Auswahlkriterien für verwendete Microsoft-Produkte

In der Anfrage „Lizenzkosten für Microsoft-Produkte“ ( https://fragdenstaat.de/anfrage/lizenzkosten-fur-microsoft-produkte ) schreiben Sie folgendes:

„Der beim Ministerium eingesetzte Standardarbeitsplatz nutzt als Betriebssystem Microsoft-Windows einschl. des standardmäßigen Browsers.
Darüber hinaus wird die Produktpalette von Microsoft Office mit den Programmen Access, Excel, OneNote, Outlook, PowerPoint, Publisher und Word genutzt. An einzelnen Arbeitsplätzen ist zusätzlich MS Visio und MS Projekt im Einsatz. Für eine fachspezifische Anwendung werden auf zwei Servern die Produkte MS Windows Server 2012 und MS SQL-Server eingesetzt.“

Aufgrund welcher technischen Spezifikationen beziehungsweise Auswahlkriterien wurden die eben genannten Produkte ausgewählt und welche Alternativen wurden im Entscheidungsprozess diskutiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Anfrage „L…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahlkriterien für verwendete Microsoft-Produkte [#201166]
Datum
19. Oktober 2020 09:47
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Anfrage „Lizenzkosten für Microsoft-Produkte“ ( https://fragdenstaat.de/anfrage/lizenzkosten-fur-microsoft-produkte ) schreiben Sie folgendes: „Der beim Ministerium eingesetzte Standardarbeitsplatz nutzt als Betriebssystem Microsoft-Windows einschl. des standardmäßigen Browsers. Darüber hinaus wird die Produktpalette von Microsoft Office mit den Programmen Access, Excel, OneNote, Outlook, PowerPoint, Publisher und Word genutzt. An einzelnen Arbeitsplätzen ist zusätzlich MS Visio und MS Projekt im Einsatz. Für eine fachspezifische Anwendung werden auf zwei Servern die Produkte MS Windows Server 2012 und MS SQL-Server eingesetzt.“ Aufgrund welcher technischen Spezifikationen beziehungsweise Auswahlkriterien wurden die eben genannten Produkte ausgewählt und welche Alternativen wurden im Entscheidungsprozess diskutiert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren LIFG Antrag vom 19.10.2020. Ihr LIFG wurde zuständigkeitshalb…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Auswahlkriterien für verwendete Microsoft-Produkte t#2011661
Datum
2. November 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,7 KB
image002.jpg
2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren LIFG Antrag vom 19.10.2020. Ihr LIFG wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg abgegeben. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
WG: Abgabe LIFG-Antrag an das IM Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr LIFG-Antrag vom 19. Oktober 2020 wurde uns zust…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Abgabe LIFG-Antrag an das IM
Datum
5. November 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr LIFG-Antrag vom 19. Oktober 2020 wurde uns zuständigkeitshalber vom Kultusministerium übersandt. Wir haben ihn hausintern an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
AW: Auswahlkriterien für verwendete Microsoft- Produkte [#201166] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen D…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Auswahlkriterien für verwendete Microsoft- Produkte [#201166]
Datum
19. November 2020 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage zu den "Auswahlkriterien für verwendete Microsoft-Produkte" nach dem LIFG beantworten wir wie folgt: Die Arbeitsplätze der Landesverwaltung beruhten viele Jahre weitgehend auf Microsoft-Produkten (unter anderem clientseitig auf dem Betriebssystem "Windows 7" und dem Bürokommunikationspaket "Microsoft Office 2010") und einer dezentralen Verwaltung und Administration. Vor dem Hintergrund dieser gewachsenen IT-Landschaft der Landesverwaltung und der eingesetzten Fachverfahren in den Ressorts wurde im Jahr 2016 die Entscheidung getroffen, im Rahmen der Einführung eines Standardarbeitsplatzes für die Bürokommunikation und die Nutzung von Fachanwendungen, auch die Weiterentwicklung auf Basis der Microsoft-Produkte "Windows 10" und "Office 2016" (mit den Programmen "Word", "Excel", "PowerPoint", "Outlook", "Access", "Publisher" und "OneNote") zu betreiben. Zu den funktionalen Anforderungen an den Standardarbeitsplatz zählten: * muss einheitliche Basissoftware beinhalten * muss einheitliche Dokumentenformate unterstützen * muss die Fachanwendungen der Kunden unterstützen * muss Telearbeit ermöglichen * muss mobile Arbeit ermöglichen * muss virtuelle Infrastrukturen unterstützen * muss vorhandene Peripherie unterstützen * soll für alle Dienststellen nutzbar sein * soll individuelle Softwarewünsche erfüllen * kann unterschiedliche Hardware haben * kann Varianten von Basissoftware enthalten * soll das Teilen von Inhalten ermöglichen Zu den nicht-funktionalen Anforderungen (Rahmenbedingungen) zählten: * muss wirtschaftlich und kostengünstig sein * muss zentral bereitgestellt werden * muss zentral gewartet und gesteuert werden * soll den E-Government-Standards entsprechen * soll den Richtlinien der Green-IT entsprechen Zu den nicht-funktionalen Anforderungen (Qualitätsanforderungen) zählten: * muss sicher sein (Erfüllung von BSI-Grundschutz) * muss benutzerfreundlich sein * muss zuverlässig nutzbar sein * soll nicht "funktionsüberfrachtet" sein * soll Benutzeranforderungen flexibel umsetzen Wegen der mit der Einführung verbundenen funktionalen, zeitlichen und finanziellen Vorgaben war die Entwicklung eines alternativen Arbeitsplatzes, z. B. auf Basis von Open Source-Produkten, nicht realisierbar. Für die weitere Entwicklung des Standard-Arbeitsplatzes sowie der Fachverfahren ist die BITBW bestrebt Open Source-Alternativen zu prüfen und zu implementieren. Auch verfolgt die Landesverwaltung als Teil der Arbeitsgruppe "AG Cloud-Computing und digitale Souveränität" des IT-Planungsrats das gemeinsame Ziel, Abhängigkeiten insbesondere zu marktführenden Herstellern zu reduzieren und entsprechende Softwarelösungen durch Open Source Software zu ersetzen. Hierzu hat sie u. a. im Rahmen der Festlegung der IT-Standards des Landes entsprechende Architekturvorgaben definiert. Inwieweit eine vollständige Abkehr von proprietären Softwarelösungen in den kommenden Jahren, auch unter Berücksichtigung des personellen und finanziellen Aufwands, realisierbar ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Mit der sukzessiven Erweiterung ihres Produktportfolios unter Nutzung von Open Source Software schafft sie jedoch bereits heute Alternativen zu proprietären Produkten. Ziel der Landesverwaltung ist es, diese hin zu einem wesentlichen Bestandteil der IT-Landesarchitektur auszubauen und proprietäre Lösungen auf funktionale Notwendigkeiten zu reduzieren. Anbei übersenden wir Ihnen zur Vervollständigung unserer Ausführungen auf Ihre Fragen die aktuellen VwV IT-Standards 2020. Mit freundlichen Grüßen