Ausstattung von Elektrokleinstfahrzeugen
Laut Auskunft des Bundestages (siehe Drucksache 19/3006) soll die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr Elektrokleinstfahrzeuge zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandeln. Der Ausgangspunkt ist also ganz klar das Fahrrad und nicht das KFZ.
Aufgrund der Forderung des BASt bei Elektrokleinstfahrzeugen Blinker, Rückspiegel, Tagfahrlicht, etc. vorzusehen, stellt sich die Frage nach der Praxisnähe.
Ich bitte Sie mir zur Kontrolle des Sachverhalts den kompletten Wortlaut der Forderungen des BASt in Bezug auf die geforderten Optionen (Blinker, Rückspiegel, Tagfahrlicht, etc.) zur Gesetzgebung zu Elektrokleinstfahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Bitte listen Sie hierbei alle geforderten Optionen auf.
Darüber hinaus würde ich gerne erfahren, ob in Ihre Überlegungen bereits Elektrokleinstfahrzeugen wie Skateboads, elektrische Einräder, Elektroscooter und Kickboards mit eingeflossen sind und wie die Umsetzung Ihrer Forderungen bei diesen Fahrzeugen ggf. aussehen soll. Gerne können Sie dies auch an schematischen Darstellungen dieser Fahrzeuge inkl. der Anbringung der geforderten Optionen (Blinker, Rückspiegel, Tagfahrlicht, etc.) illustrieren.
Sollte diese Anfrage mit Kosten verbunden sein, so bitte ich Sie mich vorab zu Informieren.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Antworten!
Anfrage abgelehnt
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Datum12. Juli 2018
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14. August 2018
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