🇪🇺 Sie wollen mehr Transparenz in der EU? Entdecken Sie unsere EU-Recherchen!

Aussetzung bzw. Beschränkung Art.11 Abs. 2 GG wegen evtl. Entstehender Sozialleistungen auf Darlehnsbasis basierend

Bitte um Auskunft und entsprechende Unterlagen, Informationen zu Gesetzesänderungen Auf aktuellen Möglichkeit der Beschränkung des Art.11 Abs. 2 GG wegen vermeintlich entstehender Umzugskosten eines SGB2 Empfängers. Besteht aktuell im Freistaat Bayern und ....oder der Bundesrepublik Deutschland eine derartige Lebensgrundlage, dass Artikel 11 Abs.2 GG für SGB2 Empfänger einzuschränken ist?
Welcher wirtschaftliche Faktor bestimmt diese Beschränkung und deren materiellen Wert? Ist das Grundrecht in dieser Form veräußerlich und durch eine Sozialrichterin für bestimmte Personen einzuschränken? Reicht eine vermeintlich in Frage kommende. Verpflichtung eines kommunalen Trägers zur Übernahme von Mietkaution als Darlehn und Anfallende Umzugskosten aus, um dass Grundrecht hier Art. 11 Abs.2 GG zu beschränken, oder verfehlt hier ein Richter seine alleinige Gebundenheit an das Grundgesetz ?
Ich bitte entsprechende Information zur Beschränkung des Art. 11 Abs. 2 GG zugänglich zu machen, da alleine aus dem Gesetzestext solch eine Beschränkung nicht erkennbar erscheint.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2020
  • Frist
    15. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussetzung bzw. Beschränkung Art.11 Abs. 2 GG wegen evtl. Entstehender Sozialleistungen auf Darlehnsbasis basierend [#187074]
Datum
20. Mai 2020 10:10
An
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Bitte um Auskunft und entsprechende Unterlagen, Informationen zu Gesetzesänderungen Auf aktuellen Möglichkeit der Beschränkung des Art.11 Abs. 2 GG wegen vermeintlich entstehender Umzugskosten eines SGB2 Empfängers. Besteht aktuell im Freistaat Bayern und ....oder der Bundesrepublik Deutschland eine derartige Lebensgrundlage, dass Artikel 11 Abs.2 GG für SGB2 Empfänger einzuschränken ist? Welcher wirtschaftliche Faktor bestimmt diese Beschränkung und deren materiellen Wert? Ist das Grundrecht in dieser Form veräußerlich und durch eine Sozialrichterin für bestimmte Personen einzuschränken? Reicht eine vermeintlich in Frage kommende. Verpflichtung eines kommunalen Trägers zur Übernahme von Mietkaution als Darlehn und Anfallende Umzugskosten aus, um dass Grundrecht hier Art. 11 Abs.2 GG zu beschränken, oder verfehlt hier ein Richter seine alleinige Gebundenheit an das Grundgesetz ? Ich bitte entsprechende Information zur Beschränkung des Art. 11 Abs. 2 GG zugänglich zu machen, da alleine aus dem Gesetzestext solch eine Beschränkung nicht erkennbar erscheint.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187074 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!