Auswahl der Führungskraft

Wir verstehen nicht, warum fachfremde Persönlichkeiten zu MinisterInnen Ihrer Behörde ernannt werden, und nicht kompetente Generäle oder Staatssekretäre aus Ihrer Behörde für dieses Amt gewählt werden. Können Sie uns bitte aufklären?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 0 Follower:innen
Dorée Hullmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir versteh…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Dorée Hullmann
Betreff
Auswahl der Führungskraft [#158869]
Datum
17. Juli 2019 19:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir verstehen nicht, warum fachfremde Persönlichkeiten zu MinisterInnen Ihrer Behörde ernannt werden, und nicht kompetente Generäle oder Staatssekretäre aus Ihrer Behörde für dieses Amt gewählt werden. Können Sie uns bitte aufklären?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dorée Hullmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Dorée Hullmann

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1084 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17.07.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Auswahl der Führungskraft [#158869]
Datum
18. Juli 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1084 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17.07.2019 (s.u.) Sehr geehrte Frau Hullmann, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 17. Juli 2019 (Bezug). Hierzu teile ich Ihnen mit, dass vorliegend die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) nicht gegeben ist. Diese liegt nach h.E. beim Bundeskanzleramt. Ich rege daher an, sich mit Ihrem Anliegen an die vorstehend benannte Stelle zu wenden. Mit freundlichen Grüßen