Sehr geehrteAntragsteller/in
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Anfrage zu den "Auswahlkriterien für verwendete Microsoft-Produkte" nach dem LIFG beantworten wir wie folgt:
Die Arbeitsplätze der Landesverwaltung beruhten viele Jahre weitgehend auf Microsoft-Produkten (unter anderem clientseitig auf dem Betriebssystem "Windows 7" und dem Bürokommunikationspaket "Microsoft Office 2010") und einer dezentralen Verwaltung und Administration.
Vor dem Hintergrund dieser gewachsenen IT-Landschaft der Landesverwaltung und der eingesetzten Fachverfahren in den Ressorts wurde im Jahr 2016 die Entscheidung getroffen, im Rahmen der Einführung eines Standardarbeitsplatzes für die Bürokommunikation und die Nutzung von Fachanwendungen, auch die Weiterentwicklung auf Basis der Microsoft-Produkte "Windows 10" und "Office 2016" (mit den Programmen "Word", "Excel", "PowerPoint", "Outlook", "Access", "Publisher" und "OneNote") zu betreiben.
Zu den funktionalen Anforderungen an den Standardarbeitsplatz zählten:
* muss einheitliche Basissoftware beinhalten
* muss einheitliche Dokumentenformate unterstützen
* muss die Fachanwendungen der Kunden unterstützen
* muss Telearbeit ermöglichen
* muss mobile Arbeit ermöglichen
* muss virtuelle Infrastrukturen unterstützen
* muss vorhandene Peripherie unterstützen
* soll für alle Dienststellen nutzbar sein
* soll individuelle Softwarewünsche erfüllen
* kann unterschiedliche Hardware haben
* kann Varianten von Basissoftware enthalten
* soll das Teilen von Inhalten ermöglichen
Zu den nicht-funktionalen Anforderungen (Rahmenbedingungen) zählten:
* muss wirtschaftlich und kostengünstig sein
* muss zentral bereitgestellt werden
* muss zentral gewartet und gesteuert werden
* soll den E-Government-Standards entsprechen
* soll den Richtlinien der Green-IT entsprechen
Zu den nicht-funktionalen Anforderungen (Qualitätsanforderungen) zählten:
* muss sicher sein (Erfüllung von BSI-Grundschutz)
* muss benutzerfreundlich sein
* muss zuverlässig nutzbar sein
* soll nicht "funktionsüberfrachtet" sein
* soll Benutzeranforderungen flexibel umsetzen
Wegen der mit der Einführung verbundenen funktionalen, zeitlichen und finanziellen Vorgaben war die Entwicklung eines alternativen Arbeitsplatzes, z. B. auf Basis von Open Source-Produkten, nicht realisierbar.
Für die weitere Entwicklung des Standard-Arbeitsplatzes sowie der Fachverfahren ist die BITBW bestrebt Open Source-Alternativen zu prüfen und zu implementieren.
Auch verfolgt die Landesverwaltung als Teil der Arbeitsgruppe "AG Cloud-Computing und digitale Souveränität" des IT-Planungsrats das gemeinsame Ziel, Abhängigkeiten insbesondere zu marktführenden Herstellern zu reduzieren und entsprechende Softwarelösungen durch Open Source Software zu ersetzen. Hierzu hat sie u. a. im Rahmen der Festlegung der IT-Standards des Landes entsprechende Architekturvorgaben definiert.
Inwieweit eine vollständige Abkehr von proprietären Softwarelösungen in den kommenden Jahren, auch unter Berücksichtigung des personellen und finanziellen Aufwands, realisierbar ist, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Mit der sukzessiven Erweiterung ihres Produktportfolios unter Nutzung von Open Source Software schafft sie jedoch bereits heute Alternativen zu proprietären Produkten. Ziel der Landesverwaltung ist es, diese hin zu einem wesentlichen Bestandteil der IT-Landesarchitektur auszubauen und proprietäre Lösungen auf funktionale Notwendigkeiten zu reduzieren.
Anbei übersenden wir Ihnen zur Vervollständigung unserer Ausführungen auf Ihre Fragen die aktuellen VwV IT-Standards 2020.
Mit freundlichen Grüßen