Auswertungen/Statistiken zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Auswertungen/Statistiken der letzten fünf Jahre der Ausländerbehörde zu bewilligten und abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage der Antragsstellung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    900,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungen/S…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertungen/Statistiken zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis [#18064]
Datum
12. Oktober 2016 17:25
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertungen/Statistiken der letzten fünf Jahre der Ausländerbehörde zu bewilligten und abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage der Antragsstellung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Ihre Anfrage #18064 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 12.10.2016 betreffend &qu…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Ihre Anfrage #18064
Datum
13. Oktober 2016 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 12.10.2016 betreffend "Auswertungen/Statistiken zu bewilligten oder abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis" ist hier eingegangen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen benötigen wir aber einen Identitätsnachweis. Wir bitten Sie daher um die Übermittlung Ihrer Meldeadresse. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Im Rahmen dieser Eingangsbestätigung kann allerdings noch keine spezifizierte Kostenaussage getroffen werden, da zunächst geprüft wird, in welchem Umfang bereits Daten entsprechend erfasst sind. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage #18064 [#18064] Sehr geehrte Damen und Herren, die mir bekannte gesetzliche Regelung (LTranspG v…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #18064 [#18064]
Datum
16. Oktober 2016 16:14
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die mir bekannte gesetzliche Regelung (LTranspG von Rheinland-Pfalz, § 11 Absatz 2)schreibt lediglich vor, dass in dem Antrag die Identität erkennbar sein muss. Das ist sie bereits durch die Nennung meines Namens. Auch ist die Zustellbarkeit der Informationen durch die angegebene Email-Adresse meines Emailproviders FragDenStaat.de gewährleistet. Von einem Identitätsnachweis ist im Gesetzestext keine Rede. Ich bitte Sie den Antrag anzunehmen oder mich mir zu begründen auf welche Vorschrift sie den Identitätsnachweis stützen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Trier
AW: Ihre Anfrage #18064 [#18064] Guten Morgen Herr Antragsteller/in, bezüglich der Erkennbarkeit der Identität st…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Ihre Anfrage #18064 [#18064]
Datum
17. Oktober 2016 07:38
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, bezüglich der Erkennbarkeit der Identität stehen wir im Kontakt mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Ihren Antrag haben wir selbstverständlich angenommen. Mit freundlichen Grüssen

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Stadtverwaltung Trier
AW: Ihre Anfrage #18064 [#18064] Sehr geehrtAntragsteller/in von Seiten des Amtes für Ausländerangelegenheiten wu…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Ihre Anfrage #18064 [#18064]
Datum
2. November 2016 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in von Seiten des Amtes für Ausländerangelegenheiten wurde ihre Anfrage betreffend die "Auswertungen/Statistiken zu bewilligten oder abgelehnten Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis und der jeweiligen Rechtsgrundlage der Antragstellung" geprüft. Vom Amt selbst wird dazu keine Statistik geführt, so dass eine Einzelprüfung der Fallakten der letzten 5 Jahre erforderlich wäre, um ihre Anfrage beantworten zu können. Dazu wurde auf Basis mehrerer Sachverhalte eine Zeitschätzung durchgeführt. Diese Schätzung hat ergeben, dass für die Beantwortung ihrer Anfrage ein Zeitaufwand von ca. 17 Stunden erforderlich wäre. Unter Berücksichtigung des Landesgebührengesetzes würden damit Kosten in Höhe von ca. 900 EUR entstehen. Mit freundlichen Grüssen