Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu

Warum werden im Rettungsdienstbereich Donau-Iller zu dem der LK Unterallgäu gehört, zur Versorgung von Kindern als SGA nur Larynxtuben auf den Rettungsmitteln vorgehalten, obwohl die S1 Leitlinie prähospitales Atemwegsmanagement AWMF-Register-Nr.: 001 -040 an mehreren Stellen wiederholt und eindeutig die Anwendung von Larynxmasken empfiehlt und darüber hinaus auf die erhöhte Komplikationsrate bzw. die fehlende Eignung bei der Verwendung von Larynxtuben bei Kindern hinweist?

Mit welcher Rationale erfolgt bis heute keine Umstellung von Larynxtuben auf Larynxmasken für die Anwendung beim Kind, obwohl die Leitlinie bereits im Februar 2019 veröffentlicht wurde?

Wer haftet wenn kritisch kranke oder verletzte Kinder im Notfall durch die Anwendung von Larynxtuben, entgegen der Empfehlung der Leitlinie, behandelt werden und dabei zu Schaden kommen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden i…
An Landratsamt Unterallgäu Details
Von
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Betreff
Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
6. Juli 2022 17:43
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden im Rettungsdienstbereich Donau-Iller zu dem der LK Unterallgäu gehört, zur Versorgung von Kindern als SGA nur Larynxtuben auf den Rettungsmitteln vorgehalten, obwohl die S1 Leitlinie prähospitales Atemwegsmanagement AWMF-Register-Nr.: 001 -040 an mehreren Stellen wiederholt und eindeutig die Anwendung von Larynxmasken empfiehlt und darüber hinaus auf die erhöhte Komplikationsrate bzw. die fehlende Eignung bei der Verwendung von Larynxtuben bei Kindern hinweist? Mit welcher Rationale erfolgt bis heute keine Umstellung von Larynxtuben auf Larynxmasken für die Anwendung beim Kind, obwohl die Leitlinie bereits im Februar 2019 veröffentlicht wurde? Wer haftet wenn kritisch kranke oder verletzte Kinder im Notfall durch die Anwendung von Larynxtuben, entgegen der Empfehlung der Leitlinie, behandelt werden und dabei zu Schaden kommen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252792/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdie…
An Landratsamt Unterallgäu Details
Von
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Betreff
AW: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
9. August 2022 07:59
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu“ vom 06.07.2022 (#252792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdie…
An Landratsamt Unterallgäu Details
Von
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Betreff
AW: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
9. August 2022 07:59
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu“ vom 06.07.2022 (#252792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdie…
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Betreff
AW: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
29. September 2022 23:14
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu“ vom 06.07.2022 (#252792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdie…
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Betreff
AW: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
6. Oktober 2022 06:03
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu“ vom 06.07.2022 (#252792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallg…
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Betreff
AW: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
5. April 2023 21:01
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu“ vom 06.07.2022 (#252792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallg…
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Von
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Betreff
AW: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
5. April 2023 21:02
An
Landratsamt Unterallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu“ vom 06.07.2022 (#252792) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Unterallgäu
--------------------------------------------------------------------- LANDRATSAMT UNTERALLGÄU Gesch.-Nr.: AL 2 ---…
Von
Landratsamt Unterallgäu
Betreff
WG: Ausstattung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Unterallgäu [#252792]
Datum
25. April 2023 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
--------------------------------------------------------------------- LANDRATSAMT UNTERALLGÄU Gesch.-Nr.: AL 2 --------------------------------------------------------------------- Sehr << Antragsteller:in >> der Landkreis Unterallgäu hat die Aufgabe "Wahrnehmung des Rettungsdienst entsprechend der Bestimmungen des BayRDG und den zu seiner Ausführung erlassen Vorschriften" vollständig auf den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller übertragen. Wir haben daher Ihre Anfrage an den Zweckverband weitergleitet. Hier haben wir die Auskunft bekommen, dass Ihre Anfrage zur Ausstattung von Rettungsmitteln so nicht nachvollziehbar sei. Bei einer Anfrage an die Rettungsdienstleiter wurden keine Abweichungen von den Vorgaben festgestellt. Wünschen Sie weitere Auskünfte, so würde ich Sie bitten sich direkt an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller zu wenden. Mit freundlichen Grüßen