Ausweisung

1. İnwiefern spielen das BKA und der Verfassungsschutz bei Ausweisungen der Auslaender eine Rolle ?
2. Haben diese zwei Stellen Zugriff zu Euren Datensystem ?
3. Kann es trotzdem zu einer Ausweisung kommen obwohl trotz nach Art 53 und 54 AufenthG keine Ausweisung bestanden hat ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
erkan ipek
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. İnwiefern s…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
Ausweisung [#245666]
Datum
6. April 2022 13:15
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. İnwiefern spielen das BKA und der Verfassungsschutz bei Ausweisungen der Auslaender eine Rolle ? 2. Haben diese zwei Stellen Zugriff zu Euren Datensystem ? 3. Kann es trotzdem zu einer Ausweisung kommen obwohl trotz nach Art 53 und 54 AufenthG keine Ausweisung bestanden hat ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen erkan ipek Anfragenr: 245666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245666/ Postanschrift erkan ipek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen erkan ipek
erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung“ vom 06.04.2022 (#245666) wurde von…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: Ausweisung [#245666]
Datum
10. Mai 2022 02:20
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung“ vom 06.04.2022 (#245666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen erkan ipek
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Ipek, nach interner rechtlicher Prüfung kommen wir auf den von Ihnen gestellten Antrag vom 06.…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Ausweisung [#245666]
Datum
11. Mai 2022 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ipek, nach interner rechtlicher Prüfung kommen wir auf den von Ihnen gestellten Antrag vom 06.04.2022 zurück. Nach unserer Bewertung handelt es sich bei Ihrem Ersuchen um keinen Antrag nach § 1 Absatz 2 LIFG. Nach dieser Bestimmung haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 3 Nummer 3 LIFG definiert den Begriff „amtliche Informationen“. Hiernach sind „amtliche Informationen“ alle bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Sie selbst begehren in Ihrem Anschreiben die Beantwortung einer Reihe von Fragen, die sich sämtlich mit dem Thema der ausländerrechtlichen Ausweisung in Verbindung bringen lassen. Da Ihre diesbezügliche Anfrage mithin vorrangig auf die Beantwortung bzw. auf die Abgabe einer Stellungnahme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen abzielt, folglich nicht „nur“ der bloße Zugang zum konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand begehrt wird, handelt es sich nach unserer Bewertung bereits um keinen tauglichen Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG. Mit freundlichen Grüßen
erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, meine 3 Fragen sollten doch als eine allgemeine Frage angesehen und beantwortet we…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: Ausweisung [#245666]
Datum
15. Mai 2022 00:15
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine 3 Fragen sollten doch als eine allgemeine Frage angesehen und beantwortet werden . İch habe nicht konkret zu meinem Fall Auskunft ersucht . ich hoffe dass hier nicht Art 20 Abs 1 Nr 1+3 VwVfG / Art 21 Abs 1 VwVfG vorliegt , denn schon wegen Art 25 Abs 1+ 2 VwVfG + Art 71c Abs 1+ 2 VwVfG + Art 7 Abs 2 , 4, 5, 7 LİFG sollten solche einfachen Auskünfte erteilt werden . Meine Anfrage bezieht sich allgemein "nur" auf die üblichen behördlichen Vorgehensweisen in Angelegenheiten der Ausweisungen . Damit gesehen meine Anfrage sich auf das , das von İhnen erwaehnte Art 3 Abs 3 LİFG abzielt . Oder ist dieser Absatz so zu verstehen dass konkrete individuell bezogene Fragen beantwortet werden können ? Wenn ja , dann ist das auch willkommen und dies bezüglich Antworten auch erfolgen können . Mit freundlichen Grüßen erkan ipek Anfragenr: 245666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245666/ Postanschrift erkan ipek << Adresse entfernt >>
erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung“ vom 06.04.2022 (#245666) wurde von…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: Ausweisung [#245666]
Datum
21. Mai 2022 12:21
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung“ vom 06.04.2022 (#245666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen erkan ipek
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Ipek, haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail in obiger Angelegenheit. Gerne weisen w…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
WG: Ausweisung [#245666]
Datum
23. Mai 2022 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ipek, haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail in obiger Angelegenheit. Gerne weisen wir Sie nochmals auf unsere entsprechende Antwort vom 11.05.2022 hin, die wir Ihnen im Folgenden nochmals angefügt haben. Dieser ist unsererseits nichts hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen
erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, diese İnformation die Sie mir geben sollten ist kein Staatsgeheimnis . Übrigens s…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
26. Mai 2022 15:50
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese İnformation die Sie mir geben sollten ist kein Staatsgeheimnis . Übrigens sind diese auf anderen Wegen leicht erreichbar und ja diese Behörden haben einen grossen Einfluss auf die Ausweisungen .... Eine andere Frage zu diesem Thema ist : 1. kann ein Auslaender nur durch Vedacht ohne eine strafgerichtliche Verurteilung ausgewiesen werden ? 2. kann eine Ausweisung ohne die Kenntnis des Betroffenen erfolgen ? Bitte jeweils die Gesetzesartikel angeben . Mit freundlichen Grüßen erkan ipek Anfragenr: 245666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245666/ Postanschrift erkan ipek << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Ipek, haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail vom 26.05.2022 in obiger Angelegenheit.…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
27. Mai 2022 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ipek, haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail vom 26.05.2022 in obiger Angelegenheit. Nach unserer rechtlichen Bewertung handelt es sich auch bei Ihrem erneuten Ersuchen um keinen Antrag nach § 1 Absatz 2 LIFG. Nach dieser Bestimmung haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 3 Nummer 3 LIFG definiert den Begriff „amtliche Informationen“. Hiernach sind „amtliche Informationen“ alle bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Sie selbst begehren in Ihrem Anschreiben vom 26.05.2022 erneut und ausschließlich die Beantwortung einer Reihe von Fragen, die sich sämtlich mit dem Thema der ausländerrechtlichen Ausweisung in Verbindung bringen lassen. Da Ihre diesbezügliche Anfrage mithin vorrangig auf die Beantwortung bzw. auf die Abgabe einer behördlichen Stellungnahme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen abzielt, folglich nicht „nur“ der bloße Zugang zum konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand begehrt wird, handelt es sich nach unserer Bewertung auch in diesem Fall um keinen tauglichen Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG. Mit freundlichen Grüßen
erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, besteht kein Auskunftspflicht in meinem speziellen Fall gemaess u.a. Art 25 VwVfG …
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
27. Mai 2022 13:31
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besteht kein Auskunftspflicht in meinem speziellen Fall gemaess u.a. Art 25 VwVfG ? Mit freundlichen Grüßen erkan ipek Anfragenr: 245666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245666/ Postanschrift erkan ipek << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Ipek, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage in obiger Sache. Auch der von Ihnen nun zitierten…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
AW: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
30. Mai 2022 09:40
Status
Sehr geehrter Herr Ipek, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage in obiger Sache. Auch der von Ihnen nun zitierten bundesrechtlichen Rechtsgrundlage (§ 25 VwVfG) lässt sich indes eine allgemeine Auskunfts- und/oder Beratungspflicht der Behörden nicht entnehmen (s. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 08.12.1995, Az. 8 C 37/93, NJW 1997, 71; Herrmann, in: BeckOK, VwVfG, 54. Ed., § 25 VwVfG Rn. 4). Mit freundlichen Grüßen
erkan ipek
Sehr << Anrede >> wie ich sehen kann kennen Sie sich mit den Gesetzen aus und möchten gesetzestreu an…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
16. Juni 2022 14:10
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie ich sehen kann kennen Sie sich mit den Gesetzen aus und möchten gesetzestreu antworten . Dann können Sie mir auch sicherlich sagen nach welchem Gesetz ich diese Antworten bekommen kann ? Mit freundlichen Grüßen erkan ipek
Regierungspräsidium Freiburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Juni 2022 14:10
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte um Antwort meiner Frage Mit freundlichen Grüßen erkan ipek Anfragenr: 24…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
17. Juni 2022 12:06
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte um Antwort meiner Frage Mit freundlichen Grüßen erkan ipek Anfragenr: 245666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245666/ Postanschrift erkan ipek << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

erkan ipek
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung“ vom 06.04.2022 (#245666) wurde von…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
erkan ipek
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Ausweisung [#245666]
Datum
28. Juni 2022 14:18
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung“ vom 06.04.2022 (#245666) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen erkan ipek