Aussprachedatenbank ADB

Die ADB Aussprachedatenbank in maschinenlesbarer Form

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Andreas Ackermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ADB Aus…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Andreas Ackermann
Betreff
Aussprachedatenbank ADB [#184919]
Datum
19. April 2020 20:21
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ADB Aussprachedatenbank in maschinenlesbarer Form
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Ackermann Anfragenr: 184919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184919
Mit freundlichen Grüßen Andreas Ackermann
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Ackermann, vielen Dank für Ihre Anfrage an den Hessischen Rundfunk. Anbei sende ich Ihnen die …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Antw: Aussprachedatenbank ADB [#184919]
Datum
21. April 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Ackermann, vielen Dank für Ihre Anfrage an den Hessischen Rundfunk. Anbei sende ich Ihnen die Kontaktadresse der Aussprachedatenbank: ARD-Aussprachedatenbank (Pronunciation Database of Public Radio&TV by State Law) Hessischer Rundfunk Dokumentation und Archive Bertramstraße 8 D-60222 Frankfurt am Main Tel.: 069-155-2338 Fax: 069-155-4518 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Nachricht leite ich gerne intern weiter. Freundliche Grüße
Andreas Ackermann
Vielen Dank für's weiterleiten :) Anfragenr: 184919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie g…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Andreas Ackermann
Betreff
AW: Antw: Aussprachedatenbank ADB [#184919]
Datum
21. April 2020 12:01
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für's weiterleiten :) Anfragenr: 184919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184919

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Ackermann, mit Email vom 19.04.2020 baten Sie um Zusendung der „ADB Aussprachedatenbank in ma…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Antw: Wtrlt: IFG Aussprachedatenbank ADB [#184919]
Datum
27. April 2020 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Ackermann, mit Email vom 19.04.2020 baten Sie um Zusendung der „ADB Aussprachedatenbank in maschinenlesbarer Form“. Wir können Ihrem Anliegen, gerade nach den geltend gemachten Anspruchsgrundlagen, aber auch nach dem HDSIG nicht entsprechen. Zwar gelten gemäß § 81 HDSIG die Vorschriften über den Informationszugang nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 bis 3 auch für den Hessischen Rundfunk. Jedoch gilt dies nach § 81 Nr. 8 HDSIG für den Hessischen Rundfunk nur, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist der Hessische Rundfunk als Träger der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden; für ihn gilt vielmehr das höchstrichterlich festgestellte Gebot der Staatsferne des Rundfunks. Der gesamte journalistisch-redaktionelle Bereich muss außerhalb des Anwendungsbereiches der Vorschriften des Vierten Teils des HDSIG liegen. Ihre Anfrage nach unserer Aussprachedatenbank betrifft die redaktionelle Arbeit. Kosten für diese Anfrage werden keine erhoben. Mit freundlichen Grüßen