Auswahl der von Schließung betroffenen Parks im Zuge der Covid-19-Pandemie

die zur Abwegung über die Schließung bzw. nicht-Schließung von öffentlichen Parks, Grünanlagen und Freizeiteinrichtungen im Zuge der Covid-19-Pandemie herangezogenen Kriterien.

Hintergrund der Anfrage: Nicht alle öffentlichen Flächen (wie Parks, Grünanlagen, Freizeiteinrichtungen) sind in demselben Maße von einer Schließung betroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahl der von Schließung betroffenen Parks im Zuge der Covid-19-Pandemie [#185452]
Datum
27. April 2020 17:36
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die zur Abwegung über die Schließung bzw. nicht-Schließung von öffentlichen Parks, Grünanlagen und Freizeiteinrichtungen im Zuge der Covid-19-Pandemie herangezogenen Kriterien. Hintergrund der Anfrage: Nicht alle öffentlichen Flächen (wie Parks, Grünanlagen, Freizeiteinrichtungen) sind in demselben Maße von einer Schließung betroffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185452 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 27.04.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ic…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 27.04.2020
Datum
28. April 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 27.04.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage vom 27.04.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rückmeldungen…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.04.2020
Datum
4. Mai 2020 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rückmeldungen der zuständigen Stellen kann ich Ihnen heute mitteilen, dass am 16.03.2020 der Krisenstab der Stadt Dortmund beschlossen hatte, ab sofort Zoo, Westfalenpark Dortmund und Botanischen Garten Rombergpark (hier: Pflanzenschauhäuser) für die Öffentlichkeit zu schließen. Mit dem Ziel, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind entsprechend Westfalenpark und Zoo als bedeutende Freizeiteinrichtungen (ebenso wie die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark) dann geschlossen worden. Diese Entscheidung betrifft auch Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Veranstaltungen und sämtliche Sportstätten. Grundsätzlich geht es darum, Anreize für Menschenansammlungen zu vermeiden. Das legt die CoronaSchutzVerordnung vom 22. März fest. Diese durch das Land NRW festgelegte Regelung galt bis zum 3. Mai. Die zweite Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus des Landes NRW wird von der Stadt Dortmund unverzüglich umgesetzt. Sie erhalten tagesaktuelle Informationen auf der folgenden Seite des Stadtportals: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=622746 Mit freundlichen Grüßen