Auswertung und Statistik der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc... die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die E-Mailadressen herangetragen werden

1. Eine Auswertung der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc... die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die eingerichteten E-Mailadressen

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herangetragen werden.

2. Eine Statistik der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc...die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die eingerichteten E-Mailadressen

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2014
  • Frist
    7. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Auswertu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertung und Statistik der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc... die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die E-Mailadressen herangetragen werden [#6363]
Datum
6. Mai 2014 17:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auswertung der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc... die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die eingerichteten E-Mailadressen <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> herangetragen werden. 2. Eine Statistik der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc...die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die eingerichteten E-Mailadressen <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> herangetragen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 23 - MB 4719 Auswertung und Statistik der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc... die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die E-Mailadressen herangetragen werden [#6363]
Datum
7. Mai 2014 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adres…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 23 - MB 4719 Auswertung und Statistik der Hinweise, Beschwerde, Schreiben etc... die an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die E-Mailadressen herangetragen werden [#6363]
Datum
8. Mai 2014 15:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort-Mail. Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>