Auswahlkriterien Zweitwunsch weiterführende Schulen

Sie beschreiben auf Ihrer Homepage unter (https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anmeldung-und-uebergang-eine-weiterfuehrende-schulen) das Vergabeverfahren der Plätze für weiterführende Schulen durch die Schulleiter*innen der einzelnen Schulen.
Bei der Anmeldung kann ein Zweitwunsch angegeben werden. Dieser suggeriert, dass eine Berücksichtigung bei Überfüllung der Wunschschule stattfindet.

Bitte beschreiben Sie konkret die Vergabe der Plätze für diese Zweitwünsche.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
Hong Presto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Hong Presto
Betreff
Auswahlkriterien Zweitwunsch weiterführende Schulen [#34681]
Datum
14. November 2018 20:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie beschreiben auf Ihrer Homepage unter (https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anmeldung-und-uebergang-eine-weiterfuehrende-schulen) das Vergabeverfahren der Plätze für weiterführende Schulen durch die Schulleiter*innen der einzelnen Schulen. Bei der Anmeldung kann ein Zweitwunsch angegeben werden. Dieser suggeriert, dass eine Berücksichtigung bei Überfüllung der Wunschschule stattfindet. Bitte beschreiben Sie konkret die Vergabe der Plätze für diese Zweitwünsche.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hong Presto <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hong Presto
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW leite ich zuständigkei…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Auswahlkriterien Zweitwunsch weiterführende Schulen [#34681]
Datum
15. November 2018 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, bei der Berücksichtigung des Zweitwunschs werden die gleichen Auswahlkriterien a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Auswahlkriterien Zweitwunsch weiterführende Schulen [#34681]
Datum
28. November 2018 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, bei der Berücksichtigung des Zweitwunschs werden die gleichen Auswahlkriterien auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-S I) zugrunde gelegt, wie bei dem Erstwunsch. Das bedeutet, dass die Schulleitung eines oder mehrere dieser festgelegten Kriterien heranzieht und die Auswahl darauf stützt. Jede Schulleitung hat aber ein Auswahlermessen dahingehend, dass diese entscheiden kann welche Kriterien sie anwendet. Mit freundlichen Grüßen
Hong Presto
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie bitte noch genauer beschreiben, wel…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hong Presto
Betreff
AW: Auswahlkriterien Zweitwunsch weiterführende Schulen [#34681]
Datum
13. Januar 2019 21:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie bitte noch genauer beschreiben, welche Schulleitung darüber entscheidet. Wird die Anmeldung ausschließlich an die Schulleitung der im Zweitwunsch angegebenen Schule weitergereicht? Wie ist die Vorgehensweise, wenn in dieser Schule ebenfalls alle Plätze vergeben sind? Mit freundlichen Grüßen Hong Presto Anfragenr: 34681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Presto, jeder Schulleiter bzw. jede Schulleiterin muss entscheiden, welche Auswahlkriterien si…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Auswahlkriterien Zweitwunsch weiterführende Schulen [#34681]
Datum
17. Januar 2019 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Presto, jeder Schulleiter bzw. jede Schulleiterin muss entscheiden, welche Auswahlkriterien sie anwendet. Die Kriterien sind in § 1 Abs. 2 APO-S I festgelegt. Zwischen den dort genannten Kriterien darf der Schulleiter bzw. die Schulleiterin frei wählen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Anmeldung ausschließlich an die Schule, die als Zweitwunsch angegeben worden ist, weitergegeben werden. Sofern auch an der Schule, die als Zweitwunsch genannt worden ist, keine Plätze vorhanden sind, wird eine Schule der gewünschten Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), die noch Kapazitäten hat, den Eltern vorgeschlagen. Die Eltern müssen diesen Schulvorschlag nicht annehmen und können auch selbstständig versuchen ihr Kind an einer Schule mit vorhandenen Kapazitäten anzumelden. Bei weiteren oder detaillierteren Fragen, können Sie mich auch gerne telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen