Ausweisung eines Lehrers aus Russland
Bürgeranfrage
Guten Tag,
der aus Russland ausgewiesene Lehrer der Schule des deutschen Generalkonsulats in Jekaterinburg soll sich zuvor sexuell an (mindestens) einem minderjährigen Schüler vergangen haben (siehe z.B. https://bloknot.ru/obshhestvo/deportirovanny-j-za-iz-rossii-nemets-uchitel-sovrashhal-15-letnego-mal-chika-1103216.html).
Ich bitte um Mitteilung, ob deshalb gegen diesen Lehrer ein dienst- oder arbeitsrechtliches Verfahren geprüft wird bzw. bereits eingeleitet wurde.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um Angabe der Gründe hierfür.
Auf §§ 174 ff. StGB weise ich hin.
Wurde dieser Lehrer (vorläufig) vom Dienst bzw. der Arbeit suspendiert?
Wenn nicht, wie stellt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten den Schutz von Kindern an den deutschen Schulen vor solchen Lehrern sicher?
Dies ist eine Bürgeranfrage.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
ausländische Kinder müssen nicht vor deutschen Lehrern geschützt werden, es gibt weder Sicherheitskonzepte, noch dienst-/arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Fehlverhalten
Information nicht vorhanden
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Datum6. Mai 2023
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10. Juni 2023
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2 Follower:innen
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