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Austausch von Leitung A3 durch Leitung A in der Beratungs- und Planungsgruppe

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das BaSE hat ein Mitglied in der Beratungs- und Planungsgruppe ausgetauscht, ohne öffentlich Gründe zu benennen. Bitte senden Sie mir alle internen Unterlagen zur Entscheidung zur Ernennung von Leitung A3 und zur Entscheidung zum Austausch von Leitung A3 durch Leitung A zu.
Namen Betroffener können geschwärzt werden, so dass § 8 IFG unbeachtet bleiben kann. Bei Schwärzungen ist aber zu beachten, dass die Hierarchieverhältnisse erkenntlich bleiben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, das BaSE hat ein Mitglied in der Beratungs- und Planungsgrupp…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Austausch von Leitung A3 durch Leitung A in der Beratungs- und Planungsgruppe [#244735]
Datum
27. März 2022 17:50
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, das BaSE hat ein Mitglied in der Beratungs- und Planungsgruppe ausgetauscht, ohne öffentlich Gründe zu benennen. Bitte senden Sie mir alle internen Unterlagen zur Entscheidung zur Ernennung von Leitung A3 und zur Entscheidung zum Austausch von Leitung A3 durch Leitung A zu. Namen Betroffener können geschwärzt werden, so dass § 8 IFG unbeachtet bleiben kann. Bei Schwärzungen ist aber zu beachten, dass die Hierarchieverhältnisse erkenntlich bleiben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, hier ist ein Fehler aufgetreten. Der Antrag muss lauten "Austausch von Leitun…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Austausch von Leitung A3 durch Leitung A in der Beratungs- und Planungsgruppe [#244735]
Datum
27. März 2022 18:03
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier ist ein Fehler aufgetreten. Der Antrag muss lauten "Austausch von Leitung A3 durch Leitung B in der Beratungs- und Planungsgruppe..... ...Bitte senden Sie mir alle internen Unterlagen zur Entscheidung zur Ernennung von Leitung A3 und zur Entscheidung zum Austausch von Leitung A3 durch Leitung B zu....." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244735/
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 27.03.2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantra…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 27.03.2022
Datum
1. April 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags gegenüber dem BASE per E-Mail am 28.03.2022. Ihren Antrag prüfen wir derzeit. Im Falle einer Auskunftserteilung können grundsätzlich Gebühren anfallen. Sollte es sich um eine einfache Auskunft handeln, werden keine Gebühren erhoben. Eine abschließende Entscheidung über die Gebühren kann erst nach der Bearbeitung anhand des entstandenen Aufwands erfolgen. Eine Ermäßigung oder Befreiung von den gesetzlichen Gebühren kommt nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen in Betracht, die von Ihnen nachzuweisen sind (insbesondere bei besonderen finanziellen Belastungen bzw. verminderter Leistungsfähigkeit). Gegebenenfalls bitten wir Sie um Übersendung entsprechender Nachweise. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 27.03.2022 Sehr << Antragsteller:in >> wir konnten Ihren Antrag leider noch n…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 27.03.2022
Datum
29. April 2022 07:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir konnten Ihren Antrag leider noch nicht abschließend bearbeiten. Wir bitten darum, die Verzögerung zu entschuldigen. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 27.03.2022 - „Austausch von Leitung A3 durch Leitung B in der Beratungs- und Planungsgrup…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 27.03.2022 - „Austausch von Leitung A3 durch Leitung B in der Beratungs- und Planungsgruppe“
Datum
13. Mai 2022 12:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 27.03.2022, bei uns eingegangen am 28.03.2022, beantragen Sie die Übersendung von internen Unterlagen zur Entscheidung zur Ernennung von Leitung A3 und zur Entscheidung zum Austausch von Leitung A3 durch Leitung B. Entsprechende Unterlagen können nicht übersendet werden, da der Gedankenaustausch zwischen den Beteiligten mündlich erfolgte. Eine entsprechende Akte wird hierzu nicht geführt. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich der Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG auf die Informationen beschränkt, welche bei der informationspflichtigen Stelle tatsächlich vorliegen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen