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Aussetzungsmechanismus zur Visumbefreiung für Drittstaatsangehörigen (Artikel 8 und 9 der EU-Visum-Verordnung)

- alle Mitteilungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der „Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind“ (im Folgenden „Verordnung“)

- alle Analysen im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung

- alle Berichte im Sinne von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung

- alle Prüfungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung

- alle Durchführungsrechtsakte im Sinne von Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung

- alle delegierten Rechtsakte im Sinne von Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung

- alle Berichte im Sinne von Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung

- den Bericht der Kommission im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung, falls dieser noch nicht vorliegt, bitte ich um Entwürfe und Kommunikation über den entsprechenden Bericht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussetzungsmechanismus zur Visumbefreiung für Drittstaatsangehörigen (Artikel 8 und 9 der EU-Visum-Verordnung) [#147992]
Datum
2. Juni 2019 01:02
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
- alle Mitteilungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der „Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind“ (im Folgenden „Verordnung“) - alle Analysen im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung - alle Berichte im Sinne von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung - alle Prüfungen im Sinne von Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung - alle Durchführungsrechtsakte im Sinne von Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung - alle delegierten Rechtsakte im Sinne von Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung - alle Berichte im Sinne von Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung - den Bericht der Kommission im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung, falls dieser noch nicht vorliegt, bitte ich um Entwürfe und Kommunikation über den entsprechenden Bericht
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Juni 2019 01:02
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meinem heutigen Antrag zum „Aussetzungsmechanismus zur Visumbefreiung für Dritts…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussetzungsmechanismus zur Visumbefreiung für Drittstaatsangehörigen (Artikel 8 und 9 der EU-Visum-Verordnung) [#147992]
Datum
2. Juni 2019 15:28
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meinem heutigen Antrag zum „Aussetzungsmechanismus zur Visumbefreiung für Drittstaatsangehörigen (Artikel 8 und 9 der EU-Visum-Verordnung)“ habe ich versehentlich die alte Verordnung erwähnt. Der Antrag bezieht sich natürlich auf die aktuelle Verordnung: „Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Juni 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort

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Europäische Kommission
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02/06/2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres…
Von
Europäische Kommission
Betreff
GESTDEM 2019/3245 // RE: Aussetzungsmechanismus zur Visumbefreiung für Drittstaatsangehörigen (Artikel 8 und 9 der EU-Visum-Verordnung) [#147992]
Datum
4. Juni 2019 17:59
Status
Warte auf Antwort
ATT167571.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02/06/2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 04/06/2019 unter Aktenzeichen GestDem 2019/3245 registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 26/06/2019 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ares(2019)3952723 - your access to documents request ref gestdem 2019/3245 [Ares(2019)3952723 - your access to doc…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)3952723 - your access to documents request ref gestdem 2019/3245
Datum
21. Juni 2019 09:05
Status
Warte auf Antwort
[Ares(2019)3952723 - your access to documents request ref gestdem 2019/3245](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c5180b5d) * Sent by ve_home.access.to.documents (HOME) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_home.access.to.documents (HOME) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail  vom 2/06/2019; darin stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht, der am 2/06/20019 unter der eingangs genannten Referenznummer registriert wurde. Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am TT/MM/JJJJ abläuft, abzuschließen. Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von 15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft am 17/07/2019 ab. Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)3952723 << Adresse entfernt >> your access to documents request ref gestdem 2019/3245 [#…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)3952723 << Adresse entfernt >> your access to documents request ref gestdem 2019/3245 [#147992]
Datum
21. Juni 2019 12:09
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 21. Juni 2019, in der Sie angeben, dass Sie nicht in der Lage sind, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen abzuschließen. Leider erfahre ich nicht, warum Sie nicht dazu in der Lage sind und warum Sie eine Verlängerung, die nur für Ausnahmefälle vorgesehen ist, benötigen. Ich bitte um eine ausführliche (!) Begründung im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten. Ich zitiere: „(3) In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einem Antrag auf Zugang zu einem sehr umfangreichen Dokument oder zu einer sehr großen Zahl von Dokumenten, kann die in Absatz 1 vorgesehene Frist um fünfzehn Arbeitstage verlängert werden, sofern der Antragsteller vorab informiert wird und eine ausführliche Begründung erhält.“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147992 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Europäische Kommission
Ares(2019)3995972 << Adresse entfernt >> Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem Nr. 2019/3245 [Are…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)3995972 << Adresse entfernt >> Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem Nr. 2019/3245
Datum
24. Juni 2019 11:48
Status
Warte auf Antwort
[Ares(2019)3995972 << Adresse entfernt >> Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem Nr. 2019/3245](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c527895e) * Sent by ve_home.access.to.documents (HOME) <<Name und E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_home.access.to.documents (HOME) <<Name und E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 02/06/2019; darin stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht, der am 04/06/2019 unter der eingangs genannten Referenznummer registriert wurde. Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am 26/06/2019 abläuft, abzuschließen. Eine Verlängerung der Frist ist aus folgenden Gründen erforderlich: Teile der angeforderten Dokumente stammen von Dritten, die konsultiert werden müssen und der Antrag bezieht sich auf Dokumente, die sich im Besitz verschiedener Dienststellen befinden, die konsultiert werden müssen. Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von 15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft am 17/07/2019 ab. Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ares(2019)4060398 - Holding reply GESTDEM 2019/3245 - Initial request Please find attached document Ares(2019)406…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4060398 - Holding reply GESTDEM 2019/3245 - Initial request
Datum
26. Juni 2019 16:16
Status
Warte auf Antwort
Please find attached document Ares(2019)4060398 from GALLEGO-CASILDA GRAU Yolanda (HOME.B.2) dated 26/06/2019.
Europäische Kommission
Ares(2019)4643739 - Your request for access to documents GESTDEM 2019/3245 Please find attached document Ares(201…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)4643739 - Your request for access to documents GESTDEM 2019/3245
Datum
17. Juli 2019 16:10
Status
Warte auf Antwort

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Europäische Kommission
Ares(2019)5013718 - Your application for access to documents – Ref GestDem No . 2019/3245 - reply in DE Please fi…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5013718 - Your application for access to documents – Ref GestDem No . 2019/3245 - reply in DE
Datum
31. Juli 2019 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Please find attached the letter in German version - document Ares(2019)5013718 from ve_home.b.2 (HOME.B.2) dated 31/07/2019. It follows our letter Ares(2019)4643739 from MICHOU Paraskevi (HOME) dated 17/07/2019.