Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Baden-Württemberg

Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Baden-Württemberg bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021.
1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt?
2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?
3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?
4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.
5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes
6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.
7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Ausstattun…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Baden-Württemberg [#231119]
Datum
14. Oktober 2021 06:13
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Baden-Württemberg bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231119/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 14. Oktober 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stell…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Baden-Württemberg [#231119]
Datum
18. Oktober 2021 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 14. Oktober 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 14. Oktober 2021 ergeht folgende Entscheidung: 1. Soweit ein Ausk…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Baden-Württemberg; hier: Antwort des Innenministeriums
Datum
28. Oktober 2021 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 14. Oktober 2021 ergeht folgende Entscheidung: 1. Soweit ein Auskunftsanspruch besteht beantworten wir diesen nachstehend. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Gebühren werden nicht erhoben. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? Zu 1., 2. und 3.: Der Einsatz von sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) ist in Baden-Württemberg seit dem 1. März 2007 zugelassen, jedoch derzeit ausschließlich Einsatzkräften der Direktion Spezialeinheiten (DirSE) beim Polizeipräsidium Einsatz vorbehalten. Zum Umfang der Ausstattung sowie zur Frage welche Produkte zur Einsatzbewältigung zur Verfügung stehen, kann mit Rücksicht auf das besondere Geheimhaltungsinteresse keine Aussage erfolgen, da hierdurch Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei sowie die Wirkungsweise des Einsatzmittels gezogen werden könnten. 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes. Zu 4. und 5.: Die Einsatzhäufigkeit von DEIG durch die Polizei Baden-Württemberg ist aus der Tabelle ersichtlich. Es waren keine Todesfälle zu verzeichnen. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 (bis einschließlich 25.10.2021) Anzahl (je Jahr) 2 2 3 3 0 4 1 3 6 5 7 3 4 8 4 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt? Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. Zu 6.: Die Polizei Baden-Württemberg hat keine derartigen Studien durchgeführt, beobachtet das Einsatzgeschehen im Zusammenhang mit DEIG jedoch national sowie international. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs? Zu 7.: DEIG können in Einzelfällen sowie unter günstigen Rahmenbedingungen polizeiliche Zugriffsmaßnamen grundsätzlich wirksam unterstützen. Dazu zählen insbesondere statische Einsatzlagen gegen bewaffnete Personen. zu 2.: Gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 2 LIFG besteht der Anspruch auf Informationszugang darüber hinaus nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben kann. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates sowie die Unversehrtheit von Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechtsgütern bei Bürgerinnen und Bürgern. Ihre Anfrage begehrt – soweit sie über die bereitgestellten Angaben hinausgehen – insbesondere zur Frage 3 Auskünfte zu detaillierten Informationen zur Ausstattung des SEK BW. Konkret ergeben sich aus den bei einer Veröffentlichung erlangten Angaben zwangsläufig Rückschlüsse auf das einsatztaktische Vorgehen der Spezialeinheiten der Polizei Baden-Württemberg sowie deren Fähigkeiten. Damit könnte im Falle einer Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit bzw. die Funktionsweise der Polizei nicht ausgeschlossen werden. Diesbezügliche Auskünfte werden daher abgelehnt. zu 3.: Gebühren werden gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und diese Entscheidung beigefügt werden. gez. Fabian Mayer i.A. Jens Weber Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - Referat 31 - Einsatz, Lagezentrum und Verkehr Willy-Brandt-Str. 41 70173 Stuttgart Tel.: (0711) 231-3925 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter https://im.baden-wuerttemberg.de/date...