Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte

Bei der Auswahl der mobilen Schüler- und Lehrer-Leihgeräte hat das Bildungsministerium den Schulen bzw. den Schulträgern zwei ungleiche Geräte als Option angeboten.

Dabei wurde das ansonsten viel zitierte "schulische Medienkonzept" und auch die "schulische Eigenverantwortung" ignoriert und massiv Einfluss auf die Gestaltung der Digitalisierung vor Ort genommen.

1. Wer war an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu dieser Auswahlmöglichkeit beteiligt?
Bitte stellen Sie auch den Beitrag externer Berater, Industrie- und Handelspartner
(etwa Rednet, LfDI, Medienpädagogen, Apple, Google, Microsoft, ...) dar.
Was waren die Gründe dafür, diese Entscheidung ohne öffentliche Aussprache und
auch ohne Beteiligung der Berufsverbände zu treffen?

2. Welche weiteren Geräte waren anfangs noch im Gespräch - wurden bspw. auch Convertible-PCs, Chromebooks und/oder Windows- oder Android-Tabletts in Betracht gezogen?

3. Anhand welcher (gewichteter?) Kriterien, Überlegungen und Abwägungen ist Ihre Gerätevorauswahl erfolgt? Gerne als tabellarische Übersicht Gerät/Anforderung/Bewertung.

Wurden auch die folgenden Aspekte bewertet? Mit welchem Ergebnis? / warum nicht?
- Datenschutz (DSGVO, Schrems-II, Telemetrie- und Diagnosedaten),
- digitale Souveränität,
- Hersteller- und Plattform(un)abhängigkeit,
- Nachhaltigkeit (Lebensdauer, Reparierbarkeit)

4. Warum gab es bei diesem Auftragsvolumen keine herstellerunabhängige europaweite Ausschreibung unter Vorgabe eines definierten Anforderungsprofils?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Auswah…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte [#234824]
Datum
7. Dezember 2021 23:11
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Auswahl der mobilen Schüler- und Lehrer-Leihgeräte hat das Bildungsministerium den Schulen bzw. den Schulträgern zwei ungleiche Geräte als Option angeboten. Dabei wurde das ansonsten viel zitierte "schulische Medienkonzept" und auch die "schulische Eigenverantwortung" ignoriert und massiv Einfluss auf die Gestaltung der Digitalisierung vor Ort genommen. 1. Wer war an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu dieser Auswahlmöglichkeit beteiligt? Bitte stellen Sie auch den Beitrag externer Berater, Industrie- und Handelspartner (etwa Rednet, LfDI, Medienpädagogen, Apple, Google, Microsoft, ...) dar. Was waren die Gründe dafür, diese Entscheidung ohne öffentliche Aussprache und auch ohne Beteiligung der Berufsverbände zu treffen? 2. Welche weiteren Geräte waren anfangs noch im Gespräch - wurden bspw. auch Convertible-PCs, Chromebooks und/oder Windows- oder Android-Tabletts in Betracht gezogen? 3. Anhand welcher (gewichteter?) Kriterien, Überlegungen und Abwägungen ist Ihre Gerätevorauswahl erfolgt? Gerne als tabellarische Übersicht Gerät/Anforderung/Bewertung. Wurden auch die folgenden Aspekte bewertet? Mit welchem Ergebnis? / warum nicht? - Datenschutz (DSGVO, Schrems-II, Telemetrie- und Diagnosedaten), - digitale Souveränität, - Hersteller- und Plattform(un)abhängigkeit, - Nachhaltigkeit (Lebensdauer, Reparierbarkeit) 4. Warum gab es bei diesem Auftragsvolumen keine herstellerunabhängige europaweite Ausschreibung unter Vorgabe eines definierten Anforderungsprofils?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234824/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 auf der Internetplattform FragdenStaat Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 auf der Internetplattform FragdenStaat
Datum
8. Dezember 2021 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 7. Dezember 2021, mit der Sie Informationen zum Thema "Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte" begehren. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Ihrer E-Maileingabe fehlt es an Angaben zu Ihrer Anschrift. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag jedoch die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Ziff. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Ich weise darauf hin, dass der Antrag nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags stelle ich Ihnen anheim, Ihre Angaben dem Gesetz entsprechend zu ergänzen und ein vollständiges Auskunftsersuchen unter Angabe Ihrer Anschrift vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 auf der Internetplattform FragdenStaat [#234824] Sehr << Anrede >&g…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 auf der Internetplattform FragdenStaat [#234824]
Datum
8. Dezember 2021 17:45
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Anfrage auch pseudonym gestellt werden kann, mit Ihrem Hinweis auf § 11 Abs. 2 haben Sie mir aber gezeigt, dass dies offenbar nicht möglich ist. Daher möchte ich die Angaben zu meiner Identität - wie unten stehend angehängt - korrigieren und präzisieren. Der berechtigte Verarbeitungszweck meiner Daten ist demnach die Feststellung meiner Identität nach dem LTranspG. Ich bitte Sie, mir nach Art. 13 DSGVO zusätzlich alle anderen Zwecke, die Weitergabe an Dritte, sowie Speicherdauer, vorgesehene Empfänger bzw. Zugriffsberechtigte auf diese persönlichen Informationen zu benennen. Haben Sie vielen Dank Anfragenr: 234824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234824/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 auf der Internetplattform FragdenStaat [#234824] Sehr Antragsteller/in viel…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 auf der Internetplattform FragdenStaat [#234824]
Datum
13. Dezember 2021 11:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfragevom7.Dezember2021aufderInt.eml
7,8 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 8. Dezember 2021, in welcher Sie ergänzende Fragen zu Art. 13 DS-GVO stellen. Gerne teile ich Ihnen hierzu mit, dass der Zweck der Erfragung Ihrer personenbezogenen Daten neben der eigentlichen Identitätsfeststellung lediglich in der ordnungsgemäßen Beantwortung Ihrer Anfrage liegt. Zugriffsberechtigt auf diese Daten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Bildungsressort mit der Beantwortung Ihrer Anfrage betrauten Organisationseinheiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Speicherung der Daten ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Antragsverfahrens vorgesehen. Bezüglich Ihrer Anfrage nach dem LTranspG vom 8. Dezember 2021 werden Sie eine gesonderte Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021, mit der Sie Informationen zum Thema …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte [#234824]
