Austausch mit Microsoft zur DS-GVO-Konformität von Telefonkonferenzsoftware

Antwortschreiben der BlnBDI auf das Schreiben von Microsoft wegen von der Behörde zuvor geäußerten Bedenken an der Rechtskonformität von Skype und MS Teams.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
Paulina Jo Pesch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Paulina Jo Pesch
Betreff
Austausch mit Microsoft zur DS-GVO-Konformität von Telefonkonferenzsoftware [#188843]
Datum
13. Juni 2020 10:48
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antwortschreiben der BlnBDI auf das Schreiben von Microsoft wegen von der Behörde zuvor geäußerten Bedenken an der Rechtskonformität von Skype und MS Teams.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paulina Jo Pesch Anfragenr: 188843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188843 Postanschrift Paulina Jo Pesch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paulina Jo Pesch

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 13. Juni 2020 Sehr geehrte Frau Pesch, auf Ihren o. g. Antrag übersende ich Ihnen beigefügt da…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 13. Juni 2020
Datum
23. Juni 2020 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
157,6 KB
Sehr geehrte Frau Pesch, auf Ihren o. g. Antrag übersende ich Ihnen beigefügt das gewünschte Schreiben. Dieser Informationszugang ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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