Ausstattung des Katastrophenschutzes

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport stattet in den letzten Jahren die Feuerwehren im Bereich des Katastrophenschutzes mit einer Vielzahl an Sonderausstattung aus. Dazu zählen u.a. die Abrollbehälter für Notstrom, Dekon, Hochwasser oder Starkregen sowie kürzlich die WLF-K 32t.
Darüber hinaus ist die Beschaffung weiterer Wechselladerfahrzeuge 26t für den Katastrophenschutz geplant. So wie aus einer Bieteranfrage zum Beschaffungsverfahren zu entnehmen war, sollen diese Fahrzeuge landesweit in allen Landkreisen bzw. stationiert werden, die keines der WLF-K 32t erhalten haben. Dazu zählen auch zahlreiche Landkreise in Hessen -insbesondere Nordhessen- (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner), die bislang weder ein Wechselladerkonzept, noch kommunale Wechselladerfahrzeuge bei den Feuerwehren besitzen. Diese Fahrzeuge bzw. Einsatzmittel sind nicht im Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen erhalten.

Konkret lassen sich aus meiner Anfrage folgende Fragestellungen ableiten:
1. Welches Konzept wird mit der flächendeckenden Ausstattung der Landkreise mit landeseigenen Wechselladerfahrzeugen verfolgt?
2. Warum wird für Landkreisen, die weder über ein Wechselladerkonzept noch über kommunale Wechselladerfahrzeuge verfügen, ein solches Fahrzeug beschafft, welches in den Feuerwehren vermutlich keine Akzeptanz finden wird?
3. Ist geplant auch jene Standorte mit landeseigenen Wechselladerfahrzeugen auszustatten, bei denen ein Abrollbehälter des Katastrophenschutzes des Landes Hessen stationiert ist (z.B. AB-Notstrom, AB-Starkregen oder AB-Dekon)?
4. Ist aufgrund der zu erwartenden zukünftigen Extremwetterereignisse die Beschaffung weiterer Sonderausstattung des Katastrophenschutzes durch das Land Hessen geplant? Wenn ja - welche?
5. Gibt es eine geplante Novellierung des Katastrophenschutzkonzeptes des Landes Hessen, welches dann auch die in den vergangenen Jahren beschaffte Sonderausstattung und deren Einsatzkonzepte einschließt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
Gerhard Höllerich
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Hessische…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Gerhard Höllerich
Betreff
Ausstattung des Katastrophenschutzes [#235117]
Datum
12. Dezember 2021 11:14
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport stattet in den letzten Jahren die Feuerwehren im Bereich des Katastrophenschutzes mit einer Vielzahl an Sonderausstattung aus. Dazu zählen u.a. die Abrollbehälter für Notstrom, Dekon, Hochwasser oder Starkregen sowie kürzlich die WLF-K 32t. Darüber hinaus ist die Beschaffung weiterer Wechselladerfahrzeuge 26t für den Katastrophenschutz geplant. So wie aus einer Bieteranfrage zum Beschaffungsverfahren zu entnehmen war, sollen diese Fahrzeuge landesweit in allen Landkreisen bzw. stationiert werden, die keines der WLF-K 32t erhalten haben. Dazu zählen auch zahlreiche Landkreise in Hessen -insbesondere Nordhessen- (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner), die bislang weder ein Wechselladerkonzept, noch kommunale Wechselladerfahrzeuge bei den Feuerwehren besitzen. Diese Fahrzeuge bzw. Einsatzmittel sind nicht im Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen erhalten. Konkret lassen sich aus meiner Anfrage folgende Fragestellungen ableiten: 1. Welches Konzept wird mit der flächendeckenden Ausstattung der Landkreise mit landeseigenen Wechselladerfahrzeugen verfolgt? 2. Warum wird für Landkreisen, die weder über ein Wechselladerkonzept noch über kommunale Wechselladerfahrzeuge verfügen, ein solches Fahrzeug beschafft, welches in den Feuerwehren vermutlich keine Akzeptanz finden wird? 3. Ist geplant auch jene Standorte mit landeseigenen Wechselladerfahrzeugen auszustatten, bei denen ein Abrollbehälter des Katastrophenschutzes des Landes Hessen stationiert ist (z.B. AB-Notstrom, AB-Starkregen oder AB-Dekon)? 4. Ist aufgrund der zu erwartenden zukünftigen Extremwetterereignisse die Beschaffung weiterer Sonderausstattung des Katastrophenschutzes durch das Land Hessen geplant? Wenn ja - welche? 5. Gibt es eine geplante Novellierung des Katastrophenschutzkonzeptes des Landes Hessen, welches dann auch die in den vergangenen Jahren beschaffte Sonderausstattung und deren Einsatzkonzepte einschließt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Höllerich Anfragenr: 235117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235117/ Postanschrift Gerhard Höllerich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Höllerich
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Höllerich, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.12.2021. Soweit dem Hessischen Ministerium d…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Ausstattung des Katastrophenschutzes [#235117]
Datum
15. Dezember 2021 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Höllerich, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.12.2021. Soweit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Informationen zu Ihrer Anfrage vorliegen, erhalten Sie spätestens bis zum 12.01.2022 (gem. § 87 Abs. 1 HDSIG) eine entsprechende Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Höllerich, zu ihrem Antrag nach § 80 HDSIG vom 12.12.2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Frag…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Ausstattung des Katastrophenschutzes [#235117]
Datum
7. Januar 2022 13:30
Status
Sehr geehrter Herr Höllerich, zu ihrem Antrag nach § 80 HDSIG vom 12.12.2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Frage 1: Welches Konzept wird mit der flächendeckenden Ausstattung der Landkreise mit landeseigenen Wechselladerfahrzeugen verfolgt? Das Land beschafft aufgrund eigener Risiko- und Gefahrenanalysen Fahrzeuge und Sondereinsatzmittel für den Katastrophenschutz und stellt diese über die verwaltenden Stellen (untere KatS-Behörden) den Trägern der Einheiten (kommunale Feuerwehren oder private Hilfsorganisationen) zur Verfügung. Frage 2: Warum wird für Landkreise, die weder über ein Wechselladerkonzept noch über kommunale Wechselladerfahrzeuge verfügen, ein solches Fahrzeug beschafft, welches in den Feuerwehren vermutlich keine Akzeptanz finden wird? Die vom Land für Zwecke des Katastrophenschutzes beschafften Fahrzeuge und Sondereinsatzmittel sind nicht Bestandteil der kommunalen oder überörtlichen Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Die Fahrzeuge werden Trägern der Einheiten zugewiesen, die geeignet sind, diese Einsatzmittel zu betreiben. Frage 3: Ist geplant, auch jene Standorte mit landeseigenen Wechselladerfahrzeugen auszustatten, bei denen ein Abrollbehälter des Katastrophenschutzes des Landes Hessen stationiert ist (z.B. AB-Notstrom, AB-Starkregen oder AB-Dekon)? Die Zuweisung der Fahrzeuge und Sondereinsatzmittel erfolgt nach einem vom Land festgelegten Verfahren, in dem u.a. auch Standorte vorhandener Abrollbehälter des Katastrophenschutzes berücksichtigt werden. Frage 4: Ist aufgrund der zu erwartenden zukünftigen Extremwetterereignisse die Beschaffung weiterer Sonderausstattung des Katastrophenschutzes durch das Land Hessen geplant? Wenn ja - welche? Das Land beschafft auf der Grundlage der Gefährdungsanalyse (Ausgabe Oktober 2000) sowie fortlaufender Aktualisierungen der Beurteilungen und Handlungserfordernisse nach den jeweiligen Gegebenheiten Fahrzeuge, Geräte und Ausstattung für den Katastrophenschutz. Die fortlaufend aktualisierte Gefährdungsanalyse wird in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat ausgewertet. Die Ergebnisse tragen dazu bei, Planungen und Beschaffungen für den Katastrophenschutz bedarfsbezogen auszurichten. Aus vergaberechtlichen Gründen werden im Vorfeld von Beschaffungsvorhaben keine Informationen herausgegeben. Frage 5: Gibt es eine geplante Novellierung des Katastrophenschutzkonzeptes des Landes Hessen, welches dann auch die in den vergangenen Jahren beschaffte Sonderausstattung und deren Einsatzkonzepte einschließt? Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage wurde das Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen am 28.09.2020 bis zum 31.12.2023 verlängert. Bei der Fortschreibung des KatS-Konzeptes wird u.a. auch die Anlage 2.24 angepasst. Mit freundlichen Grüßen