Ausweisung zweier russischer Diplomaten
Am 04.12. wurden durch Ihr Amt zwei russische Diplomaten aufgrund des VERDACHTS, einen georgischen Tscheschenen ermordet zu haben, ausgewiesen.
Fragen:
- Warum weisen Sie bei blosem Verdacht aus und warten nicht eine richterliche Verurteilung ab?
- Wieviele Menschen hat der angeblich Ermordete im Tscheschenienkrieg selbst umgebracht bzw. umbringen lassen?
- Hätten Sie auch US-amerikanische Diplomaten unten den gleichen Vorzeichen ausgewiesen?
- Aus welchem Grund mischen Sie sich als DEUTSCHES Amt in georgische bzw. tscheschenische Angelegenheiten ein?
Bevor Ihr Amt Diplomaten ausweist ist eine richterliche Verurteilung unabdingbar - oder Ihr Amt steht einer "Bananenrepublik" vor.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Dezember 2019
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7. Januar 2020
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