Australienreise im Juli

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Meine Familie und ich wollen Anfang Juli nach Australien fliegen und mit einem Wohnwagen das Outback bereisen. Ist dies möglich oder ist davon abzuraten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Familie und i…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Australienreise im Juli [#184985]
Datum
20. April 2020 19:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Familie und ich wollen Anfang Juli nach Australien fliegen und mit einem Wohnwagen das Outback bereisen. Ist dies möglich oder ist davon abzuraten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184985 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10419216] Australienreise im Juli / BA Antragsteller/in
Datum
27. April 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Wir beobachten die Entwicklung der Lage in den vom Coronavirus SARS-CoV2 betroffenen Ländern intensiv und stehen dazu in engem Austausch mit unseren Vertretungen vor Ort wie auch unseren europäischen und anderen internationalen Partnern. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland Australien werden laufend aktualisiert und angepasst, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Diesen finden Sie hier: www.diplo.de/australiensicher Bitte haben Sie Verständnis, dass über die Reise- und Sicherheitshinweise hinaus KEINE individuelle Gefährdungseinschätzung oder Prognose für die Zukunft abgegeben werden kann. WICHTIG: Erkundigen Sie sich VOR Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen. AUSSCHLIESSLICH die Vertretung Ihres Reiseziels kann eine Auskunft über die aktuellen Bestimmungen geben: www.diplo.de/199284 Wir empfehlen grundsätzlich: - Beachten Sie bei notwendigen Reisen in andere Staaten im Anschluss an Aufenthalte in vom Coronavirus SARS-CoV2 betroffenen Ländern/Regionen die aktuellen Einreisebestimmungen der jeweiligen Zielländer: www.diplo.de/sicherreisen - Beziehen Sie die genannten Einschränkungen in Ihre Reiseplanung ein. - Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte. - Registrieren Sie sich mit ihren Reisedaten in unsere Krisenvorsorgeliste, damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird: https://elefand.diplo.de - Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus: www.diplo.de/corona - Lassen Sie sich vor Reisen mit dem aktuellen Nordhalbkugelimpfstoff gegen Influenza impfen. Eine Influenza-Impfung kann zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle beitragen. - Abonnieren Sie unseren Newsletter: www.diplo.de/newsletter - Nutzen Sie unsere App Sicher Reisen: www.diplo.de/app-sicherreisen - Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/AA_SicherReisen Der Fokus des Auswärtigen Amts liegt darauf, die Sicherheitssituation eines Landes ausführlich darzustellen. Dies soll Reisende in die Lage versetzen, eigenständig zu entscheiden, ob sie eine Reise unternehmen oder nicht. Die Sicherheit deutscher Reisender hat für uns selbstverständlich höchste Priorität. Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann. Reisen können in der Regel kostenfrei storniert werden, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, so sagt es das Gesetz (BGB). Eine Reisewarnung oder das Abraten des Auswärtigen Amt ist dafür ein Indiz, aber nicht notwendig: https://www.auswaertiges-amt.de/de/serv… Zur Unterscheidung von Sicherheitshinweisen und einer Reisewarnung bzw. wann es eine solche geben kann, finden Sie ausführliche Hinweise auf unserer Webseite: www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-n… Bitte wenden Sie sich für Fragen zu aktuellen Flugverbindungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft. Mit freundlichen Grüßen