Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Nordrhein-Westfalen

Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Nordrhein-Westfalen bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021.
1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt?
2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?
3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?
4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.
5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes
6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.
7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Nordrhein-Westfalen [#231151]
Datum
14. Oktober 2021 18:09
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Nordrhein-Westfalen bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IM NRW Referat 412 Antragsteller/in Antragsteller/in Grünewaldstraße 6 63225 Langen Ihr Antrag nach dem Inform…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-10-14 -IFG-Anfrage - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Nordrhein-Westfalen [#231151]
Datum
11. November 2021 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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IM NRW Referat 412 Antragsteller/in Antragsteller/in Grünewaldstraße 6 63225 Langen Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.10.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen zum DEIG beantwortet kann ich Ihnen wie folgt: 1. Wann und für welche Dienststellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienststellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? Die Polizei NRW führt aktuell eine Pilotierung des DEIG für den Wachdienst in 4 Polizeibehörden durch. Bei den Behörden handelt es sich um - Polizeipräsidium Düsseldorf - Polizeipräsidium Dortmund - Polizeipräsidium Gelsenkirchen - Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Die Pilotierung erfolgt innerhalb ausgewählter Polizeiinspektionen innerhalb der jeweiligen Polizeibehörde. Der Pilotierungszeitraum begann am 15.01.2021. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Übergabe der DEIG an den Wachdienst. 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? Den Pilotierenden Polizeibehörden wurden insgesamt 68 DEIG zur Verfügung gestellt. 4. Wie viele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. Seit Jahresanfang kam der DEIG mit Stand 03.09.2021 insgesamt 140 Mal zur Anwendung, bei den allermeisten Einsätzen, nämlich 114, blieb es bei der Androhung. In 26 Fällen wurde der DEIG eingesetzt. 5. Wie viele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes Im Rahmen der Pilotierung, wurden keine Todesfälle im Zusammenhang mit einem DEIG-Einsatz verzeichnet. 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt? Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. Eine wissenschaftliche Begleitung der Pilotierung findet nicht statt. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs? Durch die Pilotierung konnte festgestellt werden, dass die erwartete präventive und deeskalierende Wirkung des DEIG im täglichen Einsatz des Wachdienstes zutrifft und somit das Einsatzmittel DEIG einen weiteren wesentlichen Baustein für die Verhinderung von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) darstellt. Aufgrund dieser Erfahrung ist aktuell die Ausstattung des Wachdienstes der fünf größten Kreispolizeibehörden in NRW (Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln) in Vorbereitung. Diese Behörden wurden aufgrund der Einsatzbelastung, der regelmäßig hohen Fallzahlen "Gewalt gegen PVB" sowie entsprechend örtliche Brennpunkte ausgewählt. Ein Ausstattung weiterer Behörden ist grundsätzlich weiterhin beabsichtigt. Mit freundlichen Grüßen