Ausweisung zweier russischer Diplomaten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Am 04.12. wurden durch Ihr Amt zwei russische Diplomaten aufgrund des VERDACHTS, einen georgischen Tscheschenen ermordet zu haben, ausgewiesen.
Fragen:
- Warum weisen Sie bei blosem Verdacht aus und warten nicht eine richterliche Verurteilung ab?
- Wieviele Menschen hat der angeblich Ermordete im Tscheschenienkrieg selbst umgebracht bzw. umbringen lassen?
- Hätten Sie auch US-amerikanische Diplomaten unten den gleichen Vorzeichen ausgewiesen?
- Aus welchem Grund mischen Sie sich als DEUTSCHES Amt in georgische bzw. tscheschenische Angelegenheiten ein?
Bevor Ihr Amt Diplomaten ausweist ist eine richterliche Verurteilung unabdingbar - oder Ihr Amt steht einer "Bananenrepublik" vor.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 04.12. wurden du…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausweisung zweier russischer Diplomaten [#171481]
Datum
4. Dezember 2019 14:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 04.12. wurden durch Ihr Amt zwei russische Diplomaten aufgrund des VERDACHTS, einen georgischen Tscheschenen ermordet zu haben, ausgewiesen. Fragen: - Warum weisen Sie bei blosem Verdacht aus und warten nicht eine richterliche Verurteilung ab? - Wieviele Menschen hat der angeblich Ermordete im Tscheschenienkrieg selbst umgebracht bzw. umbringen lassen? - Hätten Sie auch US-amerikanische Diplomaten unten den gleichen Vorzeichen ausgewiesen? - Aus welchem Grund mischen Sie sich als DEUTSCHES Amt in georgische bzw. tscheschenische Angelegenheiten ein? Bevor Ihr Amt Diplomaten ausweist ist eine richterliche Verurteilung unabdingbar - oder Ihr Amt steht einer "Bananenrepublik" vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171481
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10111199] Ausweisung zweier russischer Diplomaten [#171 [...]
Datum
6. Dezember 2019 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Das Auswärtige Amt hat am 4. Dezember gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD) zwei Mitarbeiter der Russischen Botschaft Berlin mit sofortiger Wirkung zu personae non gratae erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung darauf, dass die russischen Behörden trotz wiederholter hochrangiger und nachdrücklicher Aufforderungen nicht hinreichend bei der Aufklärung des Mordes an Tornike K. im Berliner Tiergarten am 23.08.2019 mitgewirkt haben. Die russische Seite hat auch die jüngsten Aufforderungen der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung wie in den vorangegangenen Monaten dilatorisch gehandhabt. Eine ernsthafte und unverzügliche Mitwirkung der russischen Behörden bleibt aus Sicht der Bundesregierung weiterhin geboten, umso dringender vor dem Hintergrund, dass am 4. Dezember der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in diesem Fall mit der Begründung übernommen hat, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Tötung entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Autonomen Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist. Im Hinblick auf diesen mutmaßlichen politischen Hintergrund der Tat wurde die Schwelle zum Anfangsverdacht nunmehr überschritten, nachdem sich die neuesten Ermittlungsergebnisse mit den bislang vorliegenden Indizien zu einem Gesamtbild zusammengefügt haben. Weitere Informationen zum Ermittlungsverfahren finden Sie unter: https://www.generalbundesanwalt.de/de/s… Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antwort zeigt mir eins: viel behaupten, nichts belegen. Und einen zuschwafeln m…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10111199] Ausweisung zweier russischer Diplomaten [#171 [...] [#171481]
Datum
16. Februar 2020 09:38
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antwort zeigt mir eins: viel behaupten, nichts belegen. Und einen zuschwafeln mit viel Text. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171481