Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Auswahlkriterien für Stellen im juristischen Vorbereitungsdienst im Bundeskanzleramt, insb. im Hinblick auf die Sicherstellung der Kriterien "Eignung, Befähigung und Leistung" (Art. 33 II GG) und Standards zur Vermeidung der Anwendung von sachwidrigen Kriterien (z. B. Parteizugehörigkeit, persönliche Bekanntschaften).

Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wo die Stellen ausgeschrieben sind oder warum das Bundeskanzleramt davon ausgeht, dass solche Stellen nicht auszuschreiben sind.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswahlkriterien…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt [#26737]
Datum
23. Februar 2018 19:20
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswahlkriterien für Stellen im juristischen Vorbereitungsdienst im Bundeskanzleramt, insb. im Hinblick auf die Sicherstellung der Kriterien "Eignung, Befähigung und Leistung" (Art. 33 II GG) und Standards zur Vermeidung der Anwendung von sachwidrigen Kriterien (z. B. Parteizugehörigkeit, persönliche Bekanntschaften). Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wo die Stellen ausgeschrieben sind oder warum das Bundeskanzleramt davon ausgeht, dass solche Stellen nicht auszuschreiben sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine weitere Nachfrage: Wie viele Referendare wurden im Jahr 2016 und im Jahr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt [#26737]
Datum
25. Februar 2018 13:20
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine weitere Nachfrage: Wie viele Referendare wurden im Jahr 2016 und im Jahr 2017 im Bundeskanzleramt ausgebildet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 012 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt [#26737]
Datum
26. Februar 2018 13:57
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 012 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Februar 2018 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich befinde mich zurzeit in den USA, sodass meine …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt [#26737]
Datum
26. Februar 2018 14:16
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich befinde mich zurzeit in den USA, sodass meine Postanschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in 4439 Grasselli Street Manchester, NH 03101 Vereinigte Staaten von Amerika Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 012 Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie derzeit über keine zustellungsfäh…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt [#26737]
Datum
9. März 2018 14:05
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 012 Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie derzeit über keine zustellungsfähige Anschrift im Inland verfügen, bitte ich Sie für die weitere Bearbeitung Ihres Verfahrens um Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Hintergrund ist, dass das Bundeskanzleramt - um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten - seine Bescheide ausschließlich schriftlich durch Postzustellungsurkunde zustellt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dazu teile ich Ihnen leider mit, dass ich über …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt [#26737]
Datum
10. März 2018 12:45
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dazu teile ich Ihnen leider mit, dass ich über einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland nicht verfüge. Ich bin selbstverständlich auch mit einer schriftlichen Zustellung (ohne Postzustellungsurkunde) einverstanden - würde Sie allerdings der Einfachheit halber um einen Vorabversand per Mail bitten. Sollten Sie zur Aufrechterhaltung des Antrages auf die Nennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland bestehen wäre dies ermessensfehlerhaft. Nach § 1 Abs. 1 S. 2 IFG darf von der vom Antragssteller gewünschten Art der Zustellung nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Selbst wenn wir unterstellen, dass ein solcher wichtiger Grund die Möglichkeit des Beginnes der Frist für Rechtsmittel nach § 58 Abs. 1 VwGO sei(dies mag zwar mE nach auch zu hinterfragen sein), erlaubt dies nicht das Verlangen eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland. Nach § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO reicht für den Beginn einer Klagefrist die einfache Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aus. Der Verwaltungsakt muss gerade nicht förmlich zugestellt werden. Somit besteht auch kein wichtiger Grund für die Abweichung des vom Antragssteller gewählten Informationszugang, viel mehr wäre eine solche Abweichung ermessensfehlerhaft (siehe nur BeckOK InfoMedienR/Debus IFG § 1 Rn. 175). Ich erwarte daher weiterhin die Bescheidung meines Antrags! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt“ [#26737]
Datum
29. März 2018 23:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26737 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde auf die Nennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland besteht. Wie Sie der Korrespondenz entnehmen können halte ich dies für rechtswidrig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt“ [#26737]
Datum
29. März 2018 23:30
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt“ vom 23.02.2018 (#26737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt“ [#26737]
Datum
29. April 2018 15:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26737 Bitte teilen Sie mir den aktuellen Sachstand mit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt“ [#26737]
Datum
29. April 2018 15:34
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlkriterien für Referendariatsstellen im Bundeskanzleramt“ vom 23.02.2018 (#26737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Dezember 2018 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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