Auswahlkriterien für weiterführende Schulen

- Auskunft darüber, welche Haltung die Schulämter des Kölner Regierungsbezirkes zu der Frage vertreten, in welcher Reihenfolge Schüler des eigenen Bezirkes und Schüler auswärtiger Bezirke bei der Vergabe von Plätzen an weiterführenden Schulen berücksichtigt werden sollen
- Auskunft darüber, ob es eine offizielle Anweisung der Bezirksregierung zu der Frage gibt, ob eigene Schüler vor auswärtigen Schülern berücksichtigt werden sollen, da diese Frage von den Schulämtern offenbar unterschiedlich geregelt wird

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
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Christiane Simon
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Christiane Simon
Betreff
Auswahlkriterien für weiterführende Schulen [#16028]
Datum
16. März 2016 13:54
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auskunft darüber, welche Haltung die Schulämter des Kölner Regierungsbezirkes zu der Frage vertreten, in welcher Reihenfolge Schüler des eigenen Bezirkes und Schüler auswärtiger Bezirke bei der Vergabe von Plätzen an weiterführenden Schulen berücksichtigt werden sollen - Auskunft darüber, ob es eine offizielle Anweisung der Bezirksregierung zu der Frage gibt, ob eigene Schüler vor auswärtigen Schülern berücksichtigt werden sollen, da diese Frage von den Schulämtern offenbar unterschiedlich geregelt wird
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christiane Simon <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christiane Simon

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