AusweisApp

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Welche Daten befinden sich insgesamt auf dem EPersonalausweis?
Ich bitte um eine vollständige Auflistung.

Welche Berechtigungsstufen gibt es bei der AusweisApp
(höchste Stufe = alle Daten auslesbar bis niedrigste Stufe = keine Daten auslesbar)?

Welche Behörden/Unternehmen haben die höchste Stufe?
Welche Behörden/Unternehmen haben die zweithöchste Stufe (usw.)?

Welche Berechtigungsstufen haben Auskunfteien,
d. h. welche Daten können diese aus dem EPersonalausweis auslesen?

Welche Fremdkomponenten werden mit der AusweisApp ausgeliefert, von wem stammen diese und welchem Zweck dienen diese?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2014
  • Frist
    25. Oktober 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Wel…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AusweisApp [#7579]
Datum
23. September 2014 17:22
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Welche Daten befinden sich insgesamt auf dem EPersonalausweis? Ich bitte um eine vollständige Auflistung. Welche Berechtigungsstufen gibt es bei der AusweisApp (höchste Stufe = alle Daten auslesbar bis niedrigste Stufe = keine Daten auslesbar)? Welche Behörden/Unternehmen haben die höchste Stufe? Welche Behörden/Unternehmen haben die zweithöchste Stufe (usw.)? Welche Berechtigungsstufen haben Auskunfteien, d. h. welche Daten können diese aus dem EPersonalausweis auslesen? Welche Fremdkomponenten werden mit der AusweisApp ausgeliefert, von wem stammen diese und welchem Zweck dienen diese? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "AusweisApp" vom 23.09.2014 (#7579) w…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AusweisApp [#7579]
Datum
31. Oktober 2014 19:09
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "AusweisApp" vom 23.09.2014 (#7579) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
B21-010 03 05/001 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.10.2014, in der Sie…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG v. 23.09.2014 - AusweisApp [#7579]
Datum
4. November 2014 17:59
Status
Warte auf Antwort
B21-010 03 05/001 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.10.2014, in der Sie sich nach dem aktuellen Stand Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.09.2014 erkundigen. Leider ist Ihre Anfrage aufgrund eines Büroversehens nicht an die für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständige Stelle weitergeleitet worden. Erst durch Ihre Nachfrage sind wir auf diesen Umstand aufmerksam geworden. Ich bitte dies zu entschuldigen. Dennoch muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Postanschrift leider nicht mit dem von Ihnen am 23.09.2014 gestellten IFG-Antrag weitergeleitet wurde. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. "FragdenStaat.de" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen