Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die gesamte Korrespondenz zwischen der deutschen Botschaft in Katar und dem deutschen Botschafter mit dem FC Bayern München, sowie eine Teilnehmerliste und Einladungsliste für ein Zusammenkommen in der deutschen Botschaft in Doha mit dem FC Bayern München und der ILO im Januar 2020.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: die gesamte Korrespondenz zw…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München [#175396]
Datum
24. Januar 2020 16:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die gesamte Korrespondenz zwischen der deutschen Botschaft in Katar und dem deutschen Botschafter mit dem FC Bayern München, sowie eine Teilnehmerliste und Einladungsliste für ein Zusammenkommen in der deutschen Botschaft in Doha mit dem FC Bayern München und der ILO im Januar 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 175396 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020
Datum
27. Januar 2020 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Baye…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
26. März 2020 18:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München“ vom 24.01.2020 (#175396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen mit Schreiben vom 12.02.2020 an die von Ihnen angegebene Adresse in M…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020
Datum
27. März 2020 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen mit Schreiben vom 12.02.2020 an die von Ihnen angegebene Adresse in München geantwortet, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keine einfache Auskunft handelt. Es müssen mehrere kostenpflichtige Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden. Ich bat Sie um Antwort bis zum 25.02.2020. Eine Antwort Ihrerseits auf mein Schreiben ist nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde gerne meine Anfrage nach IFG aufrechterhalten: Hierbei ging es um: die ges…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
31. März 2020 21:25
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde gerne meine Anfrage nach IFG aufrechterhalten: Hierbei ging es um: die gesamte Korrespondenz zwischen der deutschen Botschaft in Katar und dem deutschen Botschafter mit dem FC Bayern München, sowie eine Teilnehmerliste und Einladungsliste für ein Zusammenkommen in der deutschen Botschaft in Doha mit dem FC Bayern München und der ILO im Januar 2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Baye…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
13. April 2020 11:35
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München“ vom 24.01.2020 (#175396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen am 07.04.2020 ein weiteres Schreiben per Post zugesandt. Eine Antwort…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020
Datum
21. April 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen am 07.04.2020 ein weiteres Schreiben per Post zugesandt. Eine Antwort darauf habe ich von Ihnen bislang nicht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Schreiben vom 07. April 2020, in welchem Sie anmerken, dass der "Zugan…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
29. April 2020 20:57
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Schreiben vom 07. April 2020, in welchem Sie anmerken, dass der "Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter [...] gem. §7 Abs. 1 Satz 3 IFG" begründet werden muss, möchte ich Ihnen nachfolgend darlegen, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den personenbezogenen Daten Dritter überwiegt. Über das Zusammenkommen zwischen Vertretern des FC Bayern München (zB Vorstand Andreas Jung und Sportdirektor Hasan Salihamidzic), dem deutschen Botschafter in Katar, Hans-Udo Muzel, dem Bundestagsabgeordneten Lars Klingbeil und dem Vertreter des ILO-Büros (in Katar), Houtan Homayounpour berichtete der FC Bayern München bereits selbst auf der klubeigenen Webseite. So heißt es dort (Quelle: https://fcbayern.com/de/news/2020/01/doha/fc-bayern-zieht-positives-fazit-des-trainingslagers): "Der FC Bayern München hat das Trainingslager seiner Profis auch genutzt, um sich erneut mit Vertretern der Bundesregierung, aus dem NGO-Umfeld und des Organisationskomitees der WM 2022 (Supreme Committee for Delivery & Legacy) auszutauschen. So sprachen Bayern-Vorstandsmitglied Andreas Jung und Sportdirektor Salihamidžić in der deutschen Botschaft in Doha mit Houtan Homayounpour, dem Büroleiter der Internationalen Arbeiter-Gewerkschaft (ILO). Die ILO, eine Sonderorganisation (Agency) der Vereinten Nationen (UN), unterhält seit 2018 ein Büro in Doha und unterstützt die katarische Regierung bei ihrer Arbeitsrechtsreform. In dem Gespräch, zu dem der deutsche Botschafter Hans-Udo Muzel geladen hatte und an dem auch SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil teilnahm, der sich zu diesem Zeitpunkt in Katar aufhielt, informierte Homayounpour über die Arbeit der ILO und den Stand der Entwicklung von Arbeits- und Menschenrechten in Katar. Zudem traf Bayern-Vorstand Jung den Generalsekretär des WM-Organisationskomitees, Hassan Al-Thawadi. Dabei wurde grundsätzlich vereinbart, dass der FC Bayern Gastgeber eines Round Table sein wird, an dem Al-Thawadi teilnimmt. Geplant ist, über die deutsche und katarische Gesellschaft zu diskutieren, über die Bedeutung der Fußball-WM 2022 in Doha für das Land, den arabischen Raum wie auch über die Kritik von Menschenrechtsorganisationen an Katar. Ziel ist ein sachlicher, direkter Dialog, in den stellvertretend FC Bayern-Fans, NGOs, die Stadt München als WM- und EM-Standort, Politiker und der Fußball eingebunden werden können." Über den "Stand der Stand der Entwicklung von Arbeits- und Menschenrechten in Katar" diskutiert auch die Gesellschaft hierzulande, insbesondere im Zusammenhang mit Fußball, so waren die "Arbeits- und Menschenrechte in Katar" erst am 06.04.2020 wieder Gegenstand der TV-Berichterstattung der Sendung "sportinside" vom WDR. (https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/sport-inside/video-gefangen-in-katar---corona-und-die-fussball-wm----100.html) Ebenso ließ Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt am 11. März 2019 auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Margarete Bause wissen, dass das Bundeskanzleramt mit dem FC Bayern hinsichtlich Katar in Kontakt stand und "dem FC Bayern zur Kontaktaufnahme zu einer Menschenrechtsorganisation geraten" wurde, wie man der Drucksache 19/8434 vom 15.03.2019 entnehmen kann. Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/084/1908434.pdf. Ich erbitte mir dementsprechend vollständige Auskunft gemäß meiner ursprünglichen IFG-Anfrage. Des Weiteren erteile ich Ihnen KEIN Einverständnis, mein Name an die betroffenen Dritten weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.04.2020. Die Abwägung, ob das Informationsinter…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020
Datum
26. Mai 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.04.2020. Die Abwägung, ob das Informationsinteresse des Antragstellers gegenüber den personenbezogenen Daten Dritter überwiegt, ist durch die Behörde vorzunehmen. Daher habe ich auch um Ihre Begründung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG gebeten. Als Begründung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG haben Sie jedoch nur angegeben, dass "das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber den personenbezogenen Daten überwiegt. " Sie haben mir außerdem noch nicht mitgeteilt, ob Sie die anfallenden Gebühren übernehmen werden. Die Gebühr wird sich voraussichtlich auf 30,00 - 35,00 Euro belaufen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Kosten übernehmen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen bereits mehr Begründungen geliefert: So ist die Thematik der geschäf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
28. Mai 2020 19:20
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen bereits mehr Begründungen geliefert: So ist die Thematik der geschäftlichen Beziehungen des FC Bayern München im Zusammenhang mit der Situation um die Menschenrechte im Emirat Katar bereits im Bundestag zur Sprache gekommen. So sollte diesbezüglich Transparenz geschaffen werden, insbesondere, wenn wie geschehen, die deutsche Botschaft involviert ist. Im Voraus vielen Dank mit freundlichen Grüßen ... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nach §1 (1): jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüberden Behörden des B…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
28. Mai 2020 19:38
An
Auswärtiges Amt
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in nach §1 (1): jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüberden Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zuamtlichen Informationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. ... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich noch nicht dazu geäußert, ob Sie die Gebühren in Höhe von 30,00 Euro …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
29. Mai 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich noch nicht dazu geäußert, ob Sie die Gebühren in Höhe von 30,00 Euro übernehmen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bzgl der etwaigen Kostenübernahme verweise ich auf die gesetzlichen Regelungen, dere…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
29. Mai 2020 12:12
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bzgl der etwaigen Kostenübernahme verweise ich auf die gesetzlichen Regelungen, derer ich mir bewusst bin und erbitte dementsprechend um Auskunft im Rahmen der gestellten IFG-Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Baye…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
20. Juni 2020 14:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München“ vom 24.01.2020 (#175396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in das Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 Abs. 1 IFG dauert noch an. Nach Abschluss de…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
22. Juni 2020 18:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 Abs. 1 IFG dauert noch an. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von uns Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Baye…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
23. Juli 2020 18:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München“ vom 24.01.2020 (#175396) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort des Auswärtigen Amts geht Ihnen in Kürze zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Austausch Botschafter Hans-Udo Muzel mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
31. Juli 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort des Auswärtigen Amts geht Ihnen in Kürze zu. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihrem Antrag wurde überwiegend nicht stattgegeben. Dieser Bescheid ergeht gebührenpflichtig.
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Ihrem Antrag wurde überwiegend nicht stattgegeben. Dieser Bescheid ergeht gebührenpflichtig.
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 505-511.E IFG 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf: GZ: 505-511.E IFG 043…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 505-511.E IFG 043-2020 [#175396]
Datum
31. August 2020 19:42
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf: GZ: 505-511.E IFG 043-2020 Hiermit ergeht vollumfänglich Widerspruch gegen den von Ihnen übermittelten Bescheid, der meiner IFG-Anfrage „überwiegend nicht stattgegeben“ hat. Sie begründen Ablehnung der Anfrage bezüglich der „gesamten Korrespondenz zwischen der deutschen Botschaft in Katar und dem deutschen Botschafter mit dem FC Bayern München, sowie eine Teilnehmerliste und Einladungsliste für ein Zusammenkommen in der deutschen Botschaft in Doha mit dem FC Bayern München und der ILO im Januar 2020“ damit, dass zu meiner Anfrage „keine amtlichen Informationen vorliegen“ würden. Dies zweifele ich an und erhebe damit Widerspruch. Wie soll das Treffen der Verantwortlichen des FC Bayern in der deutschen Botschaft in Katar zustande gekommen sein, wenn es darüber keinen Austausch und/oder Schriftverkehr gegeben haben soll? Ich erwarte weiterhin die Offenlegung gemäß meines ursprünglichen Antrags vom 24. Januar. Der zweite Teil der Anfrage umfasste die Teilnehmer- und Einladungsliste zu besagtem Treffen mit dem FC Bayern und der ILO in die deutsche Botschaft in Katar. Bezüglich der angeforderten namentlichen Gästeliste halten Sie fest, dass allgemein „das Informationsadresse der Öffentlichkeit“ sowie speziell auch meines gegenüber dem personellen Selbstbestimmungsrecht des Dritten, des Mitarbeiters des FC Bayern München, der seine Einwilligung der namentlichen Nennung verweigerte, nicht überwiegt und begründen Ihre Abwägung damit, dass es sich dabei um keinen „offiziellen Delegierten des FC Bayern München“ handeln würde und „sein Bildnis und sein Name […] auch nicht Teil der öffentlichen Berichterstattung“ sind, was das fehlende Interesse der Öffentlichkeit an seiner Person unterstreichen würde. Das Gegenteil ist der Fall, die deutsche Botschaft sowie der FC Bayern wählten bewusst den Weg der Öffentlichkeit, sodass die Öffentlichkeit auch ein berechtigtes Interesse an der vollständigen Nennung aller Teilnehmer hat und nicht die vom FC Bayern München und/oder dem deutschen Botschafter vorgenommene Auswahl zu akzeptieren hat, insbesondere wenn wie hier geschehen, staatliche Organe involviert sind. Eine Einschätzung welche Teilnehmer von Relevanz sind, muss der Öffentlichkeit obliegen. Fiktiv angenommen, es würde sich beispielsweise um einen Mitarbeiter oder gar den Direktor der Abteilung „Public Affairs“ des FC Bayern München handelt, ergibt sich allein dadurch das öffentliche (public) Interesse. Gegen die Kostenfestsetzung ergeht ebenso Einspruch. Wie Sie selbst festhalten, hat „der Antragssteller bereits über die begehrten Informationen verfügt“ oder konnte „sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen“. Ebenso haben Sie meiner IFG-Anfrage bzw. dem „Antrag überwiegend nicht stattgegeben“, sodass auf Kostenfreiheit plädiert wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 Sehr geehrteAntr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020
Datum
3. September 2020 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2020. Sie möchten mit Ihrer E-Mail Widerspruch gegen den Bescheid vom 24.08.2020 (Vg. 505-511. E IFG 043-2020) im Sinne von § 9 Abs. 4 IFG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einlegen. Ein Widerspruch muss allerdings schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 VwGO). Sie können ihn auch innerhalb der gem. § 70 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Frist per Fax übersenden. Ihre E-Mail reicht hingegen nicht aus und ein Widerspruch gilt daher bisher als nicht eingelegt. Ich weise darauf hin, dass die festgesetzte Gebühr auch dann zu entrichten ist, wenn gegen den Bescheid ein Rechtsbehelf erhoben wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396] Se…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
4. September 2020 16:15
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Widerspruch zur Sache, sowie über die Festlegung der Kosten erging Ihnen gesterns noch einmal schriftlich. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
AW: Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396] Se…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
9. September 2020 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben per Computerfax vom 04.09.2020 habe ich erhalten. Wird der Widerspruch per Computer-Fax eingelegt, wobei das Telefax direkt aus dem PC heraus an das Telefaxgerät des Empfängers übertragen wird, genügt die eingescannte Unterschrift. Ich bitte Sie daher, dies noch nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396] Se…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrag nach dem IFG; Austausch deutscher Botschafter in Katar mit FC Bayern München; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
9. September 2020 23:49
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in soeben erging Ihnen erneut eine Überstellung des Einspruchs per Fax. Ich bitte um Eingangsbestätigung Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
AW: Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich ein Sc…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020
Datum
10. September 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.09.2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in wissen Sie schon bis wann Sie meinen Widerspruch bearbeiten? Mit freu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#175396]
Datum
3. Oktober 2020 18:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wissen Sie schon bis wann Sie meinen Widerspruch bearbeiten? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
Ihr Widerspruch; Vg. 043-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr am 09.09.2020 eingegangener Widerspruch wird inner…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihr Widerspruch; Vg. 043-2020
Datum
5. Oktober 2020 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr am 09.09.2020 eingegangener Widerspruch wird innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit fr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
5. Oktober 2020 18:01
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte nochmal nachfragen, ob Sie mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
30. Oktober 2020 07:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte nochmal nachfragen, ob Sie mittlerweile bereits einen zeitlichen Verlauf über die Bearbeitung des eingelegten Widerspruchs skizzieren können? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
Zahlungserinnerung mit Bescheid vom 24.08.2020 wurde eine Gebühr nach der Informationsgebührenverordnung [...] in …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Zahlungserinnerung
Datum
3. November 2020
Status
Warte auf Antwort
357,2 KB
mit Bescheid vom 24.08.2020 wurde eine Gebühr nach der Informationsgebührenverordnung [...] in Höhe von 30,00 € festgesetzt. Leider konnte bis zum heutigen Datum kein Zahlungseingang festgestellt werden [...]
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Widerspruch vom 9. Sep…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020
Datum
9. November 2020 13:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Widerspruch vom 9. September 2020 erneuern Sie Ihre Bitte um Nennung des Namens eines Mitarbeiters des FC Bayern München. Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Widerspruchs haben wir deshalb beim FC Bayern München nachgefragt, ob die Ablehnung der Namensnennung aufrechterhalten wird. Der FC Bayern München hat hier Akteneinsicht erbeten. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, ob Sie den Widerspruch aufrecht erhalten. Wir würden dann Akteneinsicht gewähren, d.h., wir würden die Begründung Ihres Widerspruchs übermitteln, nicht jedoch Ihre personenbezogenen Daten. Wären Sie damit einverstanden und halten Sie den Widerspruch aufrecht? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem auf de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
11. November 2020 00:05
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem auf den 03.11.2020 datierten Schreiben übermittelten Sie mir eine Zahlungserinnerung. Dabei muss es sich wohl um ein Versehen handeln, hatte ich doch schließlich gegen den Bescheid vom 24.08.2020 über 30,00 € auch gegen die Kostenfestsetzung Widerspruch erhoben. Hierzu verweise ich auf meine Schreiben bzw. Faxe vom 31.08.2020, 04.09.2020 und 09.09.2020: "Gegen die Kostenfestsetzung ergeht ebenso Einspruch. Wie Sie selbst festhalten, hat „der Antragssteller bereits über die begehrten Informationen verfügt“ oder konnte „sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen“. Ebenso haben Sie meiner IFG-Anfrage bzw. dem „Antrag überwiegend nicht stattgegeben“, sodass auf Kostenfreiheit plädiert wird." Ich betrachte damit Ihre Zahlungserinnerung als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in auf eine Namensn…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG; hier: Widerspruch; Vg. 043-2020 [#175396]
Datum
30. November 2020 11:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf eine Namensnennung verzichte ich. Der Widerspruch umfasste allerdings neben der vollständigen Nennung der Teilnehmerliste, noch einen weiteren Teil, den des Schriftverkehrs zur Organisation bzw. der genannten Zusammenkunft in Katar, siehe Widerspruch: "Hiermit ergeht vollumfänglich Widerspruch gegen den von Ihnen übermittelten Bescheid, der meiner IFG-Anfrage „überwiegend nicht stattgegeben“ hat. Sie begründen Ablehnung der Anfrage bezüglich der „gesamten Korrespondenz zwischen der deutschen Botschaft in Katar und dem deutschen Botschafter mit dem FC Bayern München, sowie eine Teilnehmerliste und Einladungsliste für ein Zusammenkommen in der deutschen Botschaft in Doha mit dem FC Bayern München und der ILO im Januar 2020“ damit, dass zu meiner Anfrage „keine amtlichen Informationen vorliegen“ würden. Dies zweifele ich an und erhebe damit Widerspruch. Wie soll das Treffen der Verantwortlichen des FC Bayern in der deutschen Botschaft in Katar zustande gekommen sein, wenn es darüber keinen Austausch und/oder Schriftverkehr gegeben haben soll? Ich erwarte weiterhin die Offenlegung gemäß meines ursprünglichen Antrags vom 24. Januar." Den Teil des Widerspruchs halte ich aufrecht, verzichte allerdings auf eine Namensnennung. Des Weiteren verweise ich auch noch einmal auf meinen Widerspruch, der auch die Festsetzung der Gebühren umfasste, hierzu auch noch einmal explizit mein Schreiben vom 11.11.2020: "mit Ihrem auf den 03.11.2020 datierten Schreiben übermittelten Sie mir eine Zahlungserinnerung. Dabei muss es sich wohl um ein Versehen handeln, hatte ich doch schließlich gegen den Bescheid vom 24.08.2020 über 30,00 € auch gegen die Kostenfestsetzung Widerspruch erhoben. Hierzu verweise ich auf meine Schreiben bzw. Faxe vom 31.08.2020, 04.09.2020 und 09.09.2020: "Gegen die Kostenfestsetzung ergeht ebenso Einspruch. Wie Sie selbst festhalten, hat „der Antragssteller bereits über die begehrten Informationen verfügt“ oder konnte „sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen“. Ebenso haben Sie meiner IFG-Anfrage bzw. dem „Antrag überwiegend nicht stattgegeben“, sodass auf Kostenfreiheit plädiert wird." Ich betrachte damit Ihre Zahlungserinnerung als gegenstandslos." Ich bitte um Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
Widerspruchsbescheid gegen die Kostenentscheidung
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid gegen die Kostenentscheidung
Datum
30. November 2020
Status
geschwärzt
1016,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsbescheid gegen die Kostenentscheidung [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Widerspruch…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid gegen die Kostenentscheidung [#175396]
Datum
20. Dezember 2020 20:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Widerspruchsbescheid über die Kostenentscheidung schreiben Sie: "[...] ihr Einwand entgegen, dass sie über die begehrte Information bereits verfügt haben oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen konnten." Allerdings waren es doch Sie bzw. Ihre Behörde selbst, die mir am 24.08.2020 mitteilte, dass „der Antragssteller bereits über die begehrten Informationen verfügt“ oder konnte „sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen“. So sehe ich Ihre nachfolgenden Ausführungen vom 30.11.2020 als nicht weiter relevant und bitte um erneute Prüfung Ihres Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch 505-511.E IFG 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in am 05. Oktober bestätigten Sie, das…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch 505-511.E IFG 043-2020 [#175396]
Datum
4. Januar 2021 20:06
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 05. Oktober bestätigten Sie, dass mein Widerspruch am 09. September bei Ihnen eingegangen sei, sodass ich mich erkundigen wollte, ob Sie schon den zeitlichen skizzieren könnten bis wann mit einer Antwort Ihrerseits zu rechen ist. Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen und ein gutes neues Jahr! Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
AW: Widerspruch 505-511.E IFG 043-2020 [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid wird Ihnen Anfang näch…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Widerspruch 505-511.E IFG 043-2020 [#175396]
Datum
7. Januar 2021 16:29
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid wird Ihnen Anfang nächster Woche zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs 1. ) Der Widerspruch vom 10.09.2020 gegen den Bescheid des A…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs
Datum
12. Januar 2021
Status
1. ) Der Widerspruch vom 10.09.2020 gegen den Bescheid des Auswärtigen Amtes wird zurückgewiesen. 2.) Dieser Widerspruchsbescheid ergeht kostenpflichtig.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in die im von Ihnen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs [#175396]
Datum
19. Januar 2021 20:31
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die im von Ihnen übermittelten Widerspruchsbescheid auferlegten Widerspriuchsgebühren von 30,00 € weise ich hiermit zurück. Der Widerspruch wurde nicht in der vorgesehenen Frist bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/
Auswärtiges Amt
AW: Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs [#175396] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs [#175396]
Datum
22. Januar 2021 14:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir noch das Geschäftszeichen des Vorgangs mit, da es mehrere IFG-Anfragen von Ihnen gibt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs (Gz.: 505-511.E-IFG 043-2020) [#175396] Sehr geehrteAnt…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid - Zurückweisung des Widerspruchs (Gz.: 505-511.E-IFG 043-2020) [#175396]
Datum
22. Januar 2021 14:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die im von Ihnen übermittelten Widerspruchsbescheid auferlegten Widerspruchsgebühren von 30,00 € weise ich hiermit zurück. Der Widerspruch (zu Gz.: 505-511.E-IFG 043-2020) wurde nicht in der vorgesehenen Frist bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 175396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175396/