Australienreise im Juli
- Anfrage an:
- Auswärtiges Amt
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 23. Mai 2020 - 8 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Meine Familie und ich wollen Anfang Juli nach Australien fliegen und mit einem Wohnwagen das Outback bereisen. Ist dies möglich oder ist davon abzuraten?
Korrespondenz
-
Frist – 23.05.2020
- 20. Apr 2020
- 27. Apr
- 03. Mai
- 10. Mai
- 23. Mai 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Australienreise im Juli [#184985]
- Datum
- 20. April 2020 19:49
- An
- Auswärtiges Amt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Familie und ich wollen Anfang Juli nach Australien fliegen und mit einem Wohnwagen das Outback bereisen. Ist dies möglich oder ist davon abzuraten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 184985
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/184985
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Auswärtiges Amt
- Betreff
- [Ticket#: 10419216] Australienreise im Juli / BA Antragsteller/in
- Datum
- 27. April 2020 10:48
- Status
- Warte auf Antwort
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AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice
Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts.
Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf
Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U.
kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die
Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es
sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer -
kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet
werden kann:
Wir beobachten die Entwicklung der Lage in den vom Coronavirus SARS-CoV2
betroffenen Ländern intensiv und stehen dazu in engem Austausch mit unseren
Vertretungen vor Ort wie auch unseren europäischen und anderen internationalen
Partnern.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit
gewarnt, da mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im
internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der
Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist.
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland
Australien werden laufend aktualisiert und angepasst, bei Bedarf auch mehrmals
am Tag. Diesen finden Sie hier: www.diplo.de/australiensicher
Bitte haben Sie Verständnis, dass über die Reise- und Sicherheitshinweise
hinaus KEINE individuelle Gefährdungseinschätzung oder Prognose für die
Zukunft abgegeben werden kann.
WICHTIG: Erkundigen Sie sich VOR Reiseantritt bei der Vertretung Ihres
Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen.
AUSSCHLIESSLICH die Vertretung Ihres Reiseziels kann eine Auskunft über die
aktuellen Bestimmungen geben: www.diplo.de/199284
Wir empfehlen grundsätzlich:
- Beachten Sie bei notwendigen Reisen in andere Staaten im Anschluss an
Aufenthalte in vom Coronavirus SARS-CoV2 betroffenen Ländern/Regionen die
aktuellen Einreisebestimmungen der jeweiligen Zielländer:
www.diplo.de/sicherreisen
- Beziehen Sie die genannten Einschränkungen in Ihre Reiseplanung ein.
- Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Registrieren Sie sich mit ihren Reisedaten in unsere Krisenvorsorgeliste,
damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird:
https://elefand.diplo.de
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu
COVID-19/Coronavirus: www.diplo.de/corona
- Lassen Sie sich vor Reisen mit dem aktuellen Nordhalbkugelimpfstoff gegen
Influenza impfen. Eine Influenza-Impfung kann zur Vermeidung unnötiger
Verdachtsfälle beitragen.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter: www.diplo.de/newsletter
- Nutzen Sie unsere App Sicher Reisen: www.diplo.de/app-sicherreisen
- Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/AA_SicherReisen
Der Fokus des Auswärtigen Amts liegt darauf, die Sicherheitssituation eines
Landes ausführlich darzustellen. Dies soll Reisende in die Lage versetzen,
eigenständig zu entscheiden, ob sie eine Reise unternehmen oder nicht. Die
Sicherheit deutscher Reisender hat für uns selbstverständlich höchste Priorität.
Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine
reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann.
Reisen können in der Regel kostenfrei storniert werden, wenn unvermeidbare und
außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, so sagt es das
Gesetz (BGB). Eine Reisewarnung oder das Abraten des Auswärtigen Amt ist
dafür ein Indiz, aber nicht notwendig:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv…
Zur Unterscheidung von Sicherheitshinweisen und einer Reisewarnung bzw. wann
es eine solche geben kann, finden Sie ausführliche Hinweise auf unserer
Webseite:
www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-n…
Bitte wenden Sie sich für Fragen zu aktuellen Flugverbindungen direkt an die
jeweilige Fluggesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen