Auswahl von Beamtinnen und Beamten zum Frontex Einsatz

- Dokumente/Richtlinien/Handlungsanweisungen/..., welche die Eignung von Polizistinnen und Poliziste für den Einsatz für FRONTEX beschreiben

- Dokumente/Richtlinien/Handlungsanweisungen/..., welche das Auswahlverfahren von Polizistinnen und Poliziste für den Einsatz für FRONTEX beschreiben

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente/Richtlinien/Ha…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahl von Beamtinnen und Beamten zum Frontex Einsatz [#215075]
Datum
14. März 2021 10:03
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente/Richtlinien/Handlungsanweisungen/..., welche die Eignung von Polizistinnen und Poliziste für den Einsatz für FRONTEX beschreiben - Dokumente/Richtlinien/Handlungsanweisungen/..., welche das Auswahlverfahren von Polizistinnen und Poliziste für den Einsatz für FRONTEX beschreiben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215075/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-12 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Auswahl von Beamtinnen und Beamten zum Frontex Einsatz [#215075]
Datum
15. März 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-12 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 14.03.2021 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Können wir die in einem vorherigen Antrag angegebene Adresse verwenden ? postalisch bin ich bei Herrn Jonas Grampp, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Die in der letzten Anfrage benannte Adresse i…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahl von Beamtinnen und Beamten zum Frontex Einsatz [#215075]
Datum
18. März 2021 16:02
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Die in der letzten Anfrage benannte Adresse ist leider nicht mehr aktuell. Wenn möglich senden Sie mir bitte die Antwort auf meine Anfrage per Mail zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215075/
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-12 Sehr Antragsteller/in nach Weisung des Bundesministeriums des Innern, für Bau …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
AW: Auswahl von Beamtinnen und Beamten zum Frontex Einsatz [#215075]
Datum
25. März 2021 12:04
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-12 Sehr Antragsteller/in nach Weisung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) besteht erst nach Mitteilung von Klarnamen und zustellfähiger Postadresse eines IFG-Antragstellers, ein Rechtsanspruch auf Beantwortung eines IFG-Auskunftsersuchens. Dies ist unabhängig von der Tatsache der Fall, dass sich ein solcher Anspruch verwaltungsgerichtlich nur durchsetzen lässt, wenn der Antragsteller seine Identität und Erreichbarkeit zu erkennen gibt. Für das Stellen eines IFG-Antrags ist die Identifikation des Antragstellers erforderlich, die bei der Nutzung von sozialen Netzwerken, Twitter- oder E-Mail Accounts mit den Nutzern freigestellten Selbstbezeichnungen nicht gewährleistet ist. Daher ist es in solchen Fällen der Name und die zustellfähige Anschrift des Antragstellers für die Bearbeitung des Antrags erforderlich. Anderenfalls ist die Bearbeitung eines Informationszugangsbegehrens abzulehnen. Für den Fall einer ablehnenden Entscheidung ist dem Antragsteller der Bescheid grundsätzlich mit einer entsprechenden Rechtbehelfsbelehrung förmlich zuzustellen. Zur Wahrung und Berechnung der damit verbundenen Fristen ist dies unerlässlich. Insofern bitte ich Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse, um Ihr Anliegen bearbeiten und Ihnen eine entsprechende Bescheidung zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ab dem 01.04. bin ich unter "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" postalisch er…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahl von Beamtinnen und Beamten zum Frontex Einsatz [#215075]
Datum
30. März 2021 14:31
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ab dem 01.04. bin ich unter "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" postalisch erreichbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 215075 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen