Austeigerprogramm "left" - dritter Versuch

Unterlagen (z.B. Sprechzettel, Notizen, E-Mail-Kommunikation) zur Vorbereitung der Sitzung des Innenausschusses am 17.1.2019 hinsichtlich des o.g. Themas.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Austeigerprogramm "left" - dritter Versuch [#153614]
Datum
29. Juni 2019 13:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (z.B. Sprechzettel, Notizen, E-Mail-Kommunikation) zur Vorbereitung der Sitzung des Innenausschusses am 17.1.2019 hinsichtlich des o.g. Themas.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-08-02 - Ihr Schreiben vom 29.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 29. Juni 2019 nach dem Info…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-08-02 - Ihr Schreiben vom 29.06.2019
Datum
2. August 2019 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 29. Juni 2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz „Aussteigerprogramm "left" - dritter Versuch“ ist beim Ministerium des Innern des Landes NRW am 1. Juli 2019 eingegangen. Ich beabsichtige Ihrem Antrag nachzukommen, muss allerdings bei der Beantwortung Schwärzungen vornehmen. Da dies eine Teilablehnung Ihres Antrags darstellt, bin ich gesetzlich gezwungen, Ihnen schriftlich zu antworten und bitte insofern um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2019-08-02 - Ihr Schreiben vom 29.06.2019 [#153614] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift ist wie …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-08-02 - Ihr Schreiben vom 29.06.2019 [#153614]
Datum
3. August 2019 20:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift ist wie gewünscht unten beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Datum
12. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen