Austellung einer Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a bei ausländischem Wohnsitz
Anfrage an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Bei welcher Stelle kann eine Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a eKFV beantragt werden und wie ist der Antrag zu stellen, wenn das betreffende KFZ (z.B. eScooter) aufgrund des ausländischem Wohnsitz des Versicherungsnehmers (EU Ausland) im EU-Ausland Haftpflichtversichert ist (es liegt kein deutscher Wohnsitz vor).
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. März 2021
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24. April 2021
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