Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
am 30.03.2017 hat das Vereinigte Königreich die EU-Kommission über die Entscheidung informiert, aus der Europäischen Union auszutreten. Mit der formalen Notifikation ist eine zweijährige Frist angelaufen, in der die 27 verbliebenen EU-Staaten, vertreten durch die EU-Kommission und Michel Barnier und das Vereinigte Königreich ihre vertraglichen Beziehungen neu aufstellen. Diese müssen einstimmig getroffen und ratifiziert werden. Gelingt dieses nicht, ist das Vereinigte Königreich am 31.03.2019 nicht mehr Mitglied der EU und europäisches Recht gilt dort nicht mehr.
Der gemeinsamen Europäische Luftverkehrsmarkt ist hiervon ebenfalls betroffen, er regelt unter anderem den freien Zugang europäischer und internationaler Airlines auf Strecken zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich durch eigene Dienste oder Codeshare-Dienste.
Laut der Aussagen von Michael O'Leary und dem Vertreter von Airlines for America bei einer Anhörung des EU-Parlaments besteht das Risiko, dass aufgrund fehlender Rechtsgrundlage ohne Übergangsregelung keine Flüge mehr angeboten werden können und das aufgrund der langen Vorlaufzeit erste Auswirkungen bereits im Sommer 2018 sichtbar werden.
Welche Rechtsgrundlagen regeln den Luftverkehr zwischen den beiden Ländern ab dem 31.03.2019. Ist es das das am 22.07.1955 geschlossene Luftverkehrsabkommen und die dazugehörigen Noten? Ein aktuelleres Abkommen? Wurden das zuletzt geltende bilaterale Abkommen gekündigt? Wurden generell Luftverkehrsabkommen gekündigt, die durch EU-weite Abkommen ersetzt wurden?
Planen das Luftfahrtbundesamt oder die Bundesregierung hier bilaterale Gespräche mit dem Vereinigten Königreich oder verlässt man sich darauf, dass eine Einigung, notfalls über eine Verlängerung der zweijährigen Frist, zustande kommt.
Für den Fall, dass ab dem 31.03.2019 ein bilaterales Abkommen gilt: Wie wird mit den Verkehrsrechten von Airlines verfahren, die nicht unter deutsche oder britischer Flagge operieren. Etwa das Angebot von Ryanair und Norwegian oder die Codeshareflüge von United Airlines oder Air Canada über London nach Nordamerika. Was geschieht mit Verbindungen, die nicht über einen gemeinsamen Routenplan gedeckt sind?
Wird für den Fall geplant, dass nicht auf bestehende Abkommen zurückgegriffen werden kann.
Neben einer inhaltlichen Auskunft erbitte ich die Zusendung von relevanten Dokumenten, etwa den aktuellen Verträgen und Routenplänen oder Gutachten zu den Fragestellungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juli 2017
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15. August 2017
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