Ausschusssitzung Deutscher Bundestag v. 04.06.2018 - Anhörung zu Sanktionen
kann das Ministerium mir Auskunft darüber geben warum im Ausschuss zusätzlich zu anderen Vertretern dort auch Arbeitgebervertreter in 1 . Bundesvereinigung der Arbeitgebervertreter und der 2. Zentralverband des Deutschen Handwerks und 3. die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft ein Mitspracherecht haben wenn es um Sanktionen geht ?
Nach meiner oberflächlichen Einschätzung sind Sanktionen im SGB II eine Mittel um Mitwirkungspflichten im Arbeitsbereich des Jobcenters einzufordern , das zwar Parteien und Verbände ( in Sozial ) etwas angehen könnte aber im Rechtskreis des SGB II mit Arbeitgebern überhaupt nichts zu tun haben , weil sie außerhalb des Erwerbslebens stattfinden .
Ich danke Ihnen für im Voraus für die Beantwortung der Frage .
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Juni 2018
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10. Juli 2018
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