Auswertung der positiven PCR Tests
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und Lage hätte ich gerne folgende Fragen beantwortet:
Bei wie vielen Tests im Kreis Soest wurde, so wie es im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, eine tatsächliche Infektion durch einen Arzt bestätigt und bei wie vielen Tests wurde dann tatsächlich auch Anzüchtungen einer Virenkultur vorgenommen?
Bei wie vielen positiven Tests im Kreis Soest lag der CT Wert über 30 und bei wie vielen Tests darunter?
Wie viele Menschen mit einem positiven Test liegen schwere Symptome vor und wie viele Menschen sind es symptomfrei oder sehr milde Verläufe?
Wie viele der Intensivbetten sind aktuell im Kreis Soest belegt? Wie viele Betten stehen zur Verfügung? Wie viele Betten der Intensiv-Belegung sind durch COVID19 Patienten belegt? Wie sieht hier die Altersstruktur aus?
Wie viele Menschen sind anderweitig stationär mit COVID19 untergebracht?
Wie viele Menschen befinden sich aktuell im Kreis Soest in Quarantäne?
Wie viele Menschen sind bisher im Kreis Soest konkret und ausschließlich am Virus verstorben?
Wie viele Menschen sind bisher mit dem Virus, also nicht hauptsächlich durch den Virus, verstorben?
Wie setzt sich die Altersstruktur der am/mit Virus verstorbenen Menschen sehr konkret zusammen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum10. November 2020
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12. Dezember 2020
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