Sehr
geehrtAntragsteller/in
ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 20. August 2015, mit der Sie Informationen über Stellenpläne der Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Kommissionen des Landtages von Sachsen-Anhalt der derzeitigen Wahlperiode begehren. Ebenso bitten Sie um Zusendung der Stellenbeschreibung der Leiter der Sekretariate (soweit gleichförmig, reicht Ihnen eine Stellenbeschreibung aus).
Ihre Anfrage ist auf der Grundlage des Informationszugangsgesetzes LSA wie folgt zu beantworten:
Soweit Sie die Stellenpläne der Ausschusssekretariate und der Sekretariate der sonstigen Gremien und Kommissionen des Landtages der derzeitigen Legislaturperiode erbitten, besteht ein Informationszugangsanspruch nicht, weil es zum einen keinen eigenen Stellenplan für Ausschussassistenten im Landtag gibt und im Übrigen der Stellenplan der Landtagsverwaltung nach § 9 Abs. 2, 2. Alt. IZG LSA in allgemein zugänglicher Form im Internet auf der Seite
http://www.mf.sachsen-anhalt.de/finanze…
haushaltsplan-20152016/unter dem Einzelplan 01 des Landtages abrufbar ist.
Soweit Sie darüber hinausgehend einen Informationsanspruch auf Zusendung der Stellenbeschreibung der Leiter der Sekretariate verlangen, kann Ihre Frage nicht beantwortet werden, weil es Leiter der Sekretariate im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht gibt. Der Organisationsplan der Landtagsverwaltung, der im Internet in allgemein zugänglicher Form abrufbar ist, weist ein Referat mit den Aufgaben "Plenar- und Ausschussdienst, Petitionen und Drucksachen" aus. Der Teilbereich des Referats, der den Ausschussdienst umfasst, weist derzeit 8 Stellen für Ausschussassistentinnen bzw. -assistenten aus. Diese Personen betreuen aktuell 11 Ausschüsse, einen Unterausschuss Rechnungsprüfung, derzeit noch zwei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sowie eine Enquete-Kommission und eine Parlamentarische Kontrollkommission.
Eine Person betreut also regelmäßig mehrere Gremien. Eine Sonderstellung nimmt lediglich der Petitionsausschuss ein, der von einer eigenen Petitionsgeschäftsstelle mit fünf Beschäftigten betreut wird.
Um dem Anliegen Ihrer Anfrage jedoch weitestgehend Rechnung zu tragen, kann Ihnen überblickshaft mitgeteilt werden, welche Tätigkeiten im Ausschussdienst üblicherweise wahrzunehmen sind:
- Erstellung der Tagesordnung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Vorsitzenden,
- inhaltliche sowie organisatorische Absicherung der Beratungen der Ausschüsse einschl. auswärtiger Beratungen,
- Unterstützung der Sitzungsleitung, Erarbeitung Regie- und Rededisposition sowie Handreichungen insbesondere für den Vorsitzenden,
- inhaltliche und organisatorische Absicherung der Anhörungen der Ausschüsse,
- Erarbeitung von Kurzberichten und/oder von erweiterten Beschluss- resp. Verlaufsprotokollen, Fertigung von Niederschriften über Sitzungen der Ausschüsse,
- Erfassung und Umsetzung der Beratungsergebnisse
* Fertigung von Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen in synoptischer Form,
* Fertigung von Beschlussempfehlungen zu allen parlamentarischen Angelegenheiten,
- Erarbeitung von Zuarbeiten zu Stellungnahmen und zu Berichten der Ausschüsse,
- Vorbereitung der Redeentwürfe für die Berichterstattung zu den überwiesenen Angelegenheiten sowie Abfassung schriftlicher Berichte zu Gesetzgebungsverfahren,
- Koordinierung und Umsetzung der sich aus der Landtagsinformationsvereinbarung (LIV) ergebenden Aufgaben und Anforderungen der Ausschüsse,
- Bearbeitung und Pflege eines Ausschussinformationssystems,
- Aufgaben der Ausschüsse bei Wahlen und Benennung von Gremien oder Personen,
- Vorbereitung (in Zusammenarbeit mit Referat 11) und Begleitung von Reisen der Ausschüsse im In- und Ausland, Fertigung von Reisedokumentationen, Erarbeitung schriftlicher Reiseberichte,
- Bearbeitung und Prozessbegleitung von Aktenvorlageverlangen,
- Vorbereitung von Kosten- und Honorarverträgen für Sachverständige, Mietverträge u.dgl.,
- Führung sämtlicher Korrespondenz des Ausschusses,
- Zusammenarbeit mit den Referenten der Fraktionen, den korrespondierenden Ministerien, der Staatskanzlei, dem Auswärtigen Amt und seinen Dienststellen,
- Verzeichnis offener Beratungspunkte, diverse statistische Erhebungen zur Ausschussarbeit,
- Aktenführung, Ablage diverser Materialien u. Richtlinien, Archivierungsvorbereitung.
Im Lichte der vorstehenden Ausführungen ist beabsichtigt, Ihren Antrag hinsichtlich des Verlangens nach einer Stellenbeschreibung wie folgt zu behandeln:
Ihrem Antrag fehlt die nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA zu fordernde Begründung, soweit der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 IZG LSA betrifft. Ohne eine Begründung Ihres Antrages ist somit eine Güterabwägung zwischen Ihrem Informationsinteresse und dem Interesse eines Dritten am Ausschluss des Informationszugangs nicht möglich. Derzeit sehe ich daher keinen Grund, ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IZG LSA durchzuführen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass nach § 5 Abs. 1 IZG LSA Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden darf, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Eine Stellenbeschreibung kann auch geschützte personenbezogene Daten enthalten, insbesondere dann, wenn sie sich auf eine einzelne Person bezieht. Ein Anspruch auf Einsicht in Stellenbeschreibungen ist bislang nicht anerkannt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 14.10.2014 Az.: 12 N 27.13).
Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, müsste er demnach abgelehnt werden. Es wird um Mitteilung gebeten, wie weiter verfahren werden soll.
Diese Mitteilung wird Ihnen aufgrund Ihres Verlangens an Ihr E-Mail-Postfach bei "fragdenstaat.de" elektronisch übermittelt.
Die erteilte Auskunft ergeht wegen des geringfügigen Aufwands gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen