Ausschusssekretariate des Landtages

Bitte senden Sie mir die Stellenpläne der Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Kommissionen des Landtages der derzeitigen Legislaturperiode zu. Ebenso bitte ich um Zusendung der Stellenbeschreibung der Leiter der Sekretariate (soweit gleichförmig, reicht eine Stellenbeschreibung aus).

Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.

Ergebnis der Anfrage

Die Landtagsverwaltung ist etwas schlecht organisiert und der Landesbeauftragte nimmt diese Sache hin ...

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschusssekretariate des Landtages [#11116]
Datum
20. August 2015 22:19
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Stellenpläne der Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Kommissionen des Landtages der derzeitigen Legislaturperiode zu. Ebenso bitte ich um Zusendung der Stellenbeschreibung der Leiter der Sekretariate (soweit gleichförmig, reicht eine Stellenbeschreibung aus). Bitte senden Sie mir die Antwort in elektronischer Form zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage ist hier eingegangen u…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116)
Datum
31. August 2015 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage ist hier eingegangen und wird von mir bearbeitet. Sie werden in Kürze Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116) Sehr geehrtAntragsteller/in ich beantworte Ihre o.g. Anfrage wie fol…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116)
Datum
3. September 2015 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beantworte Ihre o.g. Anfrage wie folgt: Die Stellenpläne des Landtags und inzident damit auch die der Ausschusssekretariate und anderer Sekretariate ergeben sich aus dem Einzelplan 01 des Haushaltsplans RLP für die Jahre 2014/2015, siehe folgenden Link: http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/haushalt2014_2015/endgueltige_einzelplaene/01.pdf Haushaltspläne zurückliegender Jahre sind ebenfalls über das Internet abrufbar. Ergänzend können das Organigramm und der Geschäftsverteilungsplan der Landtagsverwaltung (Stand 1. Dezember 2014) zur Übersicht herangezogen werden. Diese sind auf der Homepage des Landtags unter Präsident>Landtagsverwaltung>Downloads<http://10.7.82.118:7002/icc/Internet-DE/nav/1c4/broker.jsp?uMen=3a872561-e747-701b-e592-655c07caec24> zu finden. Hinsichtlich einer Stellenbeschreibung der Leitung der Ausschusssekretariate ist folgendes zu sagen: Die Referentenstellen im Wissenschaftlichen Dienst sind mit Beamtinnen und Beamten des IV. Einstiegsamtes (ehemals höherer Dienst) besetzt und in einer Bandbreite von A 13 bis A 15 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet. Zu den Aufgaben der Referentinnen und Referenten des Wissenschaftlichen Dienstes zählen, das Parlament wissenschaftlich fundiert und unparteiisch zu beraten und in seiner Arbeit zu unterstützen. In diesem Rahmen erteilen die Referentinnen und Referenten unter anderem Auskünfte zu Fragen insbesondere des Verfassungs-, Verwaltungs- und Parlamentsrechts, erstellen juristische Gutachten, beraten die Fraktionen bei der Formulierung parlamentarischer Initiativen und unterstützen das Präsidium und die Ausschussvorsitzenden bei der Leitung und Abwicklung von Plenar- und Ausschusssitzungen. Auch die Vorbereitung und Formulierung von Stellungnahmen des Landtags in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten gehört zu deren Aufgaben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116) [#11116] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ih…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116) [#11116]
Datum
3. September 2015 18:22
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aus dem Haushaltsplan geht leider nicht der Stellenplan für die Ausschussekretariate hervor. Mir geht es um die Frage, wieviele Stellen in welcher Wertigkeit und mit welcher Qualifikationsanforderung für welchen Ausschuss arbeiten. Außerdem bat ich sehr bewusst um das Stellenprofil, also das Dokument. Gerne kann der Name des Amtsinhabers geschwärzt werden, wenn Sie dies aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich erachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
AW: Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116) [#11116] Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nach…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ausschusssekretariate des Landtags (# 11116) [#11116]
Datum
29. September 2015 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 03.09.2015 darf ich Ihnen nach Überprüfung mitteilen, dass weder konkrete Stellenprofilpläne noch andere Übersichten über die Besetzungen der Ausschüsse als die Ihnen bereits überlassenen hier in der Behörde vorhanden sind. Daher kann ich Ihnen im Einklang mit § § 5 Abs. 1 LIFG, nach dem nur die bei der Behörde tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen herauszugeben sind, keine weitergehenden Informationen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ausschusssekretariate des Landtages" [#11116]
Datum
29. September 2015 14:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11116 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet.Die behördliche Auskunft ist irreführend. Nur dort können die Informationen hinsichtlich der Stellenanzahl für die Ausschüsse des Landtages vorliegen. Ebenso müssen bereits bei Stellenschaffung Stellenprofile erstellt werden, um die sachgerechte Einwertung der Stelle vornehmen zu können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz
Datum
1. Oktober 2015 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 01.10.2015 Gesch.Z.: 4.03.15.086 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Landtag Rheinland-Pfalz Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mir die Antwort des Landtages auf Ihre Anfrage vom 20. August 2015 angeschaut. Der Anspruch auf Informationszugang erstreckt sich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG nur auf vorhandene amtliche Informationen. Hat eine Behörde eine bestimmte Information nicht angefertigt, ist sie nach dem LIFG nicht dazu verpflichtet, diese Information bei einem LIFG-Antrag zu erstellen. Nach Auskunft des Landtages führt man dort keine Liste, die aufführt, wie viele Stellen mit welcher Besoldung pro Ausschuss vorhanden sind. Aus dem angegebenen Link (http://10.7.82.118:7002/icc/Internet-DE/nav/1c4/broker.jsp?uMen=3a872561-e747-701b-e592-655c07caec24) kann man jedoch bereits aus der Amtsbezeichnung der einzelnen Leiter und Stellvertreter einer Abteilung die Besoldungsgruppe entnehmen. Eine Aufschlüsselung der Besoldungsgruppen bis runter zum einzelnen Referenten ist nicht in jeder Behörde üblich. Für mich gibt es daher keine Anhaltspunkte, dass eine solche Liste existiert und man Ihnen den Informationszugang rechtswidrig verweigert. Der Landtag teilte Ihnen in seiner Antwort vom 3. September mit, welche Voraussetzungen für eine Referentenstelle im wissenschaftlichen Dienst, der die Ausschusssitzungen im Landtag Rheinland-Pfalz betreut, notwendig sind. Dabei wurde Ihnen auch mitgeteilt, dass diese Stellen mit A 13 bis A 15 besoldet werden. Nach Auskunft des Landtages gibt es keine Informationen über die Stellenprofile für jede einzelne Referentenstelle. Aus meiner Sicht wurde Ihr Informationsbegehren nach den gesetzlichen Vorgaben des LIFG beantwortet. Es steht Ihnen jedoch frei, gegen die Entscheidung des Landtages Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen vorhanden sind, die Ihnen nicht zugänglich gemacht wurden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen