Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger

Vorbemerkung: Die Fragen brauchen nur beantwortet zu werden, soweit dies anhand vorhandener Erkenntnisse oder mittels EDV-Auswertung möglich ist (keine Einzelauszählung erforderlich).

1. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden im vergangenen Jahr Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt?

2. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mussten sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger im vergangenen Jahr unausgewertet zurückgegeben werden und aus welchem Grund (bitte aufschlüsseln)?

3. Wie lange dauert die Auswertung eines sichergestellten oder beschlagnahmten Datenträgers durchschnittlich oder erfahrungsgemäß?

4. Wie viele Beamte im Land sind regelmäßig mit der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger befasst?

5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zur Auswertung von sichergestellten bzw. beschlagnahmten digitalen Datenträgern im Polizeibereich genug qualifiziertes Personal und ausreichend technische Ausrüstung (Hardware und Software) vorhanden ist?

6. Welche Art digitaler Ermittlungen kann das Land nicht selbst ausführen und lässt es deshalb von beauftragten Dritten (= privaten Auftragsnehmern) durchführen?

7. Wie häufig wurden Dritte im letzten Jahr mit der Auswertung von Datenträgern beauftragt und welcher Betrag wurde dafür gezahlt?

8. Wie häufig sind im vergangenen Jahr Privatpersonen als Sachverständige zu Durchsuchungen oder zur Sicherstellung von Datenträgern hinzugezogen worden?

9. Nach welcher Zeitdauer werden sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger durchschnittlich oder typischerweise zurückgegeben?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. März 2014
  • Frist
    11. April 2014
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger [#5903]
Datum
10. März 2014 21:08
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Vorbemerkung: Die Fragen brauchen nur beantwortet zu werden, soweit dies anhand vorhandener Erkenntnisse oder mittels EDV-Auswertung möglich ist (keine Einzelauszählung erforderlich). 1. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden im vergangenen Jahr Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt? 2. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mussten sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger im vergangenen Jahr unausgewertet zurückgegeben werden und aus welchem Grund (bitte aufschlüsseln)? 3. Wie lange dauert die Auswertung eines sichergestellten oder beschlagnahmten Datenträgers durchschnittlich oder erfahrungsgemäß? 4. Wie viele Beamte im Land sind regelmäßig mit der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger befasst? 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zur Auswertung von sichergestellten bzw. beschlagnahmten digitalen Datenträgern im Polizeibereich genug qualifiziertes Personal und ausreichend technische Ausrüstung (Hardware und Software) vorhanden ist? 6. Welche Art digitaler Ermittlungen kann das Land nicht selbst ausführen und lässt es deshalb von beauftragten Dritten (= privaten Auftragsnehmern) durchführen? 7. Wie häufig wurden Dritte im letzten Jahr mit der Auswertung von Datenträgern beauftragt und welcher Betrag wurde dafür gezahlt? 8. Wie häufig sind im vergangenen Jahr Privatpersonen als Sachverständige zu Durchsuchungen oder zur Sicherstellung von Datenträgern hinzugezogen worden? 9. Nach welcher Zeitdauer werden sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger durchschnittlich oder typischerweise zurückgegeben?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an das Ministerium des Innern gerichtete Anfrage betreffs "Auswertung si…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger; Ihre Anfrage "fragdenstaat.de" [#5903]
Datum
13. März 2014 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an das Ministerium des Innern gerichtete Anfrage betreffs "Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger" ist mir zur weiteren und abschließenden Bearbeitung von dort übermittelt worden. Somit bestätige ich formell den Eingang Ihrer Anfrage. Bezüglich Ihres Auskunftsbegehens stellen Sie auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ab. Gemäß Gebührenordnung zum AIG können demnach für die Erteilung einer Auskunft (in einfachen Fällen) Gebühren in Höhe von 0 bis 100 Euro geltend gemacht werden (Tarifstelle 1.2.1), für den Fall eines umfangreichen Verwaltungsaufwandes indessen 100 bis 500 Euro (Tarifstelle 1.2.2). Um Ihre umfangreiche Anfrage abschließend beantworten zu können, bedarf es eines über die Erteilung einer "einfachen Auskunft" hinaus gehenden -jetzt allerdings noch nicht konkret bezifferbaren- Verwaltungsaufwandes. Sie können daher davon ausgehen, dass die vorliegende Auskunftserteilung gebührenpflichtig wird, wobei damit zu rechnen sein wird, dass für die Beantwortung Ihrer Fragen ein umfangreicher Verwaltungsaufwand notwendig sein wird. Da zu Ihren Anfragen in der Regel keine Statistiken vorgehalten werden, müssten die infrage kommenden Ermittlungsverfahren einzeln auf die von Ihnen begehrten Auskünfte hin überprüft werden. Ich bitte um Mitteilung, ob angesichts dieser Ausführungen Ihr Antrag aufrecht erhalten wird? Wenn ja, teilen Sie mir bitte bezüglich Ihrer Person eine zustellfähige Adresse mit. Diese ist für die Zustellung des nachfolgenden Antwortbescheides (Verwaltungsakt) zwingend erforderlich. Sollte mich Ihre diesbezügliche Rückmeldung (auch postalisch unter: Polizeipräsidium, Stabsbereich Recht, Kaiser-Friedrich-Str. 143, 14469 Potsdam) bis zum 31. März 2014 nicht erreichen, gehe ich von einer Rücknahme Ihres Antrages aus. ___________________ Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kerstin Ebel Behördliche Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.