnen dann umgehend zugestellt. Wenn Sie keine der oben genannten Optionen nutzen k&ouml;nnen oder wollen, dann kontaktieren Sie <<E-Mail-Adresse>> An encrypted message is waiting for you <<E-Mail-Adresse>> would like to send you an encrypted message. You have two options to receive the message. If you have an S/MIME certificate, reply to this mail and sign the message with your certificate. You can also deposit a password using our web portal. Once you have provided the password, the mail will be sent to you. Please contact <<E-Mail-Adresse>> if you are unable to or don't want to use one of the option above.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification [#29751] Sehr geehrt<< Anred…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification [#29751]
Datum
30. Mai 2018 18:37
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie hatten per E-Mail darum gebeten, dass ich Ihnen mein "S/MIME Zertifikat" sende. Ist das dasselbe wie mein PGP-Passwort? Falls ja, dann finden Sie meinen PGP-Key weiter unten. Falls Sie etwas anderes benötigen oder ich mich auf einem Webportal anmelden soll, dann bitte ich um einen kurzen Hinweis bzw. einen Link zum Webportal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Es wartet noch eine verschlüsselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you Es wart…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Es wartet noch eine verschlüsselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you
Datum
31. Mai 2018 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Es wartet noch eine verschl&#252;sselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you *{margin:0;padding:0} em{font-weight:700;font-style:normal} img{border:0} html,body{color:#000000;background:#fff;font-family:Calibri,Verdana,Arial;font-size:16px;text-decoration:none;font-weight:400;line-height:1.1em;} table{width:100%;border-spacing:0;border:1px solid #d2d6d9;border-collapse:collapse} table td{padding:10px;width:50%} table td#content{border-top:10px solid #C01B1B} #content{padding:10px 40px 20px; background: #F8F8F8;} #logo{padding:10px 40px 20px; } h1{color:#000;font-weight:700;font-size:1.375em;padding-bottom:0.5em;padding-top:1em} p{margin:0.5em 0} #important,#Value{font-weight:700} #logo {padding-left: 40px; text-align: Left; background-color: #ffffff} Es wartet noch eine verschl&uuml;sselte Nachricht auf Sie Dies ist eine Erinnerung für die Nachricht von <<E-Mail-Adresse>> Sie haben die folgenden zwei M&ouml;glichkeiten auf die Nachricht zuzugreifen. Wenn Sie ein S/MIME Zertifikat besitzen, dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail und signieren die Nachricht mit Ihrem Zertifikat. Sie k&ouml;nnen ebenso ein Passwort auf unserem Web Portal hinterlegen. Die E-Mail wird Ihnen dann umgehend zugestellt. Wenn Sie keine der oben genannten Optionen nutzen k&ouml;nnen oder wollen, dann kontaktieren Sie <<E-Mail-Adresse>> Reminder about an encrypted mail This is a reminder for the mail sent to you by <<E-Mail-Adresse>> You have two options to receive the message. If you have an S/MIME certificate, reply to this mail and sign the message with your certificate. You can also deposit a password using our web portal. Once you have provided the password, the mail will be sent to you. Please contact <<E-Mail-Adresse>> if you are unable to or don't want to use one of the option above.
