Aussteigerprogramm "left"

alle Unterlagen zum so genannten "Linksextremismus-Aussteigerprogramm „left“".

Die Anfrage wird vor dem Hintergrund eines geplanten Beitrages in einer Fachzeitschrift gestellt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2018
  • Frist
    25. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussteigerprogramm "left" [#35295]
Datum
22. Dezember 2018 17:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen zum so genannten "Linksextremismus-Aussteigerprogramm „left“". Die Anfrage wird vor dem Hintergrund eines geplanten Beitrages in einer Fachzeitschrift gestellt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stelle ich Ihnen nachfolgende Informationen zum…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: AW: Aussteigerprogramm "left" [#35295]
Datum
21. Januar 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stelle ich Ihnen nachfolgende Informationen zum Aussteigerprogramm für Linksextremisten zur Verfügung. Für Ihren Beitrag in einer Fachzeitschrift wünsche ich viel Erfolg! Auszug aus dem Internetangebot des Innenministeriums · https://www.im.nrw/left · Auszug aus dem VS 2017 https://www.im.nrw/sites/default/files/media/document/file/Praevention_2017_3.pdf · Pressemitteilung zu left https://www.im.nrw/aussteigerprogramm-linksextremismus-studenten-der-rwth-aachen-entwickeln-kampagnenkonzept-fuer-left · Schriftlicher Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 17.01.2019 zu dem Tagesordnungspunkt "Welche Maßstäbe hat die Landesregierung an den Kampagnenwettbewerb für das Linksextremismus-Aussteigerprogramm "Ieft" gesetzt?" https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1614.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aussteigerprogramm "left"“ [#35295] [#35295]
Datum
21. Januar 2019 19:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35295 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil im Innenministerium wesentlich mehr Informationen (z.B. Sprechzettel für den Innenminister, Korrespondenz mit den beteiligten Hochschulen und weiteren Stellen) vorliegen. Ich bitte um Prüfung und Rückmeldung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35295.pdf Anfragenr: 35295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aussteigerprogramm "left"“ [#35295] [#35295]
Datum
22. Januar 2019 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr an das Innenministerium NRW gerichteter Antrag vom 22.12.2018 auf Zusendung aller Unterlagen zu „left“ Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr an das Innenministerium NRW gerichteter Antrag vom 22.12.2018 auf Zusendung aller Unterlagen zu „left“
Datum
5. Februar 2019 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr an das Innenministerium NRW gerichteter Antrag vom 22.12.2018 auf Zusendung aller Unterlagen zu „left“ Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-920/19 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in am 21.1.2019 hatten Sie sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, den o.g. Antrag gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 21.1.2019 haben Sie vom Innenministerium NRW Antwort erhalten; in diesem Schreiben wurden Ihnen einige links zu dem angefragten Thema übermittelt. Nun haben Sie mich um Vermittlung gebeten, da Sie der Meinung sind, dass es sich bei den vom Ministerium mitgeteilten Informationen nicht um alle zu diesem Thema dort Vorhandenen handelt. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag „hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist“. In Ihrem Antrag hatten Sie pauschal „alle Unterlagen“ zu „left“ beantragt. Derartige Globalanträge sind zulässig (vgl. Schoch, IFG Kommentar, 2. Aufl., § 7 Rn. 26), machen der um Information ersuchten öffentlichen Stelle die Bearbeitung jedoch nicht immer leicht, da unter Umständen sehr große Bestände an Akten zu einem Thema vorhanden sind. Wäre Ihre Annahme, dass die versandten links nicht alle beim Innenministerium zu „left“ vorhandenen Dokumente darstellen, korrekt, wäre abhängig vom Umfang der Informationen eine Konkretisierung des Beantragten durch Sie für das Ministerium hilfreich. Abgesehen davon möchte ich Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass hinsichtlich eventuell weiterer vorhandener Dokumente der Ablehnungsgrund nach § 6 lit. a IFG NRW (danach ist ein Antrag abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit des Verfassungsschutzes beeinträchtigen würde) vorliegen könnte. Im Ergebnis würde ich daher zunächst davon absehen, den Sachverhalt gegenüber dem Innenministerium aufzugreifen und bitte dafür um Ihr Verständnis. Stattdessen empfehle ich Ihnen, sich erneut an das Ministerium zu wenden, diesmal unter Benennung der konkret gewünschten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen