Austausch von Leitung A3 durch Leitung A in der Beratungs- und Planungsgruppe
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
das BaSE hat ein Mitglied in der Beratungs- und Planungsgruppe ausgetauscht, ohne öffentlich Gründe zu benennen. Bitte senden Sie mir alle internen Unterlagen zur Entscheidung zur Ernennung von Leitung A3 und zur Entscheidung zum Austausch von Leitung A3 durch Leitung A zu.
Namen Betroffener können geschwärzt werden, so dass § 8 IFG unbeachtet bleiben kann. Bei Schwärzungen ist aber zu beachten, dass die Hierarchieverhältnisse erkenntlich bleiben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum27. März 2022
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30. April 2022
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