Ausstattung mit AEDs

- laut Artikel der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH (https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/kuenftig-sind-in-berlin-aed-geraete-in-neu-gebauten-sportstaetten-pflicht.html) existiert eine Pflicht bei Neubau von Sportstätten diese mit sogenannten AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) auszustatten.

- bitte senden Sie mir die dazu geltenden Gesetze/Rechtsvorschriften zu (Link per Mail ausreichend)

- Anzahl der im öffentlichen Raum durch den Berliner Senat angeordneten/geförderten AEDs und deren Standort

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung mit AEDs [#212419]
Datum
11. Februar 2021 13:30
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- laut Artikel der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH (https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/kuenftig-sind-in-berlin-aed-geraete-in-neu-gebauten-sportstaetten-pflicht.html) existiert eine Pflicht bei Neubau von Sportstätten diese mit sogenannten AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) auszustatten. - bitte senden Sie mir die dazu geltenden Gesetze/Rechtsvorschriften zu (Link per Mail ausreichend) - Anzahl der im öffentlichen Raum durch den Berliner Senat angeordneten/geförderten AEDs und deren Standort
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212419/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Ausstattung mit AEDs [#212419]
Datum
11. Februar 2021 13:30
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung mit AEDs“ vom 11.02.2021 (#212419) …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ausstattung mit AEDs [#212419]
Datum
13. März 2021 07:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung mit AEDs“ vom 11.02.2021 (#212419) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212419/

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage vom 13.03.2021 zu der im Betreff genannten Informationsfreiheitsanfrage vom …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung mit AEDs“ vom 11.02.2021 (#212419)
Datum
16. März 2021 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage vom 13.03.2021 zu der im Betreff genannten Informationsfreiheitsanfrage vom 11.02.2021 wurde mir heute zur Bearbeitung übermittelt. Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgendes mitteilen: - laut Artikel der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH (https://www.skverlag.de/rettungsdienst/…) existiert eine Pflicht bei Neubau von Sportstätten diese mit sogenannten AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) auszustatten. Für den Neubau von Sportanlagen gelten im Land Berlin die Vorgaben des Planungshandbuches Fachraum Sport für Sporthallen und analog für Sportfunktionsgebäude auf ungedeckten Sportanlagen: https://www.berlin.de/schulbau/neubau/planungsvorgaben/planungshandbuch-fr-sport.pdf Demnach müssen bei Neubauvorhaben Erste-Hilfe-Räume grundsätzlich mit einem Defibrillator ausgestattet sein. Bei der sportbaufachlichen Abnahme von Sportanlagen zur Nutzungsfreigabe durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist dies ein maßgeblicher Prüfpunkt. Wie in dem von Ihnen zitierten Artikel aus dem Internet von der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH dargestellt, wurde von meinem Amtsvorgänger, Herrn Bernd Wolff, seinerzeit in Kooperation mit dem Landessportbund Berlin (LSB) angeregt, alle Sportstätten im Land Berlin mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) auszustatten und zumindest über das vorgenannte Planungshandbuch für Neubauvorhaben im Sportbereich einen verbindlichen Handlungsrahmen im Benehmen mit der Senatsschulverwaltung definiert . - bitte senden Sie mir die dazu geltenden Gesetze/Rechtsvorschriften zu (Link per Mail ausreichend) Konkrete Gesetze/ Rechtsvorschriften, die eine Verpflichtung zur Ausstattung von Sportstätten im Rahmen eines Neubaus beinhalten, existieren nicht. - Anzahl der im öffentlichen Raum durch den Berliner Senat angeordneten/geförderten AEDs und deren Standort Eine amtliche Statistik zur Anzahl der im öffentlichen Raum durch den Berliner Senat angeordneten/geförderten AEDs und deren Standort wird hier nicht geführt. In Zusammenarbeit zwischen Arbeiter-Samariter-Bund, der Berliner Feuerwehr, dem LSB und weiteren Partnern wurde im Rahmen eines Projektes zum Welt-Herz-Tag am 29.09.2015 die Internetseite https://www.berlin-schockt.de/start/ online gestellt. Auf dieser Seite können im Land Berlin Betreiber von AED´s deren Standort erfassen und damit öffentlich sichtbar machen. Die erfassten Standorte sind in einer interaktiven Karte dagestellt. Ebenso wird über diese Internetseite eine kostenlose Notfall-App bereitgestellt, über welche direkt ein Notruf abgesetzt werden kann und das nächste verfügbare AED-Gerät angezeigt. Zudem werden die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen dargestellt. Da zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen hier keinerlei Verwaltungsakten geführt werden, werte ich Ihre Anfrage als „normale“ Bürgeranfrage, welche nach § 2 Abs. 1 des Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) gebührenfrei ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und Sie mit der Verfahrensweise einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen