Ausübung Abhilfebefugnisse Art. 58 (2) DSGVO in 2020 und 2021

a) Angaben dahingehend, wie oft die Behörde in 2020 und 2021 die nach Artikel 58 (2) DSGVO vorgesehen Abhilfebefugnisse ausgeübt hat, um damit einer nach den Art. 44-49 DSGVO (bevorstehenden) rechtswidrigen Übermittlung personenbezogener Daten zu begegnen.

b) Angaben dahingehend, wie oft in den Fällen der Frage a) insbesondere von der Befugnis nach Artikel 58 (2) j) DSGVO in 2020 und 2021 Gebrauch gemacht wurde.

c) Angaben dahingehend, ob in den obigen Fällen eine förmliche Entscheidung / förmlicher Bescheid der Aufsichtsbehörde veröffentlicht wurde, z.B. als anonymisierte Verwaltungsakt. Wenn Ja, wo sind diese zu finden?

d) Wenn keine Veröffentlichung nach c) stattgefunden hat: anonymisierte Bereitstellung der Entscheidung / des Bescheids nach c).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausübung Abhilfebefugnisse Art. 58 (2) DSGVO in 2020 und 2021 [#238652]
Datum
24. Januar 2022 12:11
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Angaben dahingehend, wie oft die Behörde in 2020 und 2021 die nach Artikel 58 (2) DSGVO vorgesehen Abhilfebefugnisse ausgeübt hat, um damit einer nach den Art. 44-49 DSGVO (bevorstehenden) rechtswidrigen Übermittlung personenbezogener Daten zu begegnen. b) Angaben dahingehend, wie oft in den Fällen der Frage a) insbesondere von der Befugnis nach Artikel 58 (2) j) DSGVO in 2020 und 2021 Gebrauch gemacht wurde. c) Angaben dahingehend, ob in den obigen Fällen eine förmliche Entscheidung / förmlicher Bescheid der Aufsichtsbehörde veröffentlicht wurde, z.B. als anonymisierte Verwaltungsakt. Wenn Ja, wo sind diese zu finden? d) Wenn keine Veröffentlichung nach c) stattgefunden hat: anonymisierte Bereitstellung der Entscheidung / des Bescheids nach c).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238652/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zur Beantwortung der Fragen unter a) und b) möchte ich Sie gern weitgehend auf u…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Ausübung Abhilfebefugnisse Art. 58 (2) DSGVO in 2020 und 2021 [#238652]
Datum
27. Januar 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zur Beantwortung der Fragen unter a) und b) möchte ich Sie gern weitgehend auf unsere Tätigkeitsberichte verweisen, wobei der für das Jahr 2021 erst im März erscheinen wird. Unter dem Kapitel Zahlen und Fakten finden Sie Angaben zu den Verfahren nach Art 58 DS-GVO. Als Anhang Sende ich Ihnen einen Ausschnitt aus dem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2020, den Sie auch über unser Intertnet-Angebot abrufen können. Über Verwarnungen und Warnungen sind gleichfalls in den Tätigkeitsberichten (allgemeine) Ausführungen zu finden. Eine Veröffentlichung der konkreten in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide erfolgt nicht - auch nicht in anonymisierter Form. 2021 ergingen 9 Maßnahmen (8 Verwarnungen und eine Anordnung) nach Art. 58 Abs.2 DS-GVO. Maßnahmen nach Art. 58 Abs. 2, Buchst. j) ergingen weder 2020 noch 2021. Die Landesbeauftragte fällt unter § 2 Absatz 2 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Danach besteht ein Akteneinansichtsrecht gegenüber der Landesbeauftragten nur insoweit als sie Verwaltungsaufgaben erledigt. Die von Ihnen angefragten Bescheide betreffen aber gerade den Kernbereich der Aufsichtstätigkeit und nicht das bloße Verwaltungshandeln. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen die angefragten Bescheid-Unterlagen nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Zusendung des TB-Auszugs. Eine kurze Rü…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Ausübung Abhilfebefugnisse Art. 58 (2) DSGVO in 2020 und 2021 [#238652]
Datum
5. Februar 2022 13:35
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Unterstützung und die Zusendung des TB-Auszugs. Eine kurze Rückfrage: die Statistik aus 2020 lässt nicht erkennen, ob Gegenstand einer Anordnung nach Art. 58 (2) DSGVO auch ein (bevorstehender) rechtswidriger Drittstaatentransfer war. Könnten Sie mir bitte sagen, ob dies auch ein oder mehr als ein Anordnungsgrund war? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238652/

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