Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger
Vorbemerkung: Die Fragen brauchen nur beantwortet zu werden, soweit dies anhand vorhandener Erkenntnisse oder mittels EDV-Auswertung möglich ist (keine Einzelauszählung erforderlich).
1. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden im vergangenen Jahr Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt?
2. In wie vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mussten sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger im vergangenen Jahr unausgewertet zurückgegeben werden und aus welchem Grund (bitte aufschlüsseln)?
3. Wie lange dauert die Auswertung eines sichergestellten oder beschlagnahmten Datenträgers durchschnittlich oder erfahrungsgemäß?
4. Wie viele Beamte im Land sind regelmäßig mit der Auswertung sichergestellter oder beschlagnahmter Datenträger befasst?
5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zur Auswertung von sichergestellten bzw. beschlagnahmten digitalen Datenträgern im Polizeibereich genug qualifiziertes Personal und ausreichend technische Ausrüstung (Hardware und Software) vorhanden ist?
6. Welche Art digitaler Ermittlungen kann das Land nicht selbst ausführen und lässt es deshalb von beauftragten Dritten (= privaten Auftragsnehmern) durchführen?
7. Wie häufig wurden Dritte im letzten Jahr mit der Auswertung von Datenträgern beauftragt und welcher Betrag wurde dafür gezahlt?
8. Wie häufig sind im vergangenen Jahr Privatpersonen als Sachverständige zu Durchsuchungen oder zur Sicherstellung von Datenträgern hinzugezogen worden?
9. Nach welcher Zeitdauer werden sichergestellte oder beschlagnahmte Datenträger durchschnittlich oder typischerweise zurückgegeben?
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum10. März 2014
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11. April 2014
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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