Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)?

Anfrage an: Migrationsamt Bremen

Gibt es in Ihrer Behörde eine Absprache und/oder Praxis zur Aussetzung der Passbeschaffungspflicht für Menschen guineischer Staatsangehörigkeit?
Wie ist diese ausgestaltet? Seit wann ist diese in Kraft und bis wann gilt diese?
Gibt es hierzu einen schriftlichen Vermerk? Bitte teilen Sie mir diesen im Wortlaut mit.

Ich beziehe mich hier auf Berichte, dass guineische Pässe derzeit nicht ausgestellt werden können (s. u.a.
https://www.africaguinee.com/articles/2022/01/16/arret-de-la-delivrance-des-passeports-ce-qu-ne-vous-pas-dit-jusque-la )

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt …
An Migrationsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
7. Februar 2022 10:09
An
Migrationsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es in Ihrer Behörde eine Absprache und/oder Praxis zur Aussetzung der Passbeschaffungspflicht für Menschen guineischer Staatsangehörigkeit? Wie ist diese ausgestaltet? Seit wann ist diese in Kraft und bis wann gilt diese? Gibt es hierzu einen schriftlichen Vermerk? Bitte teilen Sie mir diesen im Wortlaut mit. Ich beziehe mich hier auf Berichte, dass guineische Pässe derzeit nicht ausgestellt werden können (s. u.a. https://www.africaguinee.com/articles/2022/01/16/arret-de-la-delivrance-des-passeports-ce-qu-ne-vous-pas-dit-jusque-la ) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240192/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Migrationsamt Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Migrationsamt Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Februar 2022 10:09
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea…
An Migrationsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN]-Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
15. März 2022 10:14
An
Migrationsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)?“ vom 07.02.2022 (#240192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Seit Ende Januar schreibt auch die guineische Botschaft in Deutschland auf Ihrer Webseite (https://www.amba-guinee.de), dass die Passausstellung ab 1.2.2022 bis auf weiteres ausgesetzt wird. Diese Mitteilung steht auch heute, am 15.3.2022 unverändert auf der Webseite der Botschaft. Verschiedene Beratungsstellen berichten, dass das Migrationsamt Bremen mündlich mitteilte, dass auf Grund dieser Entwicklung auf die Passbeschaffungspflicht derzeit verzichtet werde. Auf Grund der Rückmeldungen meiner Ratsuchenden kann ich dies leider nicht bestätigen. Auch werden Anträge auf Reiseausweise für Ausländer wegen der derzeitigen Unmöglichkeit der Passbeschaffung von Ihrer Behörde abgelehnt, weil es angeblich Informationen gäbe das sehr wohl Pässe ausgestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, siehe im Übrigen auch die angefügte Nachricht von der Webseite der guineischen Bot…
An Migrationsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN]-Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
15. März 2022 10:23
An
Migrationsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
mitteilung-guineische-botschaft.jpg
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Sehr geehrte Damen und Herren, siehe im Übrigen auch die angefügte Nachricht von der Webseite der guineischen Botschaft bzgl der Aussetzung der Passausstellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Migrationsamt Bremen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 15.03.2022 hier eingega…
Von
Migrationsamt Bremen
Betreff
AW: -Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
29. März 2022 17:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 15.03.2022 hier eingegangen. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Auf die Erfüllung der Passpflicht (§§ 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2, 3 Abs. 1 AufenthG) wird nach einer Mitteilung Anfang Februar 2022, dass guineische Pässe auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar seien, seit dem 02.02.2022 im Migrationsamt Bremen bei der Prüfung einer Aufenthaltserlaubnis verzichtet. Sollte die Botschaft die Ausstellung von Reisepässen wieder ermöglichen, wird das Migrationsamt ihre Praxis allerdings an die dann geänderten Bedingungen anpassen müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider bleiben noch Fragen meiner Anfrage nach dem I…
An Migrationsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: -Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
10. Mai 2022 14:02
An
Migrationsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider bleiben noch Fragen meiner Anfrage nach dem IFG offen. Daher bitte ich Sie mir diese auch noch zu beantworten. Nicht geantwortet haben Sie auf folgende Fragen: "Wie ist diese [Absprache und/oder Praxis zur Aussetzung der Passbeschaffungspflicht für Menschen guineischer Staatsangehörigkeit] ausgestaltet? [...] Gibt es hierzu einen schriftlichen Vermerk? Bitte teilen Sie mir diesen im Wortlaut mit." Ich bitte Sie mir diese Fragen auch noch zu beantworten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240192/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Migrationsamt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> die Rückfrage vom 10. Mai 2022 zur Antwort auf Ihren ursprünglichen Antra…
Von
Migrationsamt Bremen
Betreff
AW: -Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
15. Juni 2022 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Rückfrage vom 10. Mai 2022 zur Antwort auf Ihren ursprünglichen Antrag nach dem Informations-freiheitsgesetz vom 07. Februar 2022 beantworte ich wie folgt: Die Vorgaben ergeben sich aus dem Gesetz: § 3 Abs. 1 AufenthG bestimmt: "Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2)." § 55 Abs. 1 AufenthV regelt hierzu: "Einem Ausländer, 1. der einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder 2. dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde, wird auf Antrag ein Ausweisersatz (§ 48 Abs. 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 1 Satz 4 oder § 78a Ab-satz 4 des Aufenthaltsgesetzes) ausgestellt [...]" Daraus ergibt sich, dass an der Erfüllung der Passpflicht grundsätzlich festzuhalten ist, es sei denn, dass die betroffene Person einen solchen nicht in zumutbarer Weise erlangen kann. Was zumutbar ist, ist stets eine Frage des Einzelfalles. Zumutbar sind grundsätzlich auch längere Bearbeitungszeiten seitens der Botschaften. Unzumutbar ist es, wenn die Botschaften gar keine Pässe ausstellen. Ist eine Passbeschaffung im Inland ausgeschlossen (wie es bei Guinea lange der Fall war), sind diese Voraussetzungen erfüllt und es kann von der Erfüllung der Passpflicht abgesehen werden. Wird dann eine Möglichkeit der Passbeschaffung im Inland geschaffen (wie es bei Guinea im Sommer 2021 der Fall war), fallen die Voraussetzungen wieder weg und es ist auf die Beschaffung dieses Passes zu bestehen. Verzögert sich die Ausstellung von Pässen (wie es bei Guinea zunächst im Herbst 2021 den Anschein hatte), ist dies noch immer zumutbar. Fällt diese Möglichkeit dann aber endgültig wieder weg (wie es aktuell für Guinea wieder der Fall ist), kann erneut auf die Passbeschaffung verzichtet werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Ausführungen vom 15. Juni 2022. Meine folgenden Fragen haben…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: -Aussetzung der Passbeschaffungspflicht (Guinea)? [#240192]
Datum
20. Juni 2022 09:06
An
Migrationsamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Ausführungen vom 15. Juni 2022. Meine folgenden Fragen haben Sie mittlerweile beantwortet: "Gibt es in Ihrer Behörde eine Absprache und/oder Praxis zur Aussetzung der Passbeschaffungspflicht für Menschen guineischer Staatsangehörigkeit? Wie ist diese ausgestaltet? Seit wann ist diese in Kraft und bis wann gilt diese?" Eine Antwort auf meine letzte Frage steht aber noch aus. Daher bitte ich Sie, auch diese noch zu beantworten. Die Frage lautete: "Gibt es hierzu [Aussetzung der Passbeschaffungspflicht für Guinea] einen schriftlichen Vermerk? Bitte teilen Sie mir diesen im Wortlaut mit." Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>