Auswahl von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte

1. alle Dokumente und Unterlagen, einschließlich Emails und Aktennotizen (zu Gesprächen u.ä.), aus denen hervorgeht, wie das Lageso die Betreiber von neuen Flüchtlingsunterkünften auswählt. Gibt es Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Bewerbungen oder ähnliches? Wer hat wann und warum jeweils die Entscheidung für einen Betreiber getroffen? Die Frage zielt auf die sieben neue Unterkünfte, die laut Lageso bislang (Stand Mitte März) in 2015 eröffnet wurden:
- Kreuzberg (50 Plätze)
- Neukölln-Britz (100)
- Reinickendorf – Cité Foche (120)
- Köpenick- Spindlersfeld (92)
- Tempelhof-Schöneberg (180)
- Lichtenberg (300)
- Charlottenburg-Wilmersdorf (300)
2. alle Dokumente und Unterlagen, einschließlich Emails und Aktennotizen (zu Gesprächen u.ä.), über die Tagessatzverhandlungen zu diesen o.g. Unterkünften bzw. zu allen Punkten, die bei den Kosten für die jeweilige Unterkunft eine Rolle spielen (Investititionen, Miete, Zahl und Art der Mitarbeiter etc).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahl von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte [#8884]
Datum
17. März 2015 15:02
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. alle Dokumente und Unterlagen, einschließlich Emails und Aktennotizen (zu Gesprächen u.ä.), aus denen hervorgeht, wie das Lageso die Betreiber von neuen Flüchtlingsunterkünften auswählt. Gibt es Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Bewerbungen oder ähnliches? Wer hat wann und warum jeweils die Entscheidung für einen Betreiber getroffen? Die Frage zielt auf die sieben neue Unterkünfte, die laut Lageso bislang (Stand Mitte März) in 2015 eröffnet wurden: - Kreuzberg (50 Plätze) - Neukölln-Britz (100) - Reinickendorf – Cité Foche (120) - Köpenick- Spindlersfeld (92) - Tempelhof-Schöneberg (180) - Lichtenberg (300) - Charlottenburg-Wilmersdorf (300) 2. alle Dokumente und Unterlagen, einschließlich Emails und Aktennotizen (zu Gesprächen u.ä.), über die Tagessatzverhandlungen zu diesen o.g. Unterkünften bzw. zu allen Punkten, die bei den Kosten für die jeweilige Unterkunft eine Rolle spielen (Investititionen, Miete, Zahl und Art der Mitarbeiter etc).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auswahl von Betreibern für Flüchtlingsunt…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahl von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte [#8884]
Datum
21. April 2015 11:50
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auswahl von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte" vom 17.03.2015 (#8884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 8884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in bzgl. Ihres Anliegens ergeht der anhängige Bescheid vorab per E-Mail. Das Original wi…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Auswahl von Betreibern für Flüchtlingsunterkünfte [#8884]
Datum
12. Mai 2015 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bzgl. Ihres Anliegens ergeht der anhängige Bescheid vorab per E-Mail. Das Original wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Mit freundlichen Grüßen