Auswertung der positiven PCR Tests

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und Lage hätte ich gerne folgende Fragen beantwortet:

Bei wie vielen Tests im Kreis Soest wurde, so wie es im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, eine tatsächliche Infektion durch einen Arzt bestätigt und bei wie vielen Tests wurde dann tatsächlich auch Anzüchtungen einer Virenkultur vorgenommen?

Bei wie vielen positiven Tests im Kreis Soest lag der CT Wert über 30 und bei wie vielen Tests darunter?

Wie viele Menschen mit einem positiven Test liegen schwere Symptome vor und wie viele Menschen sind es symptomfrei oder sehr milde Verläufe?

Wie viele der Intensivbetten sind aktuell im Kreis Soest belegt? Wie viele Betten stehen zur Verfügung? Wie viele Betten der Intensiv-Belegung sind durch COVID19 Patienten belegt? Wie sieht hier die Altersstruktur aus?

Wie viele Menschen sind anderweitig stationär mit COVID19 untergebracht?

Wie viele Menschen befinden sich aktuell im Kreis Soest in Quarantäne?

Wie viele Menschen sind bisher im Kreis Soest konkret und ausschließlich am Virus verstorben?

Wie viele Menschen sind bisher mit dem Virus, also nicht hauptsächlich durch den Virus, verstorben?

Wie setzt sich die Altersstruktur der am/mit Virus verstorbenen Menschen sehr konkret zusammen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. November 2020 06:35
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertung der positiven PCR Tests“ vom 10.11.20…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unzustellbar: Auswertung der positiven PCR Tests [#203293]
Datum
19. Dezember 2020 08:44
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertung der positiven PCR Tests“ vom 10.11.2020 (#203293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203293/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Dezember 2020 08:44
Status

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertung der positiven PCR Tests [#203293]
Datum
20. Dezember 2020 11:16
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und Lage hätte ich gerne folgende Fragen beantwortet: Bei wie vielen Tests im Kreis Soest wurde, so wie es im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, eine tatsächliche Infektion durch einen Arzt bestätigt und bei wie vielen Tests wurde dann tatsächlich auch Anzüchtungen einer Virenkultur vorgenommen? Bei wie vielen positiven Tests im Kreis Soest lag der CT Wert über 30 und bei wie vielen Tests darunter? Wie viele Menschen mit einem positiven Test liegen schwere Symptome vor und wie viele Menschen sind es symptomfrei oder sehr milde Verläufe? Wie viele der Intensivbetten sind aktuell im Kreis Soest belegt? Wie viele Betten stehen zur Verfügung? Wie viele Betten der Intensiv-Belegung sind durch COVID19 Patienten belegt? Wie sieht hier die Altersstruktur aus? Wie viele Menschen sind anderweitig stationär mit COVID19 untergebracht? Wie viele Menschen befinden sich aktuell im Kreis Soest in Quarantäne? Wie viele Menschen sind bisher im Kreis Soest konkret und ausschließlich am Virus verstorben? Wie viele Menschen sind bisher mit dem Virus, also nicht hauptsächlich durch den Virus, verstorben? Wie setzt sich die Altersstruktur der am/mit Virus verstorbenen Menschen sehr konkret zusammen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203293/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertung der positiven PCR Tests“ vom 10.11.20…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswertung der positiven PCR Tests [#203293]
Datum
29. Dezember 2020 09:20
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertung der positiven PCR Tests“ vom 10.11.2020 (#203293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203293/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Dezember 2020 09:20
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen vom 20.12.2020 wird abgelehnt. Bitte entnehmen Sie…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
Antrag Auskunftsersuchen vom 20.12.2020 - Auswertung der positiven PCR Tests
Datum
15. Januar 2021 11:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen vom 20.12.2020 wird abgelehnt. Bitte entnehmen Sie die Ablehnungsgründe meiner Begründung. Ihr Fragenkomplex: 1. Bei wie vielen Tests im Kreis Soest wurde, so wie es im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, eine tatsächliche Infektion durch einen Arzt bestätigt und bei wie vielen Tests wurde dann tatsächlich auch Anzüchtungen einer Virenkultur vorgenommen? 1. Bei wie vielen positiven Tests im Kreis Soest lag der CT Wert über 30 und bei wie vielen Tests darunter? 1. Wie viele Menschen sind anderweitig stationär mit COVID19 untergebracht? 1. Wie viele Menschen mit einem positiven Test liegen schwere Symptome vor und wie viele Menschen sind es symptomfrei oder sehr milde Verläufe? Begründung der Ablehnung: Sie können von einer öffentlichen Stelle nur die Informationen erhalten, die dort vorhanden sind. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder zu rekonstruieren. Die von Ihnen angefragten Informationen dieses Fragenkomplexes liegen dem Kreis Soest nicht vor. Insoweit kann, da diese Informationen nicht vorhanden sind, Ihr Antrag i.S.d. IFG NRW nicht beantwortet werden. Der Antrag wird abgelehnt. Ergänzend zu Frage 4: Bei der ersten Kontaktaufnahme bei positiven Befunden liegen möglicherweise keine Symptome vor, diese können im Laufe der Infektion mittel bis schwer werden ohne dass der Betroffene dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteiltet, daher liegen diese Informationen nicht vor. Der Antrag wird abgelehnt. Ihr Fragenkomplex: 1. Wie viele der Intensivbetten sind aktuell im Kreis Soest belegt? Wie viele Betten stehen zur Verfügung? Wie viele Betten der Intensiv-Belegung sind durch COVID19 Patienten belegt? Wie sieht hier die Altersstruktur aus? 1. Wie viele Menschen sind bisher im Kreis Soest konkret und ausschließlich am Virus verstorben? 1. Wie viele Menschen sind bisher mit dem Virus, also nicht hauptsächlich durch den Virus, verstorben? 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der am/mit Virus verstorbenen Menschen sehr konkret zusammen? Begründung der Ablehnung: Alle wesentlichen Informationen zu diesem Fragenkomplex, geben wir regelmäßig über unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (www.kreis-soest.de<http://www.kreis-soest.de>) bekannt und sind des Weiteren über freizugängliche Medien (bspw. RKI) öffentlich zugänglich und frei verfügbar abrufbar. Ihr Antrag wird gem. § 5 Abs. 4 IFG NRW abgelehnt. Ihr Fragenkomplex: 1. Wie viele Menschen befinden sich aktuell im Kreis Soest in Quarantäne? Begründung der Ablehnung: Fragen im Zusammenhang mit einer konkreten Einzelinfektion werden unter Beachtung des Datenschutzes ausnahmslos unmittelbar mit den Infizierten bzw. den von einer Infektion(sgefahr) betroffenen Personen bzw. Einrichtungen im Rahmen des ordnungsrechtlichen Verfahrens besprochen und geregelt. Mit freundlichen Grüßen