Ausschusssitzung Deutscher Bundestag v. 04.06.2018 - Anhörung zu Sanktionen

kann das Ministerium mir Auskunft darüber geben warum im Ausschuss zusätzlich zu anderen Vertretern dort auch Arbeitgebervertreter in 1 . Bundesvereinigung der Arbeitgebervertreter und der 2. Zentralverband des Deutschen Handwerks und 3. die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft ein Mitspracherecht haben wenn es um Sanktionen geht ?

Nach meiner oberflächlichen Einschätzung sind Sanktionen im SGB II eine Mittel um Mitwirkungspflichten im Arbeitsbereich des Jobcenters einzufordern , das zwar Parteien und Verbände ( in Sozial ) etwas angehen könnte aber im Rechtskreis des SGB II mit Arbeitgebern überhaupt nichts zu tun haben , weil sie außerhalb des Erwerbslebens stattfinden .

Ich danke Ihnen für im Voraus für die Beantwortung der Frage .

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
peter-deutsch Peter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: kann das Ministe…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
Ausschusssitzung Deutscher Bundestag v. 04.06.2018 - Anhörung zu Sanktionen [#30591]
Datum
6. Juni 2018 07:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
kann das Ministerium mir Auskunft darüber geben warum im Ausschuss zusätzlich zu anderen Vertretern dort auch Arbeitgebervertreter in 1 . Bundesvereinigung der Arbeitgebervertreter und der 2. Zentralverband des Deutschen Handwerks und 3. die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft ein Mitspracherecht haben wenn es um Sanktionen geht ? Nach meiner oberflächlichen Einschätzung sind Sanktionen im SGB II eine Mittel um Mitwirkungspflichten im Arbeitsbereich des Jobcenters einzufordern , das zwar Parteien und Verbände ( in Sozial ) etwas angehen könnte aber im Rechtskreis des SGB II mit Arbeitgebern überhaupt nichts zu tun haben , weil sie außerhalb des Erwerbslebens stattfinden . Ich danke Ihnen für im Voraus für die Beantwortung der Frage .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Siehe Anhang
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Siehe Anhang
Datum
7. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

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peter-deutsch Peter
AW: Siehe Anhang [#30591] Sehr geehrte Damen und Herren, ..Ich bedanke mich bei Ihnen für die schnelle Rückmeldun…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
AW: Siehe Anhang [#30591]
Datum
12. Juni 2018 11:11
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ..Ich bedanke mich bei Ihnen für die schnelle Rückmeldung , möchte aber mein Bedauern aussprechen das dem Bundesministerium nicht bekannt ist , warum Arbeitgebervertreter im Ausschuss zur Sanktionsbewertung als Sachverständige oder Fachleute geladen werden , wenn sie doch in Ihrer praktischen Arbeit keinen Zugang zu Sanktionserfahrungen haben . Betroffene in Sanktionen finden sich doch nur im Rechtskreis des SGB II , das aber im täglichen Geschäft von Arbeitgeberverbänden keine Rolle spielen sollte . Immerhin handelt es sich hier um eine 30% ige Aufteilung im Ausschuss durch die Arbeitgeberseite , die durch die Bank die Sanktionen als gut ! bewerten , obwohl sie in der praktischen Arbeit damit keinen Kontakt haben . Wie sollten sie also objektiv die "Lage" bewerten außer durch hörensagen ? Ihr Einverständnis vorausgesetzt werde ich Ihre Antwort ( für jeden Bürger zugänglich ) Online aktivieren , selbstverständlich mit anonymen Daten des Antwortgebers in Bearbeitung . Beim Ministerium bedanke ich mich für die Antwort und werde entsprechend Ihrer Informationen meine ergänzenden Fragen dann an die Fraktionen stellen wo ich dann auf nachvollziehbare Beantwortung meiner Frage/Fragen hoffe . . Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter Anfragenr: 30591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>