Ausspäh Software beim KFV RZ?

Da die Webseite des KFV nun schon seit ein paar Wochen abgeschaltet ist, muss ich meine Anfrage direkt an den Landrat des Kreises stellen, ob E-Mails zugestellt werden ist fraglich.

Im Newsletter (KFV Dialog) Nr. 45 (2024) des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) des Kreises Herzogtum Lauenburg wird im Teil "Sachstand Umsetzung IT- und Telefonanlagenumstellung" eine "Hinterlegung einer Ausspäh Software" angesprochen.
Ich hatte meine Fragen diesbezügl. an den Datenschutzbeauftragten des Kreises gerichtet, wurde von dort an den Datenschutzbeauftragten des KFV verwiesen. Die Antworten haben in keinster Weise zur Beantwortung meine Fragen geführt, scheinbar ist kein Wille vorhanden diese Fragen aufzuklären. Ich zitiere die Antwort des Datenschutzbeauftragten:

Zitat Anfang
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Uns ist als verantwortlicher Datenschutzbeauftragter nichts über diesen Vorfall bekannt oder berichtigt worden.

Gemäß der Aussage im Artikel, sind hier keine personenbezogene Daten abgeflossen (Zitat „ohne erkennbare Schäden“) und

die Sicherheitsarchitektur wurde vor diesem Hintergrund entsprechend aktualisiert, sodass zukünftige Sorgen über eine Wiederholung dieses Szenarios unberechtigt sind.
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Zitat Ende

Es kann nicht sein das der KFV schreibt das es zu der Installation einer "Ausspäh Software" gekommen ist und der Datenschutzbeauftragte davon keine Kenntnis hat. Das würde das Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten ad absurdum führen. Die Antwort des "Datenschutzbeauftragten" ist widersprüchlich, ich würde hier eine genauere transparente Prüfung erwarten.

Ich stelle die Frage ob der Datenschutzbeauftragte nicht informiert wurde oder der KFV mit dieser Aussage die Ausstattung mit neuer IT Technik legalisieren wollte. Es gibt hier also entweder einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz oder das Verschwenden von öffentlichen Geldmitteln.

Ich möchte gerne anonym bleiben, ich habe die Befürchtung das als aktives Mitglied einer Feuerwehr im Kreis, mir Nachteile entstehen könnten durch meine Fragen. Ich finde es schon sehr stark befremdlich das man von diesem Vorfall durch einen Newsletter erfährt. Sollten z.B. Zugänge von Fox112 in fremde Hände gelangen, wären personenbezogene Daten der Einsatzkräfte und ggf. auch einsatzbezogene Daten in fremde Hände gelangt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. Februar 2025
  • Frist
    25. März 2025
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da die Webseite des KFV nun schon sei…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausspäh Software beim KFV RZ? [#328233]
Datum
21. Februar 2025 08:24
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da die Webseite des KFV nun schon seit ein paar Wochen abgeschaltet ist, muss ich meine Anfrage direkt an den Landrat des Kreises stellen, ob E-Mails zugestellt werden ist fraglich. Im Newsletter (KFV Dialog) Nr. 45 (2024) des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) des Kreises Herzogtum Lauenburg wird im Teil "Sachstand Umsetzung IT- und Telefonanlagenumstellung" eine "Hinterlegung einer Ausspäh Software" angesprochen. Ich hatte meine Fragen diesbezügl. an den Datenschutzbeauftragten des Kreises gerichtet, wurde von dort an den Datenschutzbeauftragten des KFV verwiesen. Die Antworten haben in keinster Weise zur Beantwortung meine Fragen geführt, scheinbar ist kein Wille vorhanden diese Fragen aufzuklären. Ich zitiere die Antwort des Datenschutzbeauftragten: Zitat Anfang ------------------- Uns ist als verantwortlicher Datenschutzbeauftragter nichts über diesen Vorfall bekannt oder berichtigt worden. Gemäß der Aussage im Artikel, sind hier keine personenbezogene Daten abgeflossen (Zitat „ohne erkennbare Schäden“) und die Sicherheitsarchitektur wurde vor diesem Hintergrund entsprechend aktualisiert, sodass zukünftige Sorgen über eine Wiederholung dieses Szenarios unberechtigt sind. ------------------- Zitat Ende Es kann nicht sein das der KFV schreibt das es zu der Installation einer "Ausspäh Software" gekommen ist und der Datenschutzbeauftragte davon keine Kenntnis hat. Das würde das Vorhandensein eines Datenschutzbeauftragten ad absurdum führen. Die Antwort des "Datenschutzbeauftragten" ist widersprüchlich, ich würde hier eine genauere transparente Prüfung erwarten. Ich stelle die Frage ob der Datenschutzbeauftragte nicht informiert wurde oder der KFV mit dieser Aussage die Ausstattung mit neuer IT Technik legalisieren wollte. Es gibt hier also entweder einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz oder das Verschwenden von öffentlichen Geldmitteln. Ich möchte gerne anonym bleiben, ich habe die Befürchtung das als aktives Mitglied einer Feuerwehr im Kreis, mir Nachteile entstehen könnten durch meine Fragen. Ich finde es schon sehr stark befremdlich das man von diesem Vorfall durch einen Newsletter erfährt. Sollten z.B. Zugänge von Fox112 in fremde Hände gelangen, wären personenbezogene Daten der Einsatzkräfte und ggf. auch einsatzbezogene Daten in fremde Hände gelangt.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328233/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
AW: IZG-Anfrage: Datenschutz KFV => Ausspäh-Software Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen beg…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: IZG-Anfrage: Datenschutz KFV => Ausspäh-Software
Datum
24. Februar 2025 11:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen begehrten Informationen sind bei der Kreisverwaltung nicht vorhanden. Der Kreisfeuerwehrverband betreibt seine EDV in eigener Verantwortung. Ihre Anfrage hatten Sie insofern bereits an die richtige Stelle gestellt. Ich kann Ihren Antrag folglich nur gemäß § 9 Absatz 2 IZG-SH ablehnen. Eine Weiterleitung Ihres Antrages würde Ihrem Wunsch nach Anonymität widersprechen. Wenden Sie sich gerne erneut direkt an den Kreisfeuerwehrverband oder an die zuständige Beschwerdestelle, das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz). Ich möchte jedoch vorab darauf hinweisen, dass nach aktueller Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. März 2024, Az.: 6 C 8.22) anonyme Auskunftsersuchen nicht erlaubt sind. Mit freundlichen Grüßen