Ausstattung der Berliner Schulen mit Sonderpädagog*innen und Schulhelfern

1) Die Anzahl der an den Berliner Schulen aktuell (bzw. die aktuellsten verfügbaren Zahlen) eingesetzten ausgebildeten Sonderpädagog*innen aufgeschlüsselt nach Schule und Schultyp.
2) Die Anzahl der an den Berliner Schulen aktuell (bzw. die aktuellsten verfügbaren Zahlen) bewilligten und tatsächlich erbrachten Stunden für Schulhelfer aufgeschlüsselt nach Schule und Schultyp.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung der Berliner Schulen mit Sonderpädagog*innen und Schulhelfern [#252010]
Datum
23. Juni 2022 13:42
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Anzahl der an den Berliner Schulen aktuell (bzw. die aktuellsten verfügbaren Zahlen) eingesetzten ausgebildeten Sonderpädagog*innen aufgeschlüsselt nach Schule und Schultyp. 2) Die Anzahl der an den Berliner Schulen aktuell (bzw. die aktuellsten verfügbaren Zahlen) bewilligten und tatsächlich erbrachten Stunden für Schulhelfer aufgeschlüsselt nach Schule und Schultyp.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage vom 23.06. habe ich erhalten. Zuständigkeitshalber übern…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Ausstattung der Berliner Schulen mit Sonderpädagog*innen und Schulhelfern [#252010]
Datum
24. Juni 2022 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage vom 23.06. habe ich erhalten. Zuständigkeitshalber übernehme ich die Beantwortung der Frage 2. Da die von Ihnen angefragten Daten in dieser Form nicht erhoben werden und daher in der angefragten Form nicht vorliegen, antworte ich allgemein ausnahmsweise ohne Erstellung eines Kostenbescheides. Für den Monat Juni 2022 wurden berlinweit 24.115 Wochenstunden Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe finanziert. Nicht geleistete Leistungsstunden werden halbjährlich dokumentiert und verrechnet. Die weiteren von Ihnen angefragten Daten werden in dieser Form nicht erhoben und liegen daher in der angefragten Form nicht vor. Mit freundlichen Grüßen