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification Benachrichtigung &#252;ber v…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification
Datum
20. Juni 2018 15:11
Status
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Benachrichtigung &#252;ber verschl&#252;sselte Nachricht / Encrypted mail notification *{margin:0;padding:0} em{font-weight:700;font-style:normal} img{border:0} html,body{color:#000000;background:#fff;font-family:Calibri,Verdana,Arial;font-size:16px;text-decoration:none;font-weight:400;line-height:1.1em;} table{width:100%;border-spacing:0;border:1px solid #d2d6d9;border-collapse:collapse} table td{padding:10px;width:50%} table td#content{border-top:10px solid #C01B1B} #content{padding:10px 40px 20px; background: #F8F8F8;} #logo{padding:10px 40px 20px; } h1{color:#000;font-weight:700;font-size:1.375em;padding-bottom:0.5em;padding-top:1em} p{margin:0.5em 0} #important,#Value{font-weight:700} #logo {padding-left: 40px; text-align: Left; background-color: #ffffff} Benachrichtigung &uuml;ber verschl&uuml;sselte Nachricht <<E-Mail-Adresse>> m&ouml;chte Ihnen eine verschl&uuml;sselte Nachricht zukommen lassen. Sie haben die folgenden zwei M&ouml;glichkeiten auf die Nachricht zuzugreifen. Wenn Sie ein S/MIME Zertifikat besitzen, dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail und signieren die Nachricht mit Ihrem Zertifikat. Sie k&ouml;nnen ebenso ein Passwort auf unserem Web Portal hinterlegen. Die E-Mail wird Ihnen dann umgehend zugestellt. Wenn Sie keine der oben genannten Optionen nutzen k&ouml;nnen oder wollen, dann kontaktieren Sie <<E-Mail-Adresse>> An encrypted message is waiting for you <<E-Mail-Adresse>> would like to send you an encrypted message. You have two options to receive the message. If you have an S/MIME certificate, reply to this mail and sign the message with your certificate. You can also deposit a password using our web portal. Once you have provided the password, the mail will be sent to you. Please contact <<E-Mail-Adresse>> if you are unable to or don't want to use one of the option above.
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Es wartet noch eine verschlüsselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you Es wart…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Es wartet noch eine verschlüsselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you
Datum
21. Juni 2018 15:57
Status
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Es wartet noch eine verschl&#252;sselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you *{margin:0;padding:0} em{font-weight:700;font-style:normal} img{border:0} html,body{color:#000000;background:#fff;font-family:Calibri,Verdana,Arial;font-size:16px;text-decoration:none;font-weight:400;line-height:1.1em;} table{width:100%;border-spacing:0;border:1px solid #d2d6d9;border-collapse:collapse} table td{padding:10px;width:50%} table td#content{border-top:10px solid #C01B1B} #content{padding:10px 40px 20px; background: #F8F8F8;} #logo{padding:10px 40px 20px; } h1{color:#000;font-weight:700;font-size:1.375em;padding-bottom:0.5em;padding-top:1em} p{margin:0.5em 0} #important,#Value{font-weight:700} #logo {padding-left: 40px; text-align: Left; background-color: #ffffff} Es wartet noch eine verschl&uuml;sselte Nachricht auf Sie Dies ist eine Erinnerung für die Nachricht von <<E-Mail-Adresse>> Sie haben die folgenden zwei M&ouml;glichkeiten auf die Nachricht zuzugreifen. Wenn Sie ein S/MIME Zertifikat besitzen, dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail und signieren die Nachricht mit Ihrem Zertifikat. Sie k&ouml;nnen ebenso ein Passwort auf unserem Web Portal hinterlegen. Die E-Mail wird Ihnen dann umgehend zugestellt. Wenn Sie keine der oben genannten Optionen nutzen k&ouml;nnen oder wollen, dann kontaktieren Sie <<E-Mail-Adresse>> Reminder about an encrypted mail This is a reminder for the mail sent to you by <<E-Mail-Adresse>> You have two options to receive the message. If you have an S/MIME certificate, reply to this mail and sign the message with your certificate. You can also deposit a password using our web portal. Once you have provided the password, the mail will be sent to you. Please contact <<E-Mail-Adresse>> if you are unable to or don't want to use one of the option above.
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification Benachrichtigung &#252;ber v…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Benachrichtigung über verschlüsselte Nachricht /Encrypted mail notification
Datum
21. Juni 2018 16:28
Status
Logo.png
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Benachrichtigung &#252;ber verschl&#252;sselte Nachricht / Encrypted mail notification *{margin:0;padding:0} em{font-weight:700;font-style:normal} img{border:0} html,body{color:#000000;background:#fff;font-family:Calibri,Verdana,Arial;font-size:16px;text-decoration:none;font-weight:400;line-height:1.1em;} table{width:100%;border-spacing:0;border:1px solid #d2d6d9;border-collapse:collapse} table td{padding:10px;width:50%} table td#content{border-top:10px solid #C01B1B} #content{padding:10px 40px 20px; background: #F8F8F8;} #logo{padding:10px 40px 20px; } h1{color:#000;font-weight:700;font-size:1.375em;padding-bottom:0.5em;padding-top:1em} p{margin:0.5em 0} #important,#Value{font-weight:700} #logo {padding-left: 40px; text-align: Left; background-color: #ffffff} Benachrichtigung &uuml;ber verschl&uuml;sselte Nachricht <<E-Mail-Adresse>> m&ouml;chte Ihnen eine verschl&uuml;sselte Nachricht zukommen lassen. Sie haben die folgenden zwei M&ouml;glichkeiten auf die Nachricht zuzugreifen. Wenn Sie ein S/MIME Zertifikat besitzen, dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail und signieren die Nachricht mit Ihrem Zertifikat. Sie k&ouml;nnen ebenso ein Passwort auf unserem Web Portal hinterlegen. Die E-Mail wird Ihnen dann umgehend zugestellt. Wenn Sie keine der oben genannten Optionen nutzen k&ouml;nnen oder wollen, dann kontaktieren Sie <<E-Mail-Adresse>> An encrypted message is waiting for you <<E-Mail-Adresse>> would like to send you an encrypted message. You have two options to receive the message. If you have an S/MIME certificate, reply to this mail and sign the message with your certificate. You can also deposit a password using our web portal. Once you have provided the password, the mail will be sent to you. Please contact <<E-Mail-Adresse>> if you are unable to or don't want to use one of the option above.
<< Anfragesteller:in >>
Bitte um Link zum Webportal Update: Da ich die E-Mails nicht öffnen konnte, habe ich telefonisch und per E-Mail Ko…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Bitte um Link zum Webportal
Datum
22. Juni 2018
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
Update: Da ich die E-Mails nicht öffnen konnte, habe ich telefonisch und per E-Mail Kontakt zum Rechtsamt aufgenommen. Mir fehlt immer noch der Link zum erwähnten Webportal in dem man eine Passwort hinterlegen können soll. E-Mail vom 22.06.2018 an den vertretungsweise zuständigen Mitarbeiter: Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Bemühungen. Allerdings habe ich/FragDenStaat wieder die gleichen E-Mails erhalten wie die, die bei Herrn Kaisers Zustellversuch eintrafen.* Ihr Mailsystem verschickt offenbar immer Mails, in denen von einem "Web Portal" die Rede ist, zu dem aber kein Link angegeben wird. Wenn ich in Google nach "Web Portal" "Rechtsamt Steinfurt" suche, finde ich kein solches Portal. Würden Sie mir bitte einen Link schicken, wo ich mich anmelden kann? (Anregung: Gerne auch in die automatisierten Benachrichtigungs-E-Mails einbinden lassen; sicherlich bin ich nicht der einzige, der das erwähnte Web Portal nicht finden bzw. identifizieren konnte.) Freundliche Grüße
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Es wartet noch eine verschlüsselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you Es wart…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Betreff
Es wartet noch eine verschlüsselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you
Datum
22. Juni 2018 16:57
Status
Logo.png
20,2 KB


Es wartet noch eine verschl&#252;sselte Nachricht auf Sie / An encrypted message is still waiting for you *{margin:0;padding:0} em{font-weight:700;font-style:normal} img{border:0} html,body{color:#000000;background:#fff;font-family:Calibri,Verdana,Arial;font-size:16px;text-decoration:none;font-weight:400;line-height:1.1em;} table{width:100%;border-spacing:0;border:1px solid #d2d6d9;border-collapse:collapse} table td{padding:10px;width:50%} table td#content{border-top:10px solid #C01B1B} #content{padding:10px 40px 20px; background: #F8F8F8;} #logo{padding:10px 40px 20px; } h1{color:#000;font-weight:700;font-size:1.375em;padding-bottom:0.5em;padding-top:1em} p{margin:0.5em 0} #important,#Value{font-weight:700} #logo {padding-left: 40px; text-align: Left; background-color: #ffffff} Es wartet noch eine verschl&uuml;sselte Nachricht auf Sie Dies ist eine Erinnerung für die Nachricht von <<E-Mail-Adresse>> Sie haben die folgenden zwei M&ouml;glichkeiten auf die Nachricht zuzugreifen. Wenn Sie ein S/MIME Zertifikat besitzen, dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail und signieren die Nachricht mit Ihrem Zertifikat. Sie k&ouml;nnen ebenso ein Passwort auf unserem Web Portal hinterlegen. Die E-Mail wird Ihnen dann umgehend zugestellt. Wenn Sie keine der oben genannten Optionen nutzen k&ouml;nnen oder wollen, dann kontaktieren Sie <<E-Mail-Adresse>> Reminder about an encrypted mail This is a reminder for the mail sent to you by <<E-Mail-Adresse>> You have two options to receive the message. If you have an S/MIME certificate, reply to this mail and sign the message with your certificate. You can also deposit a password using our web portal. Once you have provided the password, the mail will be sent to you. Please contact <<E-Mail-Adresse>> if you are unable to or don't want to use one of the option above.
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in in der E-Mail, die Sie erhalten haben, wird unter Ziffer 2 auf die Möglichkeit hingew…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juni 2018
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der E-Mail, die Sie erhalten haben, wird unter Ziffer 2 auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Passwort auf dem Web Portal des Kreises zu hinterlegen. Das Wort „Web Portal“ ist durch blaue Schrift optisch hervorgehoben und unterstrichen. Wenn Sie auf dieses Wort klicken, öffnet sich das benannte Portal und Sie haben die Möglichkeit ein Passwort zu hinterlegen.    Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Das erklärt einiges: Offenbar zeigt das Portal FragDenStaa…
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Juni 2018
An
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Das erklärt einiges: Offenbar zeigt das Portal FragDenStaat.de nur die Text-Version, nicht jedoch HTML-Mails an. Daher wird der Link, der offenbar in den automatisierten Mails Ihres Hauses verwendet wird, auf der Seite nicht angezeigt. Würden Sie mir den Link bitte per direkter E-Mail zukommen lassen? Übrigens: Meinetwegen muss die E-Mail auch nicht verschlüsselt werden. Vielen Dank und freundliche Grüße
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
(Ablehnungsbescheid durch die Behörde - wunschgemäß per unverschlüsselter E-Mail zugegangen) Sehr geehrtAntragstel…
Von
Rechtsamt des Kreises Steinfurt
Via
Briefpost
Betreff
(Ablehnungsbescheid durch die Behörde - wunschgemäß per unverschlüsselter E-Mail zugegangen)
Datum
26. Juni 2018
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu den in Ihrem Antrag vom 15. Mai 2018 aufgeführten Punkten nehme ich folgendermaßen Stellung: Zu 1: Begründung der Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei: Der Kreis Steinfurt nimmt externe juristische Hilfe immer dann in Anspruch, wenn die eigenen Personalkapazitäten zur Bewältigung erheblicher Arbeitsmengen nicht ausreichen oder bei Fragestellungen, zu deren Bearbeitung spezielle juristische Fachkenntnisse erforderlich sind. Es entspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot, sich in diesen Situationen externer juristischer Hilfe zu bedienen, statt zur Abdeckung von Arbeitsspitzen und zur Bearbeitung spezieller rechtlicher Fragestellungen durchgehend Personal vorzuhalten. Zu 2: Ausschreibungsunterlagen Ausschreibungsunterlagen liegen nicht vor. Da § 116 GWB und § 1 VOL/A keine Ausschreibung fordern, bedarf es keiner Begründung für eine freihändige Vergabe. Zu 3 und 4: Zusendung der Honorarvereinbarung Die Honorarvereinbarung kann ich Ihnen nicht zusenden, da hierdurch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei Redeker Sellner Dahs verletzt würden, wodurch dieser ein wirtschaftlicher Schaden entstünde (§ 8 S. 1 IFG NRW). Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge angesehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht dann, wenn die Kenntnis der mit dem Auskunftsersuchen begehrten Daten Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie, die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zulässt. Die Vereinbarung mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs enthält diverse Informationen, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Kanzlei stehen und nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Aus der Vereinbarung ergibt sich zu welchen Konditionen die Kanzlei das Mandat übernommen hat. Konkurrenten könnten durch eine entsprechende Anpassung ihrer Vertragsmodalitäten entsprechend reagieren, um gegenüber der Kanzlei Redeker Sellner Dahs eine bessere Position auf dem Markt zu erzielen. Ebenso könnten andere Mandanten diese Angaben für ihre Zwecke verwenden. Zudem sind hierdurch Rückschlüsse auf den Verdienst der Anwälte und die wirtschaftliche Lage der Kanzlei möglich. Hierdurch entstünde der Kanzlei ein wirtschaftlicher Schaden. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Kreis Steinfurt für künftige Fälle gegenüber anderen Kanzleien in eine schlechtere Verhandlungsposition geraten kann. Auch ist die Besorgnis nicht fernliegend, dass künftig Kanzleien von einer vertraglichen Bindung mit dem Kreis Abstand nehmen, wenn dieser sich hinsichtlich der Vertragsinhalte nicht genauso verschwiegen verhält wie private Mandanten. Dies wäre jedoch unbeachtlich, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre (§ 8 S. 3 IFG NRW). Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnis von Vertragsbeziehungen besteht unter anderem dann, wenn die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe in Rede steht und dabei öffentliche Mittel in nicht unerheblichem Umfang zum Einsatz gebracht werden. Dabei wiegt das öffentliche Interesse umso schwerer, wenn die öffentliche Hand sich z.B. auf Grund langer Laufzeiten in besonderer Weise zeitlich gebunden hat. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch bei einem (unterstellten) überwiegenden öffentlichem Interesse könnte die Zusendung des Vertrages nicht erfolgen, da dies nur dann zulässig wäre, wenn der bei der Kanzlei hierdurch eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Aus der Vereinbarung lassen sich Angaben entnehmen, die umfangreiche Rückschlüsse auf die Preisgestaltung zulassen und damit wettbewerblich relevante Informationen enthalten. Eine Auskunftserteilung würde damit intensiv in das Recht der Kanzlei auf Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse eingreifen. Angesichts der mit diesem Eingriff einhergehenden Gefährdung der Wettbewerbsposition kann nicht angenommen werden, dass der durch die Veröffentlichung der Honorarvereinbarung eintretende wirtschaftliche Schaden der Kanzlei geringfügig wäre. Es kann nicht zwischen schützenswerten und nicht schützenswerten Details des Honorarvertrages unterschieden werden. Der Vertrag als Ganzes stellt ein Geschäftsgeheimnis der Kanzlei dar. Er ist als Einheit zu betrachten, dessen Regelungen ineinandergreifen und aufeinander aufbauen. Eine Aufspaltung in schützenswerte und nicht schützenswerte Vertragsbestandteile ist nicht möglich. Somit entfällt auch eine Schwärzung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzureichen. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBI. I S. 3803)." Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Mit freundlichen Grüßen

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Prof. Dr. Hans-Peter Vierhaus
Mein Mandant: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in - hier: Ihr Ablehnungsbescheid zum Informationszugangsantrag …
An Rechtsamt des Kreises Steinfurt Details
Von
Behörde
Betreff
Mein Mandant: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in - hier: Ihr Ablehnungsbescheid zum Informationszugangsantrag vom 21.06.2018
Datum
5. Juli 2018 11:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit zeige ich an, dass ich Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in anwaltlich vertrete. Die Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Namens und kraft Vollmacht meines Mandanten lege ich gegen Ihren angehängten Ablehnungsbescheid vom 21.06.2018 zu Ziffern 3. und 4. des Informationszugangsantrags _*Widerspruch*_ ein. _*Begründung:*_ Der Bescheid ist insoweit rechtwidrig und verletzt meinen Mandanten in seinem gesetzlichen Informationszugangsanspruch. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der von Ihnen geltend gemachten - eng auszulegenden - Ausnahme wegen (angeblichen) Entgegenstehens von Betriebs- und Geschäfsgegeimnissen der Kanzlei Redeker liegen erkennbar nicht vor. Es besteht bei der Kanzlei Redeker schon kein schützenswertes Interesse an der Geheimhaltung der Vergütungsvereinbarung, welches das hohe Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der transparenten Vergabe öffentlicher Aufträge mit Blick auf das Gebot sparsamer Haushaltsführung überwiegt. Zudem widerspricht Ihre Entscheidung den Grundsätzen, die das VG Berlin in seinem Urteil vom 18.01.2018 - 2 K 50.17 - aufgestellt hat und mit dem es die Bundesregierung verpflichtet hat, Anwaltshonorare - übrigens der Kanzlei Redeker - offen zu legen: "Beauftragt eine grundsätzlich informationspflichtige Behörde einen Rechtsanwalt und ist sie in diesem Verhältnis allein Herrin des Geheimnisses, dann kann sie sich nicht auf das Berufsgeheimnis ihres Rechtsanwalts berufen. Der Gesetzgeber hat mit § 3 Nr. 4 IFG <https://www.juris.de/r3/?docId=BJNR272200005BJNE000300000&docFormat=xsl&docPart=S> einen Ausschlussgrund geschaffen, der in vergleichbarer Weise wie die anderen Ausschlussgründe in § 3 IFG <https://www.juris.de/r3/?docId=BJNR272200005BJNE000300000&docFormat=xsl&docPart=S> dem Schutz materieller öffentlicher Belange dient. Materielle öffentliche Belange sind nicht schon deshalb betroffen, weil die informationspflichtige Stelle als Mandantin ihre Einwilligung nicht erteilt hat (§ 2 Abs. 3 BORA). Denn jedenfalls - soweit nicht auch Geheimnisse außenstehender Dritter betroffen sind - ist es der Behörde als alleiniger Herrin des Geheimnisses in aller Regel versagt, ihre fehlende Einwilligung gegen den Informationszugangsanspruch zu wenden." (VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2018 – 2 K 50.17 –,Ls.) Ohne Erfolg hatte sich auch die dortige Beklage übrigens - wie Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid - auf das Argument berufen: "Eine teilweise Schwärzung komme nicht in Betracht, weil die Kostenrechnungen insgesamt ein Geschäftsgeheimnis darstellten." (VG Berlin, Urteil vom 18. Januar 2018 – 2 K 50.17 –, Rn. 6) Das Gericht hat den Bund wie folgt verurteilt: "Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesministeriums des Innern vom 1. November 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Februar 2017 verpflichtet, der Klägerin Zugang zu der jeweiligen Endsumme in den Rechnungen der Beigeladenen vom 30. Juni 2016 (Rechnungsnummer: 2016004017) sowie vom 28. Juli 2016 (Rechnungsnummer: 2016004511) durch Übersendung der insoweit *nicht geschwärzten* Rechnungen zu gewähren." Selbst wenn ein BuG vorliegen würde, wären Sie als informationspflichtige Stelle nach dem Verhältnismäßigkeitsgebot verpflichtet ist, Dokumente differenziert zu schwärzen, um eine undifferenzierte Totalablehnung des Informationsbegehrens zu vermeiden. Zudem ist für mich nicht nachvollziehbar, ob und in welchem Umfang die Kanzlei Redeker im vorliegenden Fall überhaupt tatsächlich ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht hat. Bis zur Vorlage entsprechender Dokumente, muss ich dies in Abrede stellen. *Um rechtsmittelfähigen Bescheid wird gebeten.* MfG *Prof. Dr. Hans-Peter Vierhaus* Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Simon und Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Kurfürstendamm 212 10719 Berlin Tel. 0049.30.889279-11 Fax. 0049.30.889279-25 mailto: <<E-Mail-Adresse>> Internet www.simon-law.de Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Register-Nr.: PR 417 B