Ausstattung an Sportgeräten der Dienstwohnung der Mitglieder der Landesregierung

1. Welche Mitglieder der Landesregierung verfügen über eine Dienstwohnung?
2. Befinden sich in diesen Sportgeräte, welche vom Land beschafft wurden?
3. Falls ja, welche und wurden diese seit Januar 2020 beschafft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Philipp Nagel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Mitg…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Nagel
Betreff
Ausstattung an Sportgeräten der Dienstwohnung der Mitglieder der Landesregierung [#211282]
Datum
6. Februar 2021 18:23
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Mitglieder der Landesregierung verfügen über eine Dienstwohnung? 2. Befinden sich in diesen Sportgeräte, welche vom Land beschafft wurden? 3. Falls ja, welche und wurden diese seit Januar 2020 beschafft?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211282/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Philipp Nagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Nagel

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Nagel, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Februar 2021 nach dem Landesinformationsfreiheitsg…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Az.: 1-0512/3 - LIFG-Antrag - Ausstattung an Sportgeräten der Dienstwohnung der Mitglieder der Landesregierung [#211282]
Datum
12. Februar 2021 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nagel, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Februar 2021 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg (LIFG). Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg kann Ihnen zu Ihren Fragen die folgende Auskunft geben: 1. Welche Mitglieder der Landesregierung verfügen über eine Dienstwohnung? Es gibt keine Mitglieder der Landesregierung in Dienstwohnungen, da Dienstwohnungen im Jahr 2008 abgeschafft wurden. 2. Befinden sich in diesen Sportgeräte, welche vom Land beschafft wurden? 3. Falls ja, welche und wurden diese seit Januar 2020 beschafft? Es gibt keine Sportgeräte in Dienstwohnungen mehr. Auf die Antwort von Ziffer 1.) wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen