Austausch der Ortsbeschilderung

Die Ortsbeschilderung von Sibbentrup Richtung Bega ist offensichtlich ausgetauscht worden.
Aus "Bega - Gemeinde Dörentrup" wurde "Geschlossene Ortslage - Gemeinde Dörentrup".
Bitte teilen Sie mir den Grund mit, ob diese Änderung etwas mit dem Strassenverkehrsrecht oder möglicherweise dem BauGB zu tun hat.
Interessant wäre auch, inwiefern diese Änderungen etwas mit Gebühren und Abgaben zu tun haben.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Austausch der Ortsbeschilderung [#20782]
Datum
24. März 2017 21:08
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ortsbeschilderung von Sibbentrup Richtung Bega ist offensichtlich ausgetauscht worden. Aus "Bega - Gemeinde Dörentrup" wurde "Geschlossene Ortslage - Gemeinde Dörentrup". Bitte teilen Sie mir den Grund mit, ob diese Änderung etwas mit dem Strassenverkehrsrecht oder möglicherweise dem BauGB zu tun hat. Interessant wäre auch, inwiefern diese Änderungen etwas mit Gebühren und Abgaben zu tun haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Dörentrup
Sehr geehrter Herr Beinke, hinsichtlich ihrer Anfrage zum Austausch der Ortstafeln in Sibbentrup weise ich auf di…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
Austausch der Ortsbeschilderung
Datum
20. April 2017 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beinke, hinsichtlich ihrer Anfrage zum Austausch der Ortstafeln in Sibbentrup weise ich auf die ihnen vorliegende Anordnung aus dem Jahre 2014 hin. Der Austausch hat keine Auswirkungen auf Gebühren o.ä.. Mit freundlichen Grüßen