Datum
6. Januar 2022 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021, mit der Sie Informationen zum Thema "Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte" begehren. Gleichzeitig verweise ich auf den bereits in dieser Sache erfolgten E-Mail-Verkehr vom 8. und 13. Dezember 2021 zu Fragen im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2021 wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Gestatten Sie mir vor der Beantwortung Ihrer konkreten Fragen einige Anmerkungen. Die für die Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte seitens des Landes zur Verfügung gestellten Rahmenverträge beinhalten für Schulträger (und deren Schulen) keine Nutzungsverpflichtung. Unter Berücksichtigung der Medienkonzepte der Schulen und der schulischen Eigenverantwortung können seitens der Schulträger eigene Ausschreibungen auf den Weg gebracht und individuelle Beschaffungsmöglichkeiten realisiert werden. Viele Schulträger entscheiden sich dennoch ganz bewusst und gerne für den Rückgriff auf die Rahmenvereinbarungen des Landes, da in den jeweiligen Häusern keine Ressourcen zur Durchführung von eigenen Vergabeverfahren zur Verfügung stehen. Beantwortung der Frage 1: Hinsichtlich dieser Frage ist zunächst zu unterscheiden, ob Schulträger Geräte für Schülerinnen und Schüler (im Herbst/Winter 2020) oder für Lehrkräfte (im Sommer/Herbst 2021) beauftragt haben. Während bei der Beschaffung der Geräte für Schülerinnen und Schüler auf einen existierenden Rahmenvertrag des Landesbetriebs Daten und Information (LDI) aus dem Jahr 2019 zurückgegriffen werden konnte, wurde zur Unterstützung der Schulträger für die Beschaffung der Leihgeräte für Lehrkräfte durch das Ministerium für Bildung ein neuer Rahmenvertrag beauftragt. Hintergrund war, dass der vorgenannte LDI-Rahmenvertrag mit dem Inkrafttreten der "Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ("Leihgeräte für Lehrkräfte")" am 12. August 2021 (siehe Anhang) aufgrund der Ankündigung eines Wettbewerbers des damaligen Rahmenvertragspartners, gegen einen weiteren Abruf von "Lehrkräfte-Endgeräten" aus dem bestehenden Rahmenvertrag notfalls im Wege des Rechtsschutzes vorzugehen, da das ursprünglich prognostizierte Auftragsvolumen zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten war, einen weiteren Zugriff verhinderte. Gleichzeitig sollte aber auch für freie und kirchliche Träger eine unkomplizierte Beschaffungsmöglichkeit eröffnet werden, da diese Stellen im bisherigen LDI-Rahmenvertrag nicht bezugsberechtigt waren. Im Ausschreibungsprozess wurden u. a. die Ergebnisse eines informellen Anhörungsverfahrens im Dezember 2020 berücksichtigt. Damals waren alle sechs Hauptpersonalräte für die staatlichen Lehrkräfte an staatlichen Schulen, die Landesschülervertretung, der Landeselternbeirat, die kommunalen Spitzenverbände, das Pädagogische Landesinstitut, der Landesbetrieb Daten und Information, die Schulaufsicht (ADD), das Schulverwaltungsprogramm-Team, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, die kirchlichen Fortbildungsinstitute und das Landesprüfungsamt aufgerufen, ihre Stellungnahmen zur geplanten Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten zu kommunizieren. Die Befragung nahm insbesondere die Aspekte Lehren und Lernen, Software, Technik, Administration und Wartung sowie Datenschutz in den Blick. Ziel war es, eine gute Basis zur begründeten Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu ermitteln, um eine konsensfähige Umsetzung des Lehrkräfte-Endgeräteprogramms zu realisieren. Beantwortung der Frage 2: Neben Tablets und Notebooks (jeweils herstellerunabhängig) wurden von zahlreichen an der informellen Anhörung teilnehmenden Stellen Convertible-PCs als die am besten für die Verbesserung des Lernens und des Lehrens geeignete Geräteklasse benannt. Beantwortung der Frage 3: Die Entscheidung zur Ausschreibung eines Notebook-Modells und eines Tablets erfolgte auf Basis der in der informellen Anhörung übermittelten wichtigsten fünf Merkmale des Endgerätes für Lehrkräfte, die zur Erreichung der von den Teilnehmenden formulierten Verbesserungen für das Lehren und Lernen als unverzichtbar deklariert wurden, sowie unter Berücksichtigung des für die Umsetzung des Programms zur Verfügung stehenden Budgets in enger Verbindung mit dem Anspruch, möglichst allen Lehrkräften des Landes die Ausleihe eines digitalen Endgeräts zu ermöglichen. Beantwortung der Frage 4: Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 erläutert, stand der LDI-Rahmenvertrag zur Beschaffung digitaler Endgeräte aufgrund der Intervention eines Mitbewerbers des damaligen Rahmenvertragspartners mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 ("Leihgeräte für Lehrkräfte") nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig stand außer Frage, dass sehr schnell eine Beschaffungsmöglichkeit für Schulträger - die keine eigene Rahmenvereinbarung nutzen konnten - zur Deckung des akut bestehenden Bedarfs an digitalen Endgeräten für Lehrkräfte eröffnet werden musste, um eine möglichst kurzfristige Ausstattung der Lehrkräfte zu gewährleisten. In diesem Rahmen konnte die Vereinbarung einer Interims-Rahmenvereinbarung (Laufzeit vom 31. August 2021 bis 1. Dezember 2021) erfolgen. Grundlage dafür war ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4. Nr. 3 VgV, verbunden mit der Maßgabe, dass ein parallel anzustrengendes Regel-Vergabeverfahren erfolgt, das in der Zwischenzeit ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Während auf Basis des bei Tablets vorherrschenden Landesstandards eine herstellerbezogene Ausschreibung von Apple iPads erfolgte, wurde die Ausschreibung von Notebooks herstellerunabhängig realisiert. Maßgeblich war bei den Notebook-Ausschreibungen jeweils der technische Rahmen, der die innerhalb des informellen Anhörungsverfahrens zurückgemeldeten Nutzungsszenarien der Geräte berücksichtigt und in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Pädagogischen Landesinstituts und des Landesbetriebs Daten und Information entwickelt wurde. Kosten gemäß § 24 LTranspG werden nicht erhoben. Sie haben die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (§ 12 Abs. 4 Satz 6 LTranspG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden (1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, aus der sich weitere Auskunftswünsche ergeb…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte [#234824]
Datum
23. Januar 2022 23:10
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort, aus der sich weitere Auskunftswünsche ergeben: 1. Bitte senden sie mir das Protokoll der Sitzung des "informellen Anhörungsverfahrens vom Dezember 2020" mit den von Ihnen genannten Teilnehmern. 2. Sie schreiben, der "vorherrschende Landesstandard" bei Tablets seien iPads der Firma Apple. Bitte erläutern sie den Begriff "Landesstandard": - Wer hat diesen "Standard" definiert und anhand welcher Kriterien wurden iPads dazu auserkoren? - Aus welchem Grund werden vom Bildungsministerium bzw. vom PL iPads den Konkurrenzprodukten vorgezogen? - Gab es eine Abwägung der Vor- und Nachteile? (z.B. Bundeskartellamt: "marktübergreifende Bedeutung", "wettbewerbsgefährdende Praktiken"; Vendor-LockIn, digitale Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter und seiner Willkür, keine offenen und interoperablen Schnittstellen) - Wie lassen sich die Ziele des geplanten "souveränen Arbeitsplatz" (Bund und Länder - auch RLP arbeitet daran mit) mit iPads erreichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234824/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihg…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte [#234824]
Datum
11. Februar 2022 19:29
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte“ vom 07.12.2021 (#234824) wurde von Ihnen am 6. Januar in Teilen beantwortet, jedoch blieb meine Nachfrage vom 23.1.2022 offen. Daher möchte ich nun formal "Widerspruch gegen diesen Bescheid" einlegen und meine Anfrage wie folgt konkretisieren: 1. Bitte senden sie mir das Protokoll der Sitzung des "informellen Anhörungsverfahrens vom Dezember 2020" mit den von Ihnen genannten Teilnehmern. 2. Sie schreiben, der "vorherrschende Landesstandard" bei Tablets seien iPads der Firma Apple, deshalb sei die Ausschreibung bei Tablets herstellerbezogen erfolgt. Bitte erläutern sie in diesem Zusammenhang den Begriff "Landesstandard": - Wer hat diesen "Standard" definiert und anhand welcher Kriterien wurden iPads dazu ausgewählt? - Aus welchem Grund werden vom Bildungsministerium bzw. vom PL iPads den vielfältigen Konkurrenzprodukten vorgezogen? - Gab es eine Abwägung der Vor- und Nachteile? (z.B. Bundeskartellamt: "marktübergreifende Bedeutung" von iPads und "wettbewerbsgefährdende Praktiken" seitens Apple; Vendor-LockIn, digitale Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter und seiner Willkür, keine offenen und interoperablen Schnittstellen) - Wie lassen sich die Ziele des geplanten "souveränen Arbeitsplatz" (Bund und Länder - auch RLP arbeitet daran mit) mit iPads erreichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234824/

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Widerspruchsschreiben vom 11.02.2022 - Auswahlprozess mobile Schüler- und Lehrerleihgeräte [#234824]
Datum
21. Februar 2022 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen